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Wo sich die meis­ten Un­fälle er­eignen

27.06.2016

Wie eine Analyse von verschiedenen Statistiken zeigt, verunfallt jedes Jahr fast jeder achte Bürger hierzulande so schwer verletzt, dass er medizinisch behandelt werden muss. Dabei passieren die meisten und schlimmsten Unfälle entgegen der Meinung vieler nicht im Straßenverkehr.

(verpd) Nach der neuesten Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin von verschiedensten Statistiken verletzten sich 2014 über 9,77 Millionen Menschen bei einem Unfall. Die Bereiche, in denen sich die meisten und schwersten Unfälle ereignen, sind jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf Grundlage verschiedener Statistiken, unter anderem des Statistischen Bundesamtes, der gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger und des Robert Koch-Institutes analysiert, wo sich die meisten Unfälle ereignen.

Den Ergebnissen zufolge verletzten sich rund 9,77 Millionen Bürger hierzulande bei einem Unfall so schwer, dass sie medizinisch behandelt werden mussten.

Unfallschwerpunkte: Freizeit und häuslicher Bereich

Im Detail verunfallte davon die Mehrheit, nämlich über 39,8 Prozent beziehungsweise 3,89 Millionen Personen während der Freizeit, also zum Beispiel bei der Ausübung eines Hobbys, bei sportlichen Aktivitäten oder beim Einkaufen. 32 Prozent aller Verunfallten, das waren 3,15 Millionen Menschen, zogen sich im häuslichen und 13,7 Prozent (1,34 Millionen Personen) im schulischen Bereich Verletzungen zu. Eine Million Personen (10,2 Prozent) hatten während der Berufsausübung und rund 390.000 Menschen (vier Prozent) im Straßenverkehr einen Unfall.

Über 22.717 Personen kamen bei einem Unfall ums Leben. Davon 9.577 Betroffene (42,2 Prozent) bei einem Freizeitunfall, 9.044 Personen (39,8 Prozent) im Hausbereich, 3.581 Menschen (15,8 Prozent) im Straßenverkehr, 506 Personen (2,2 Prozent) während der Arbeit und neun Personen (weniger als 0,1 Prozent) in der Schule.

Die meisten und schwersten Unfälle ereigneten sich dementsprechend, wie bereits in den vergangenen Jahren, in der Freizeit und zu Hause.

Gesetzlicher Schutz mit Lücken

Doch gerade in der Freizeit und zu Hause greift der gesetzliche Unfallschutz in der Regel nicht. Denn Berufstätige, Schüler und Studenten sind in der Regel nur bei Unfällen, die während einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung passieren, oder die sich auf dem Hin- beziehungsweise Heimweg zur Arbeits- oder Unterrichtsstätte ereignen, gesetzlich unfallversichert.

Rentner und nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen oder -männer sowie Kleinkinder stehen in den meisten Fällen gar nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Doch selbst wenn der gesetzliche Schutz greift, sind die Leistungen begrenzt. Zwar kann verunfallten Arbeitnehmern mit einem bleibenden Gesundheitsschaden unter bestimmten Umständen eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, doch diese liegt meist weit unter dem bisherigen Gehalt. Und auch eventuell zustehende Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung decken die finanziellen Folgen, die beispielsweise eine unfallbedingte Invalidität mit sich bringen kann, nur teilweise ab.

Finanzielle Unfallfolgen absichern

Um Absicherungslücken, die durch einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Unfallschutz bestehen, zu vermeiden, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an. Eine private Unfallversicherung greift zum Beispiel im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr.

Unter anderem kann auch die Höhe der vom Versicherer im Invaliditätsfall an den Versicherungskunden zu zahlenden Kapitalsumme oder/und Rentenleistung bei einer derartigen Police nach dem individuellen Bedarf passend vereinbart werden.

Eine Krankentagegeld- sowie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung verringern zudem das Risiko von möglichen Einkommenseinbußen, wenn Berufstätige nach einem Unfall oder einer Krankheit für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr beruflich tätig sein können.

Spezieller Schutz für Kinder

Für Kinder gibt es spezielle Kinder-Unfallversicherungen, die häufig mehr Risiken, als sie bei Unfallpolicen für Erwachsene üblich sind, absichern. Unter anderem können Vergiftungen, die im Leistungsumfang einer normalen Unfallpolice normalerweise nicht enthalten sind, mitversichert sein.

Je nach Vertragsvereinbarung werden auch Leistungen bei bleibenden Gesundheitsschäden durch Tollwut und Wundstarrkrampf oder Infektionen nach Tierbissen oder Tierstichen erbracht.

Einen umfassenden Schutz bietet zudem eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung. Je nach vertraglicher Vereinbarung werden eine Rente, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beidem ausbezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles oder auch einer Krankheit eine dauerhafte Invalidität ab einer bestimmten Höhe festgestellt wird.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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