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Ihr Berufsstatus hat Einfluss auf die sogenannte Karenzzeit und darauf, ob Sie evtl. Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung haben.
Die Karenzzeit gibt an, nach welcher Mindestdauer einer Erkrankung die Krankentagegeldversicherung mit der Auszahlung des Krankentagegeldes beginnt.
Während Angestellte im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und danach, sofern Sie Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, Anspruch auf Krankengeld haben, entfällt bei Selbstständigen und Freiberuflern häufig bereits ab dem 1. Krankheitstag das Einkommen vollständig.
Gesetzlich krankenversicherte Angestellte haben deshalb eine wesentlich niedrigere Krankentagegeldlücke als selbständig tätige Personen. Zusätzlich führt die durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bedingte längere Karenzzeit zu einer erheblichen Beitragsreduzierung.
Ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben, hängt von Ihrer aktuellen Krankenversicherung ab.
Wenn Sie pflichtversichertes oder freiwilliges Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie, abhängig von Ihrem Berufsstatus, eventuell Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Versicherung.
Sollten Sie Anspruch auf Krankengeld haben, reduziert sich die Höhe Ihrer Krankentagegeldlücke um den Betrag Ihres Krankengeldanspruchs. Dies hat einen wesentlich niedrigeren Versicherungsbeitrag zur Folge.
Ihr Bruttoeinkommen stellt neben Ihrem Nettoeinkommen die Basis für die Berechnung der Höhe Ihres Krankengeldanspruchs.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), jedoch maximal 90% des Nettoeinkommens.
Ihr Nettoeinkommen ist der Anteil Ihres Einkommens, der durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden sollte, damit Sie im Krankheitsfall keine Einkommensverluste erleiden.
Das maximal zulässige Krankentagegeld (inkl. sonstiger Krankengelder) ist das Jahresnettoeinkommen / 365 Tage. Für die Berechnung dieses Betrags ist die Anzahl der Gehälter pro Jahr erforderlich.
Weiterhin wird Ihr Nettoeinkommen für die Berechnung der Höhe Ihres Krankengeldanspruchs benötigt.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt maximal 90% des Nettoeinkommens.
Die Anzahl der Gehälter pro Jahr ist für die Berechnung Ihres Jahresnettoeinkommens erforderlich. Dieses wiederum wird für die Berechnung der Höhe Ihres Krankengeldanspruchs sowie der Größe Ihrer Krankentagegeldlücke benötigt.
Ihr Jahresnettoeinkommen berechnet sich aus dem Nettoeinkommen pro Monat multipliziert mit der Anzahl von Gehältern pro Jahr (inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld).
Ihr Krankentagegeldbedarf entspricht Ihrem Tagesnettoeinkommen, welches aus Ihrem Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) berechnet wird.
Im Krankheitsfall müssen Sie diesen Betrag entweder durch private Rücklagen aufbringen oder durch Krankengeld und eine private Krankentagegeldversicherung absichern.
In einem Angestelltenverhältnis tätige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben bei länger andauernder Krankheit Anspruch auf Krankengeld. Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Selbstständige und Freiberufler, die bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben seit 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Die Krankentagegeldlücke ist der Betrag, den Sie durch eine Krankentagegeldversicherung absichern sollten, um im Krankheitsfall keine Einkommensverlusten zu erleiden.
Nach Ablauf der Karenzzeit beginnt die Krankentagegeldversicherung mit der Auszahlung des Krankentagegeldes beginnen.
Bei Angestellten bestimmt sich diese Zeit durch die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Üblicherweise sind dies 42 Tage.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist eine kürzere Karenzzeit als die angegebene zwar möglich, die Beiträge hierfür sind jedoch sehr hoch.
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