Die Private Krankenversicherung bietet Ihnen bereits während Ihres Studiums eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung:
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Nach Vollendung des 25. Lebensjahrs (zu- züglich der Dauer für Wehr- oder Ersatz- dienst) endet die Möglichkeit der beitrags- freien Mitversicherung bei den Eltern.
Dann haben Sie die Wahl zwischen der ge- setzlichen studentischen Krankenversicher- ung mit den üblichen Leistungen der GKV oder einer Privaten Krankenversicherung zum Studententarif mit den herausragen- den Leistungen der PKV.
Die gesetzliche studentische Krankenver- sicherung endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder nach 14 Semestern.
Danach kostet die Versicherung in der GKV inkl. Pflegeversicherung den Mindestsatz von ca. 130 EUR monatlich. Alternativ können sich Studierende ohne Begrenzung der Studiendauer, jedoch maximal bis zum 34. Geburtstag, für nur rund 70 EUR in der PKV krankenversichern.
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