Abhängig von Ihrem Familienstand wird die Berechnung entweder für Sie alleine oder für Sie und Ihren Partner gemeinsam durchgeführt.
Dies hat folgende Vorteile:
Ihr Geburtsjahr stellt eine wesentliche Größe für die korrekte Berechnung Ihrer Riester-Rente dar und folgenden Einfluss auf die Berechnung:
Von der Riester-Förderung profitieren voll allem Alleinerziehende und Familien mit Kindern durch die sogenannte Kinderzulage.
Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Für alle bis zum 31.12.2007 geborenen Kindern beträgt die Kinderzulage 185 €, für alle ab dem 01.01.2008 geborenen Kinder werden 300 € bezahlt.
Die Auszahlung der Kinderzulage ist an den Bezug des ebenfalls staatlichen Kindergeldes gekoppelt. Sie oder Ihr Partner erhalten die Kinderzulage in jedem Jahr, in dem Sie bzw. Ihr Partner für das jeweilige Kind mindestens in einem Monat Kindergeld bezogen haben.
Für die korrekte Berechung ist es deshalb wichtig zu wissen, bis zu welchem Alter des Kindes Sie voraussichtlich Kindergeld erhalten werden. Normaler- weise erhalten Sie Kindergeld, bis Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Durch Schul- und Berufsausbildung, Studium, Wehr- oder Ersatzdienste, Arbeitslosigkeit des Kindes etc. verschiebt sich diese Altersgrenze in vielen Fällen bis maximal zum 27. Lebensjahr.
Welcher Ehepartner die Kinderzulage erhält können Sie übrigens selbst entscheiden. Wenn Sie sich nicht anders entscheiden, erhält die Mutter die Kinderzulage. Gemeinsam können die Ehepartner beantragen, dass der Vater die Kinderzulage erhalten soll.
Jede zulagenberechtigte Person erhält jährlich die Grundzulage in Höhe von 154 €.
Bei Ehepartnern muss die Grundzulage in jedem Fall in zwei getrennte Riester-Verträge fließen.
Die Kinderzulage wird für alle Kinder bezahlt, für die im jeweiligen Jahr in mindestens einem Monat Kindergeld bezogen wurde. Wenn nicht anders beantragt, erhält die Mutter die Kinderzulage.
Die Höhe der Zulage wird durch das Geburtsjahr des Kindes bestimmt. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 €, für ab 2008 geborene Kinder 300 € pro Jahr.
Als besonderen Anreiz für einen frühen Einstieg in die Private Altersvorsorge erhalten alle unmittelbar zulagenberechtigte Berufseinsteiger, die zu Beginn des Jahres, in dem sie mit dem Riester-Sparen beginnen, ihr 25. Lebens- jahr nicht vollendet hatten, einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 €.
Damit sich der Staat mit den vollen Zulagen an Ihrer Riester-Rente beteiligt, müssen Riester-Sparer 4% ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen als Eigenbeitrag selbst beisteuern. Für niedrige Einkommen und nur mittelbar Zulagenberechtigte gilt ein Sockelbetrag von mindestens 5 € pro Monat bzw. 60 € pro Jahr.
Unter der maximalen Förderung ist zu verstehen, dass Riester-Sparer neben den staatlichen Zulagen eine Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug des Eigenbeitrags bei der Einkommensteuer erzielen können. Die maximale Steuerersparnis wird erreicht, wenn der maximal abzugsfähige Eigenbeitrag in Höhe von 2.100 € abzüglich der staatliche Zulagen für die Riester-Rente gespart wird.
Selbstverständlich kann auch ein Eigenbeitrag in beliebiger Höhe für die Riester-Rente angespart werden. Fällt der einbezahlte Jahreseigenbeitrag niedriger als 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens aus, reduziert der Staat die Zulagen entsprechend. Höhere Eigenbeiträge wirken sich bis zum maximal abzugsfähigen Eigenbeitrag von 2.100 € steuermindernd aus und erhöhen so indirekt die staatlichen Förderung.
Renteneintrittsalter: Wie lange wollen Sie sparen bzw. wann soll die Auszahlung erfolgen?
