Sie wählen,
wir vergleichen
Wie bei Privaten Kranken-
versicherungen üblich, wäh-
len Sie selbst, welche Risi-
ken Sie absichern wollen.
Wählen Sie links aus, wel-
che Leistungslücken Ihre
private Zusatzversicherung
schließen soll.
Wir haben den Überblick
über die Tarife von mehr
als 40 Gesellschaften. Diese
vergleichen wir für Sie kos-
tenlos und unverbindlich.
Brille & Kontaktlinsen
Seit Januar 2004 übernehm-
en die Gesetzlichen Kassen
die Kosten für Brillen und
Sehhilfen nicht mehr. Aus-
genommen hiervon sind nur
Kinder und Jugendliche (bis
zur Vollendung des 18.
Lebensjahres) und sehbe-
hinderte Menschen.
Die Krankenzusatzversicher-
ung erstattet, abhängig vom
gewählten Tarif, bis zu 90%
bzw. 300 EUR pro Jahr für
Brillen, Kontaktlinsen und
sonstige Sehhilfen.
Heilpraktiker &
Akupunktur
Alternativen zur Schulmedizin
finden bei Patienten immer
mehr Zuspruch. Die Gesetz-
lichen Krankenkassen über-
nehmen in den meisten
Fällen die hierfür entsteh-
enden Kosten nicht.
Abhängig vom gewählten
Tarif, übernimmt die private
Krankenzusatzversicherung
die Kosten für Heilprak-
tikerbehandlungen, Akupunk-
tur und andere Naturheil-
verfahren bis zu 70% bzw.
600 EUR pro Jahr.
Heil- & Hilfsmittel
Gesetzlich Versicherte müs-
sen pro Jahr bis zu 2% ihres
Einkommens für Praxisge-
bühren und Zuzahlungen zu
Medikamenten und Hilfs-
mitteln selbst aufkommen.
Bei einigen Krankenzusatz-
versicherungstarifen werden
von diesen Kosten bis zu 80%
oder 1.100 EUR pro Jahr
erstattet.
Auslandsschutz
(privat & beruflich)
Die Gesetzlichen Kranken-
kassen bezahlen bei Krank-
heit im Ausland nur soviel
wie sie bei einer Behandl-
ung in Deutschland erstatten
würde. Oftmals sind die
Kosten für eine Behandlung
im Ausland deutlich höher.
Die Krankenzusatzversicher-
ung schützt Sie vor diesem
Risiko und übernimmt die
Kosten für Arzt und Krank-
enhaus im Ausland. Auch
ein Krankenrücktransport
wird erstattet.
Krankentagegeld
Arbeitgeber bezahlen Arbeit-
nehmern im Krankheitsfall
nur bis zu 6 Wochen ihren
Lohn bzw. ihr Gehalt weiter.
Danach gibt es kein Geld
mehr vom Arbeitgeber. Frei-
berufler und Selbstständige
haben bereits ab dem 1.
Krankheitstag keine Ein-
künfte mehr.
Eine Krankentagegeldver-
sicherung bezahlt bei läng-
erer Krankheitsdauer ein
Krankentagegeld das den
Entfall der Gehaltszahlungen
bzw. Einkünfte kompensiert.
Inlays
In der GKV gelten Inlays als
Zahnfüllung und nicht als
Zahnersatz. Erstattet werden
deshalb nur die Kosten für
eine Amalgam-Füllung. Die
Kosten für Materialien wie
Kunststoff, Keramik oder
Gold sind wesentlich höher.
Außerdem kommen Labor-
kosten für die Erstellung
und die Einpassung hinzu.
Die Differenz müssen GKV-
Patienten selbst bezahlen.
Eine Zahnzusatzversicher-
ung übernimmt bis zu 75%
der Kosten.
Zahnersatz & Implantate
Beim Verlust eines Zahns er-
halten Gesetzlich Versicherte
Kronen oder Brücken, bei
größeren Lücken im Gebiss
Teil- oder Vollprothesen.
Alternativ dazu gibt es fest im
Kiefer verankerte Implantate,
die dieselbe Belastbarkeit
und Pflegeleichtigkeit echter
Zähne aufweisen.
Die Zahnzusatzversicherung
übernimmt bis zu 75% der
Kosten.
Kieferorthopädie
Die kieferorthopädische Be-
handlung von Zahn- und Kie-
ferfehlstellungen, mit ge-
ringer Ausprägung wird von
der GKV nicht mehr bezahlt.
Einige Zahnzusatzversicher-
ungen übernehmen diese
Kosten anteilig. Die Höhe
der Erstattungen variiert je
nach Tarif zwischen 0% und
80% der Kosten.
freie Krankenhauswahl
Gesetzliche Versicherte
müssen zur Behandlung das
nächstliegende geeignete
Krankenhaus aufsuchen.
Wollen Sie selbst ein
Krankenhaus auswählen,
müssen sie eventuelle Mehr-
kosten selbst tragen.
Krankenhauszusatzversicher-
ungen übernehmen die von
der GKV nicht erstattete
Kostendifferenz.
Ein- / Zweibettzimmer
Für eine schnelle Genesung
ist vor allem viel Ruhe
wichtig. Der Leistungskata-
log der GKV nimmt darauf
keine Rücksicht und sieht
nur die Unterbringung im
Mehrbettzimmer vor.
Mit einer privaten Kranken-
hauszusatzversicherung ha-
ben Sie die Wahl zwischen
Ein- und Zweibettzimmer. Bei
einigen Tarifen wird bei
Verzicht auf das Ein- oder
Zweibettzimmer ein Tage-
geld ausbezahlt.
Chefarztbehandlung
Gesetzlich Versicherte werd-
en im Krankenhaus in den
meisten Fällen vom Stations-
arzt und den Assistenzärzten
behandelt. Nur wenn dies
medizinisch erforderlich ist,
wird der Chefarzt hinzuge-
zogen.
Eine Krankenhauszusatzver-
sicherung ermöglicht die
privatärztliche Behandlung.
Alle Untersuchungen, Visiten
und Operationen werden
dann vom Chefarzt durchge-
führt.
Krankenhaustagegeld
Meist sind Krankenhausauf-
enthalte mit weiteren Kosten
verbunden, z.B. Extrakosten
für Fernseher und Telefon
auf dem Zimmer, Babysitter
etc., die GKV-Versicherte
selbst tragen müssen.
Mit einer Krankenhaustage-
geldversicherung haben Sie
die Möglichkeit sich an
jedem Tag des Kranken-
hausaufenthalts ein Tage-
geld ausbezahlen zu lassen,
um diese zusätzlichen Kos-
ten zu bestreiten.