Schritt 1 von 2

Mit einer Krankenzusatzversicherung
werden Sie zum Privatpatient!

Jetzt kostenlos vergleichen!

Sind Sie unzufrieden mit den Leistungen Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse?
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen werden von Jahr zu Jahr immer weiter gekürzt, Leistungslücken entstehen. Gesetzlich Versicherte sind deshalb häufig von den Fortschritten in der Medizin ausgeschlossen.

Eine private Zusatzversicherung garantiert die bestmögliche medizinische Versorgung.
Ob Zahnersatz, Sehhilfe oder Heilpraktikerleistungen - schon
ab 2,50 EUR im Monat genießen Sie die Annehmlichkeiten
der Behandlung als Privatpatient.
 

Modul Ambulante Behandlung

 

Modul Zahnbehandlung

 

Modul Krankenhaus

 

Sie wählen,
wir vergleichen

Wie bei Privaten Kranken- versicherungen üblich, wäh- len Sie selbst, welche Risi- ken Sie absichern wollen.

Wählen Sie links aus, wel- che Leistungslücken Ihre private Zusatzversicherung schließen soll.

Wir haben den Überblick über die Tarife von mehr als 40 Gesellschaften. Diese vergleichen wir für Sie kos- tenlos und unverbindlich.

Brille & Kontaktlinsen

Seit Januar 2004 übernehm- en die Gesetzlichen Kassen die Kosten für Brillen und Sehhilfen nicht mehr. Aus- genommen hiervon sind nur Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und sehbe- hinderte Menschen.

Die Krankenzusatzversicher- ung erstattet, abhängig vom gewählten Tarif, bis zu 90% bzw. 300 EUR pro Jahr für Brillen, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen.

Heilpraktiker &
Akupunktur

Alternativen zur Schulmedizin finden bei Patienten immer mehr Zuspruch. Die Gesetz- lichen Krankenkassen über- nehmen in den meisten Fällen die hierfür entsteh- enden Kosten nicht.

Abhängig vom gewählten Tarif, übernimmt die private Krankenzusatzversicherung die Kosten für Heilprak- tikerbehandlungen, Akupunk- tur und andere Naturheil- verfahren bis zu 70% bzw. 600 EUR pro Jahr.

Heil- & Hilfsmittel

Gesetzlich Versicherte müs- sen pro Jahr bis zu 2% ihres Einkommens für Praxisge- bühren und Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfs- mitteln selbst aufkommen.

Bei einigen Krankenzusatz- versicherungstarifen werden von diesen Kosten bis zu 80% oder 1.100 EUR pro Jahr erstattet.

Auslandsschutz
(privat & beruflich)

Die Gesetzlichen Kranken- kassen bezahlen bei Krank- heit im Ausland nur soviel wie sie bei einer Behandl- ung in Deutschland erstatten würde. Oftmals sind die Kosten für eine Behandlung im Ausland deutlich höher.

Die Krankenzusatzversicher- ung schützt Sie vor diesem Risiko und übernimmt die Kosten für Arzt und Krank- enhaus im Ausland. Auch ein Krankenrücktransport wird erstattet.

Krankentagegeld

Arbeitgeber bezahlen Arbeit- nehmern im Krankheitsfall nur bis zu 6 Wochen ihren Lohn bzw. ihr Gehalt weiter. Danach gibt es kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Frei- berufler und Selbstständige haben bereits ab dem 1. Krankheitstag keine Ein- künfte mehr.

Eine Krankentagegeldver- sicherung bezahlt bei läng- erer Krankheitsdauer ein Krankentagegeld das den Entfall der Gehaltszahlungen bzw. Einkünfte kompensiert.

Inlays

In der GKV gelten Inlays als Zahnfüllung und nicht als Zahnersatz. Erstattet werden deshalb nur die Kosten für eine Amalgam-Füllung. Die Kosten für Materialien wie Kunststoff, Keramik oder Gold sind wesentlich höher. Außerdem kommen Labor- kosten für die Erstellung und die Einpassung hinzu.

Die Differenz müssen GKV- Patienten selbst bezahlen. Eine Zahnzusatzversicher- ung übernimmt bis zu 75% der Kosten.

Zahnersatz & Implantate

Beim Verlust eines Zahns er- halten Gesetzlich Versicherte Kronen oder Brücken, bei größeren Lücken im Gebiss Teil- oder Vollprothesen.

Alternativ dazu gibt es fest im Kiefer verankerte Implantate, die dieselbe Belastbarkeit und Pflegeleichtigkeit echter Zähne aufweisen.

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 75% der Kosten.

Kieferorthopädie

Die kieferorthopädische Be- handlung von Zahn- und Kie- ferfehlstellungen, mit ge- ringer Ausprägung wird von der GKV nicht mehr bezahlt.

Einige Zahnzusatzversicher- ungen übernehmen diese Kosten anteilig. Die Höhe der Erstattungen variiert je nach Tarif zwischen 0% und 80% der Kosten.

freie Krankenhauswahl

Gesetzliche Versicherte müssen zur Behandlung das nächstliegende geeignete Krankenhaus aufsuchen. Wollen Sie selbst ein Krankenhaus auswählen, müssen sie eventuelle Mehr- kosten selbst tragen.

Krankenhauszusatzversicher- ungen übernehmen die von der GKV nicht erstattete Kostendifferenz.

Ein- / Zweibettzimmer

Für eine schnelle Genesung ist vor allem viel Ruhe wichtig. Der Leistungskata- log der GKV nimmt darauf keine Rücksicht und sieht nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer vor.

Mit einer privaten Kranken- hauszusatzversicherung ha- ben Sie die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer. Bei einigen Tarifen wird bei Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer ein Tage- geld ausbezahlt.

Chefarztbehandlung

Gesetzlich Versicherte werd- en im Krankenhaus in den meisten Fällen vom Stations- arzt und den Assistenzärzten behandelt. Nur wenn dies medizinisch erforderlich ist, wird der Chefarzt hinzuge- zogen.

Eine Krankenhauszusatzver- sicherung ermöglicht die privatärztliche Behandlung. Alle Untersuchungen, Visiten und Operationen werden dann vom Chefarzt durchge- führt.

Krankenhaustagegeld

Meist sind Krankenhausauf- enthalte mit weiteren Kosten verbunden, z.B. Extrakosten für Fernseher und Telefon auf dem Zimmer, Babysitter etc., die GKV-Versicherte selbst tragen müssen.

Mit einer Krankenhaustage- geldversicherung haben Sie die Möglichkeit sich an jedem Tag des Kranken- hausaufenthalts ein Tage- geld ausbezahlen zu lassen, um diese zusätzlichen Kos- ten zu bestreiten.

Unser Angebot für Sie

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