Der Eigenbeitrag wird von Ihnen selbst über die gesamte Laufzeit angespart. Er ergibt sich durch den im vorigen Schritt angegebenen Wunschbeitrag.
Die Gesamtsumme der staatlichen Zulagen ergibt sich aus der Addition der jährlichen Zulagen.
Da sich deren Höhe von Jahr zu Jahr unterscheiden kann, wenn Sie eine Kinderzulage oder den Berufseinsteiger-Bonus erhalten, ist die Gesamt- summe der Zulagen geringer als die staatlichen Zulagen des aktuellen Jahres multipliziert mit der Anzahl der Jahre bis zum Renteneintritt.
Der Sparbetrag ist die Summe Ihrer Eigenbeiträge und den staatlichen Zulagen von diesem Jahr bis zum Jahr des Rentenantritts.
Der Wertzuwachs besteht aus den für die Anlageform typischen Arten der Rendite. Diese sind beispielsweise Zinsen bei der Anlage in einen Banksparplan, Dividenden und Preisentwicklungen bei der Anlage in Fonds oder Verzinsung und Überschussbeteiligung bei der Wahl einer Rentenversicherung.
Das könnte Ihr Riester-Vermögen bei Eintritt in die Rente sein, mitfinanziert durch Vater Staat.
Bei einer Privaten Rentenversicherung mit Riester-Förderung handelt es sich um einen klassische Privaten Rentenversicherungsvertrag, der die Riester-Bedingungen erfüllt. Daneben haben Produkte dieser Kategorie alle Vor- und Nachteile von Privaten Rentenversicherungen.
Die Hauptvorteile dieser Anlageform: Sie ist absolut sicher und kalkulierbar. Die Mindestrendite Privater Rentenversicherungen ist gesetzliche geregelt und beträgt 2,25% auf den Sparanteil. Damit kann bereits zum Abschluss- zeitpunkt des Vertrages die einmal zu erwartende Rente mindestens sein wird.
Zu der garantierten Mindestverzinsung des angesparten Kapitals kommen in der Regel sogenannte Überschussbeteiligungen hinzu. In diesem Punkt unterscheiden sich die unterschiedlichen Produkte am Markt.
Da bei Privaten Rentenversicherungen zu Beginn Abschlusskosten anfallen, die von der Gesamtanlagesumme abhängig sind, ist es wichtig, die Beiträge so zu wählen, dass diese bis zum Ende der Ansparphase immer bezahlt werden können, so dass Sie den Vertrag nicht ruhen lassen müssen.
Aus diesem Grund eignen sich Private Rentenversicherungen vor allem für sicherheitsbewußte Anlege, deren Lebensplanung bereits soweit fortge- schritten ist, dass sie keine allzu große Flexibilität bei der Altersvorsorge benötigen.
Eine Kombination aus Privater Rentenversicherung und Fondssparplan stellen Fondsgebundene Rentenversicherungen dar. Sie verknüpfen die Vorteile beider Welten: Die Sicherheit der Privaten Rentenversicherung und die Renditechancen der Kapitalanlage in Fonds.
Fondssparpläne sind die chancenreichere Alternative zu Banksparplänen.
Riester-Fondssparplänen, die wie alle Riester-Produkte eine Kapitalgarantie für die Sparbeiträge enthalten müssen, unterscheiden sich dabei von normalen Fondssparplänen darin, dass nicht die vollen Sparbeiträge in Fonds investiert werden, sondern nur der Teil, der ohne Verlustrisiko in chancenreichere Anlagen investiert werden kann. Der Rest wird wie bei Bank- sparplänen konservativ angelegt.
Die Produktvielfalt der Riester-Fondssparpläne ist sehr groß und reicht vom vollständig vom Anbieter gemanagten Angebot, bis zu Produkten, bei denen der Riester-Sparer selbst auswählen kann in welchen Fonds sein Kapital angelegt werden soll. Dabei beschränkt sich die Fondsauswahl keinesfalls auf Aktienfonds, beinahe jede Art von Investmentfonds ist denkbar: Rentenfonds, Immobilienfonds ebenso wie Indexfonds oder Dachfonds.
