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Private Krankenversicherungen
für Selbstständige & Freiberufler im Vergleich

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Durch die Wahl der richtigen Krankenversicherung erhalten Sie mehr Leistung für weniger Geld. Doch welches ist Ihr optimaler Tarif? Wir haben den Überblick über ca. 3000 Angebote von mehr als 40 privaten Krankenversicherungen. Wir vergleichen die aktuellen Testsieger, berufsgruppenspezifische Tarife, spezielle Angebote für Familien und vieles mehr...

 

Wie sind sie aktuell krankenversichert?

Berufsstatus: Info
Vorversicherung: Info
Bruttoeinkommen: Info
Beihilfeanspruch: Info
 

Welche Leistungen wünschen Sie?

Krankenhaus: Info
Zahnleistungen: Info
Krankentagegeld: Info
Selbstbeteiligung: Info
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Familienangehörige:
 
 
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Ihr Berufsstatus bestimmt, ob und zu welchen Konditionen Sie sich privat krankenversichern können.

Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt 2012 bei 50.850 EUR. Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere ist ohne diese Einschränkung möglich.

Selbstständige und Freiberufler können sich, ohne weitere Vorbedingungen erfüllen zu müssen, in jedem Fall privat krankenversichern.

Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz aller Krankheitskosten übernimmt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.

Studenten können sich entweder bereits vor Beginn des Studiums von der Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und können sich dann bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist ebenfalls möglich, wenn mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern endet und die Ver­sicherungspflicht eintritt oder nach 14 Fachsemestern bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit zur Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung erlischt.

Der aktuelle Krankenversicherungsstatus, also die Vorversicherung der zu­künftigen Privaten Krankenversicherung, bestimmt, ob beim Wechsel Warte­zeiten einzuhalten sind, oder ob diese erlassen werden.

Beim Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere Private Krankenversicherung fallen keine Wartezeiten an.

Wenn Sie nahtlos (ohne Unterbrechung) von einer Gesetzlichen Kranken­kasse in die Privatversicherung wechseln, fallen ebenfalls keine Warte­zeiten an.

Wenn Sie nicht krankenversichert sind, müssen Sie mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn rechnen. Während dieser Zeit werden nur durch Unfälle entstandene Krankheitskosten erstattet. Für manche Leist­ungen, z.B. Zahnersatz, beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate. Diese Warte­zeiten können ebenfalls erlassen werden, wenn Sie ein Gesundheits­zeugnis Ihres Hausarztes vorweisen können.

Damit gesetzlich krankenversicherte Angestellte in die Private Krankenver­sicherung wechseln können, muss ihr Bruttoeinkommen über der Ver­sicherungspflichtgrenze liegen. Diese liegt 2012 bei 50.850 EUR.

Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, ist ein Wechsel in die PKV möglich.

Doch auch Angestellte, die diese Bedingung nicht erfüllen, können durch Ab­schluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung die Vorzüge eines Privat­patienten genießen. Diese Versicherung schließt die Leistungslücken der Gesetzlichen Krankenkassen und garantiert die bestmögliche medizinische Versorgung.

Abhängig von der Familiensituation und dem Bundes- bzw. Landesrecht, dem die beihilfeberechtigte Person unterliegt, liegt der Beihilfeanspruch zwischen 50% und 80% der "beihilfefähigen" Aufwendungen.

Der darüber hinaus gehende Eigenanteil sollte durch eine Private Kranken­versicherung abgesichert werden.

In der Privaten Krankenversicherung können Sie wählen welche Art der Unterbringung und Behandlung Sie im Falle eines Krankenhausaufent­haltes wünschen.

