Ihr Berufsstatus bestimmt, ob und zu welchen Konditionen Sie sich privat krankenversichern können.
Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt 2012 bei 50.850 EUR. Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere ist ohne diese Einschränkung möglich.
Selbstständige und Freiberufler können sich, ohne weitere Vorbedingungen erfüllen zu müssen, in jedem Fall privat krankenversichern.
Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz aller Krankheitskosten übernimmt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Studenten können sich entweder bereits vor Beginn des Studiums von der Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und können sich dann bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist ebenfalls möglich, wenn mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern endet und die Versicherungspflicht eintritt oder nach 14 Fachsemestern bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit zur Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung erlischt.
Der aktuelle Krankenversicherungsstatus, also die Vorversicherung der zukünftigen Privaten Krankenversicherung, bestimmt, ob beim Wechsel Wartezeiten einzuhalten sind, oder ob diese erlassen werden.
Beim Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere Private Krankenversicherung fallen keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nahtlos (ohne Unterbrechung) von einer Gesetzlichen Krankenkasse in die Privatversicherung wechseln, fallen ebenfalls keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, müssen Sie mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn rechnen. Während dieser Zeit werden nur durch Unfälle entstandene Krankheitskosten erstattet. Für manche Leistungen, z.B. Zahnersatz, beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate. Diese Wartezeiten können ebenfalls erlassen werden, wenn Sie ein Gesundheitszeugnis Ihres Hausarztes vorweisen können.
Damit gesetzlich krankenversicherte Angestellte in die Private Krankenversicherung wechseln können, muss ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese liegt 2012 bei 50.850 EUR.
Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, ist ein Wechsel in die PKV möglich.
Doch auch Angestellte, die diese Bedingung nicht erfüllen, können durch Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung die Vorzüge eines Privatpatienten genießen. Diese Versicherung schließt die Leistungslücken der Gesetzlichen Krankenkassen und garantiert die bestmögliche medizinische Versorgung.
Abhängig von der Familiensituation und dem Bundes- bzw. Landesrecht, dem die beihilfeberechtigte Person unterliegt, liegt der Beihilfeanspruch zwischen 50% und 80% der "beihilfefähigen" Aufwendungen.
Der darüber hinaus gehende Eigenanteil sollte durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
In der Privaten Krankenversicherung können Sie wählen welche Art der
Unterbringung und Behandlung Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes
wünschen.
Bei den Zahnleistungen wird zwischen Behandlungskosten und Kosten für Zahnersatz unterschieden.
Die PKV übernimmt immer die vollen Behandlungskosten beim Zahnarzt.
Nur bei ganz wenigen, nicht empfehlenswerten Tarifvarianten ist dies nicht
der Fall.
Unterschiede gibt es jedoch beim sehr kostenintensiven Zahnersatz. Hier werden je nach gewähltem Tarif zwischen 50% und 80% der Kosten für Kronen, Inlays, Implantate, Prothesen usw. erstattet.
Das Leistungsmerkmal Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensverlusten im Krankheitsfall.
Bei Angestellten entfällt spätestens nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Selbstständige und Freiberufler erhalten weder eine Entgeltfortzahlung noch ein Krankengeld und stehen deshalb häufig bereits ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da.
Das Krankentagegeld ersetzt das nicht mehr vorhandene Einkommen.
Wichtig: Es ist nicht zulässig ein Krankentagegeld zu beziehen, welches das Nettoeinkommen übersteigt. Die maximale Höhe Ihres Krankentagegeldes berechnen Sie bitte nach folgender Formel:
Krankentagegeld = Jahresnettoeinkommen / 365
Bei den meisten Tarifen in der Privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden.
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, erstattet die Krankenversicherung nur den Teil der Kosten, der den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe der Selbstbeteiligung bezieht sich auf ein Kalenderjahr, so dass jedes Jahr Kosten in maximal der Höhe des Selbstbehalts von der versicherten Person selbst getragen werden müssen.
Für die Wahl der optimalen Höhe der Selbstbeteiligung gilt:
Wählen Sie hier ganz allgemein Ihre Priorität für die Private Krankenversicherung aus. Bei der Vergleichserstellung werden wir dann Tarife bevorzugen, die dieser Grundtendenz entsprechen.
Tragen Sie hier die Daten der ebenfalls privat zu versichernden Familienangehörigen ein. Die für die Vergleichserstellung relevanten Daten sind:
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