Allen Produkten gemein sind die sich dadurch ergebenden Renditechancen, die - langfristig gesehen - die Rendite von Banksparplänen und klassischen Rentenversicherungen weit übertreffen dürfte.
So stellen Riester-Fondssparpläne eine Riester-geförderte Anlageform für Personen dar, die sich mit ihrer Geldanlage auseinander setzen und evtl. auch aktiv in die Anlagestrategie eingreifen wollen.
Wählen sollten diese Alternative jedoch nur Personen, die ausreichend Zeit haben eventuelle Schwankungen am Kapitalmarkt durch eine längere Anlagedauer zu kompensieren. Haben Sie nur wenige als 15 Jahre bis zur Rente Zeit, sollten Sie konservativere Anlageformen bevorzugen.
Ein Banksparplan stellt eine konservative Anlageform für all diejenigen dar, für die die Sicherheit der Anlage höchste Priorität hat. Dies sind vor allem sehr sicherheitsbewußte Anleger und Personen, die aufgrund einer eher kurzen Ansparphase (5 - 10 Jahre) keine Zeit haben eventuelle zwischen- zeitliche Verluste chancenreicherer Anlageformen zu kompensieren.
Bei dieser Anlageform werden die Beiträge zum Riester-Sparen von der Bank so angelegt, dass zu keinem Zeitpunkt Verluste entstehen können. Hier unterscheidet sich der Banksparplan von fondsbasierten Anlageformen, bei denen der Wert der Fondsanteile durch Schwankungen am Aktienmarkt variiert.
Nachteil jeder sicherheitsorientierten Anlage: Die Rendite ist relativ gering. Die jährliche Verzinsung von Banksparplänen liegt zwischen 4% und 5%, abhängig von der Laufzeit und der allgemeinen Zinsentwicklung.
Der Zinssatz eines Banksparplans wird üblicherweise nicht zu Beginn des Sparprozesses einmalig festgelegt, sondern ist an einen Referenzzinssatz gekoppelt. Häuft ist dies die sogenannte Umlaufrendite, die durchschnitt- liche Rendite verschiedener Bundeswertpapiere. Je nach Entwicklung des Referenzzinssatzes steigt oder fällt der Zinssatz des Banksparplans.
Einige Banksparpläne sehen eine Zinstreppe vor. Dies bedeutet, dass mit zunehmender Laufzeit ein höherer Zinssatz angewandt wird.
Ein weiterer Vorteil von Banksparplänen sind die niedrigen Kosten. Im Gegensatz zu anderen, komplizierteren und verwaltungsintensiveren Anlageformen entstehen keine oder nur sehr geringe Verwaltungsgebühren, Abschlussgebühren und Provisionen gibt es nicht.
Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, eignet sich für all diejenigen, die in eine selbstgenutzte Wohnimmobilie als Altersvorsorge investieren wollen. Anders als bei den sonstigen Riester-Sparformen, kann Vermögen, das in einem Eigenheimrentenvertrag angespart wurde, bereits vor dem Eintritt in die Rente für die Finanzierung einer Wohnung genutzt werden.
Doch nicht jede Immobilie ist förderfähig. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Auch für Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge kommt die Riester- Förderung in Frage. Jedoch nicht für jede Durchführungsform.
| Geförderte Durchführungsformen sind:
| Nicht förderfähig sind dagegen:
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Aufgrund der großen Produktvielfalt ist eine generelle Aussage, ob die Nutzung der Riester-Zulagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll ist oder ob Sie von einer separaten Privaten Altersvorsorge mehr profitieren können, nicht möglich.
Da viele Arbeitgeber ihren Angestellten nur eine sehr begrenzte Anzahl von Anlagemöglichkeiten zur Auswahl geben, sollten Sie die Angebote Ihres Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge kritisch überprüfen und sich von einem Fachmann beraten lassen. Dieser kann Ihnen sagen, ob Ihre Riester-Zulagen in den angebotenen Produkten sinnvoll angelegt sind, oder ob eine separate Private Altersvorsorge die bessere Alternative darstellt.
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