Sie wählen,
wir vergleichen
Wählen Sie links aus, wel-
che Leistungen Bestandteil
Ihrer Pflegezusatzversicher-
ung sein sollen.
Wir haben den Überblick
über die Tarife von mehr
als 40 Gesellschaften. Diese
vergleichen wir für Sie kos-
tenlos und unverbindlich.
Pflegetagegeldversicherung
Eine Pflegetagegeldversich-
erung bezahlt im Fall der
Pflegebedürftigkeit ein Tage-
geld in der vereinbarten Höhe.
Dieses Geld kann in der Re-
gel ohne Zweckbindung
verwendet werden. Sie kön-
nen damit nach Ihren Wün-
schen einen Heimpflegeplatz
finanzieren oder pflegende
Angehörige unterstützen.
Bei den meisten Tarifen ist
die Höhe des Tagegeldes
auf ca. 100 EUR begrenzt.
Die sogenannte Dynamik er-
möglicht die Tagegeldhöhe
der Pflegekostenentwicklung
anzupassen.
Pflegegeld pro Tag
Die Höhe des Pflegegeldes
hängt von unterschiedlich-
en Faktoren ab:
-
Gibt es Einkünfte oder
Vermögen, das für die
Pflegefinanzierung genutzt
werden kann?
-
Soll die Pflege zu Hause
oder im Pflegeheim er-
folgen?
-
Übernehmen Angehörige
die Pflege ganz oder teil-
weise?
Bei einer Leistungserbring-
ung ab Pflegestufe I oder II
wird in diesen meist ein be-
stimmter Prozentsatz des auf
Pflegestufe III bezogenen Ta-
gegeldes bezahlt, z.B. 40% in
Stufe I und 60% in Stufe II.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicher-
ung übernimmt einen zuvor
festgelegten Anteil der nach-
gewiesenen Pflegekosten,
beispielsweise 80%.
Der Vorteil: Aufgrund der all-
gemeinen Preisentwicklung
steigende Pflegekosten sind
automatisch mit versichert.
Der Nachteil: Nur per Rech-
nung nachweisbare Pflege-
kosten werden erstattet. Es
ist nicht möglich, pflegende
Angehörige finanziell zu ent-
schädigen oder Wohnkosten
in einem Pflegeheim erstatt-
et zu bekommen.
Pflegestufe I: Erhebliche
Pflegebedürftigkeit
Dies bedeutet, pro Tag sind
mind. 90 Minuten Hilfe er-
forderlich, wobei davon
über 45 Minuten auf die Kör-
perpflege, Ernährung oder
Mobilitätsunterstützung ent-
fallen müssen.
Der Anteil der Pflegebedürf-
tigen in Pflegetufe I liegt bei
ca. 45%.
Die Einstufung in die Pflege-
stufen erfolgt durch ein Gut-
achten des Medizinischen
Dienstes oder der Medic-
proof GmbH.
Pflegestufe II: Schwer-
pflegebedürftigkeit
Dies bedeutet, pro Tag sind
mind. 180 Minuten Hilfe er-
forderlich, wobei davon
über 120 Minuten auf die Kör-
perpflege, Ernährung oder
Mobilitätsunterstützung ent-
fallen müssen.
Der Anteil der Pflegebedürf-
tigen in der Pflegestufe II liegt bei
ca. 40%.
Die Einstufung in die Pflege-
stufen erfolgt durch ein Gut-
achten des Medizinischen
Dienstes oder der Medic-
proof GmbH.
Pflegestufe III: Schwerst-
pflegebedürftigkeit
Dies bedeutet, pro Tag sind
mind. 300 Minuten Hilfe er-
forderlich, wobei davon
über 240 Minuten auf die Kör-
perpflege, Ernährung oder
Mobilitätsunterstützung ent-
fallen müssen.
Der Anteil der Pflegebedürf-
tigen in der Pflegestufe III liegt bei
ca. 15%.
Die Einstufung in die Pflege-
stufen erfolgt durch ein Gut-
achten des Medizinischen
Dienstes oder der Medic-
proof GmbH.
Entfall der Wartezeit
nach Vertragsabschluss
Viele Anbieter von Pflege-
zusatzversicherungen sehen
nach Abschluss des Vertrag-
es eine Wartezeit von drei
Jahren vor, bevor Leistung-
en in Anspruch genommen werden
können.
Vor allem wenn Sie ein er-
höhtes Risiko pflegebedürf-
tig zu werden haben, z.B. auf-
grund Ihres Alters, sollten Sie
auf einen Tarif ohne Wartezeit
achten.
Tritt die Pflegebedürftigkeit
aufgrund eines Unfalls ein,
entfällt die Wartezeit bei den
meisten Angeboten.
Entfall der Karenzzeit
bei Pflegebedürftigkeit
Manche Pflegeversicherung-
en sehen eine Karenzzeit
nach Eintritt der Pflegebe-
dürftigkeit von bis zu drei
Monaten vor. Erst nach Ab-
lauf dieser Zeit werden
Leistungen erbracht.
Solch eine Regelung kann
problematisch für den Ver-
sicherten sein, wenn keine
finanziellen Rücklagen für
die Bezahlung der Pflege-
kosten bis zum Ablauf der
Karenzzeit bestehen.
Dynamik ohne erneute
Gesundheitsprüfung
Je jünger Sie sind, desto
geringer ist die Wahrschein-
lichkeit schon bald pflege-
bedürftig zu werden. Umso
wichtiger ist es, die Hürden
für eine Anpassung der ver-
sicherten Leistungen an die
zukünftige Entwicklung der
Pflegekosten niedrig zu
halten.
Die Dynamik ohne erneute
Gesundheitsprüfung ermög-
licht Ihnen eine Anpassung
der Leistungshöhe, ohne
dass Sie eine Beitragser-
höhung aufgrund von nach
Vertragsabschluss aufgetret-
enen Erkrankungen befürch-
ten müssen.
Leistungsempfang auch
außerhalb Deutschlands
Bei der gesetzlichen Pflege-
versicherung Standard, bei
einigen privaten Pflege-
zusatzversicherungen leider
noch nicht: Auszahlung von
Pflegegeld auch ins euro-
päische Ausland.
Dies kann vor allem dann
wichtig für Sie sein, wenn Sie
planen, im Pflegefall zu im
Ausland lebenden Verwandt-
en zu ziehen. Wenn Sie auch
dort Leistungen empfangen
möchten, sollten Sie auf
diesen Punkt achten.