  • Einbettzimmer - Chefarztbehandlung
    Ideal für eine schnelle Genesung sind Ruhe und eine erstklassige medizinische Betreuung. Ein Tarif mit diesen Leistungsmerkmalen garantiert Ihnen eine optimale Unterbringung und Behandlung. Nicht verschweigen wollen wir jedoch, dass Qualität auch ihren Preis hat.
  • Zweibettimmer - Chefarztbehandlung
    Das beste Preis-Leistungsverhältnis erhalten Sie bei dieser Tarif­variante. Sie erhalten die beste medizinische Versorgung und müssen Ihr Zimmer im Krankenhaus mit maximal einer zweiten Person teilen.
  • Mehrbettzimmer - Standardbehandlung
    Diese Leistung entspricht in etwa der Unterbringung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Wenn Sie Wert auf einen Tarif mit sehr niedrigen Beiträgen legen und bereit sind hierfür Leistungseinbußen in Kauf zu nehmen, sollten Sie diese Auswahl treffen.

Bei den Zahnleistungen wird zwischen Behandlungskosten und Kosten für Zahnersatz unterschieden.

Die PKV übernimmt immer die vollen Behandlungskosten beim Zahnarzt. Nur bei ganz wenigen, nicht empfehlenswerten Tarifvarianten ist dies nicht der Fall.

Unterschiede gibt es jedoch beim sehr kostenintensiven Zahnersatz. Hier werden je nach gewähltem Tarif zwischen 50% und 80% der Kosten für Kronen, Inlays, Implantate, Prothesen usw. erstattet.

Das Leistungsmerkmal Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensver­lusten im Krankheitsfall.

Bei Angestellten entfällt spätestens nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Selbstständige und Freiberufler erhalten weder eine Entgeltfortzahlung noch ein Krankengeld und stehen deshalb häufig bereits ab dem ersten Krank­heitstag ohne Einkommen da.

Das Krankentagegeld ersetzt das nicht mehr vorhandene Einkommen.

Wichtig: Es ist nicht zulässig ein Krankentagegeld zu beziehen, welches das Nettoeinkommen übersteigt. Die maximale Höhe Ihres Krankentagegeldes berechnen Sie bitte nach folgender Formel:

Krankentagegeld = Jahresnettoeinkommen / 365

Bei den meisten Tarifen in der Privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden.

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, erstattet die Krankenversicherung nur den Teil der Kosten, der den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe der Selbst­beteiligung bezieht sich auf ein Kalenderjahr, so dass jedes Jahr Kosten in maximal der Höhe des Selbstbehalts von der versicherten Person selbst getragen werden müssen.

Für die Wahl der optimalen Höhe der Selbstbeteiligung gilt:

  • Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto niedriger die monatlichen Versicherungsbeiträge.
  • Die Selbstbeteiligung sollte problemlos in jedem Jahr aufgebracht werden können.

Wählen Sie hier ganz allgemein Ihre Priorität für die Private Krankenver­sicherung aus. Bei der Vergleichserstellung werden wir dann Tarife bevor­zugen, die dieser Grundtendenz entsprechen.

  • möglichst hohe Leistungen
    Ist das Beste gerade gut genug für Sie? Dann sind Sie hier richtig. In dieser Kategorie finden sich ausschließlich sehr leistungsstarke Tarife, die gerne auch ein wenig mehr kosten dürfen. Dafür werden aber auch alle erdenklichen Kosten in vollem Umfang übernehmen.
  • optimales Preis-Leistungsverhältnis
    Tarife in diesem Bereich bieten sehr gute Leistungen im mittleren Preissegment. Dies ist die richtige Wahl für über 85% aller PKV-
    Versicherten.
  • möglichst preisgünstig
    An den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich Tarife, die möglichst wenig kosten dürfen. Dies ist die richtige Wahl für Personen, die gesund sind, Risikofaktoren meiden und im Falle einer Erkrankung mit Hilfe einer Grundversorgung schnell wieder auf die Beine kommen.

Tragen Sie hier die Daten der ebenfalls privat zu versichernden Familien­angehörigen ein. Die für die Vergleichserstellung relevanten Daten sind:

  • Verwandschaftsverhältnis zur anfragenen Person
    z.B. Ehefrau, Kind, ...
  • Name
  • Geburtsdatum
  • evtl. abweichende Leistungswünsche

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