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Ein Unfall während der Weiter­bildung

04.09.2017

Wer sich als Arbeitnehmer beruflich weiterbildet, steht nur unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er auf dem Weg oder während der Weiterbildungsmaßnahme verunfallt.

(verpd) In vielen Berufen ist eine Fort- und Weiterbildung für die Sicherung des Arbeitsplatzes unerlässlich oder auch für bestimmte Karriereziele notwendig. Ähnlich wie im Berufsalltag bietet die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Unfall während einer Weiterbildung oder auf dem Weg dahin einen Versicherungsschutz. Allerdings kommt es unter anderem darauf an, um welche Art der Weiterbildung es sich handelt, damit eine gesetzliche Unfallabsicherung besteht.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), als einer der gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger weist darauf hin, dass Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, allerdings nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies gilt auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren, sowie Teilnehmer an Seminaren, welche die Unfallversicherungs-Träger selbst ihren Mitgliedsunternehmen anbieten.

Mehr Details zum Thema enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungsschutz in privaten Bildungseinrichtungen“ des VBG. Grundvoraussetzung für einen gesetzlichen Unfallschutz ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme in Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.

Der gesetzliche Unfallschutz …

Die betreffende Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme muss demnach entweder die beruflichen Chancen verbessern oder im Interesse des Arbeitgebers sein. Ein Hinweis darauf, dass die Weiterbildung beruflichen Zwecken dient, ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten dafür übernimmt oder der Arbeitnehmer für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt wird und dennoch seinen Lohn weiterbekommt. In diesen Fällen steht der Arbeitnehmer während der Maßnahme in der Bildungseinrichtung sowie auf dem Hin- und Rückweg unter dem gesetzlichen Unfallschutz.

Dabei ist es egal, ob sich der Arbeitnehmer aus eigener Initiative oder auf Veranlassung des Arbeitgebers bei der Weiterbildungsmaßnahme angemeldet hat. Ebenfalls keinen Einfluss auf die gesetzliche Unfallabsicherung hat, wer die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme trägt und ob das Seminar vom Arbeitgeber selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird.

Bei einer betrieblich veranlassten Weiterbildungsmaßnahme ist bei Unfällen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Arbeitgebers zuständig. Für Arbeitnehmer, die sich aus Eigeninitiative beruflich weiterbilden sowie für Arbeitslose in beruflicher Weiterbildung ist bei einem Unfall während der Weiterbildung der Unfallversicherungs-Träger, der für die Bildungseinrichtung zuständig ist, der richtige Ansprechpartner.

… gilt nicht bei jeder Weiterbildung

Auch der Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet, beziehungsweise der Sitz der Bildungseinrichtung ist für die Gewährung des gesetzlichen Unfallschutzes unerheblich. Allerdings gibt es keinen Versicherungsschutz im häuslichen Bereich, zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer ein E-Learning-Seminar zu Hause am Computer online absolviert.

Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht zudem bei Bildungsmaßnahmen, die nur aus privatem Interesse oder hobbymäßig belegt werden. Auch wer während des Seminars oder auf dem Weg dorthin bei einer privaten Tätigkeit verunfallt, zum Beispiel, weil er den Anreiseweg unterbricht, um privat einzukaufen, hat ebenfalls keinen gesetzlichen Unfallschutz. Bei Unfällen in der Freizeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht.

Doch selbst wenn ein Verunfallter Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat, muss er zum Beispiel im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen. Ein fehlender beziehungsweise unzureichender gesetzlicher Unfallschutz lässt sich jedoch durch private Versicherungspolicen, beispielsweise in Form einer privaten Unfallversicherung sowie einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung, die weltweit und rund um die Uhr gelten, absichern.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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