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Der Sicher­heits­gurt in Fahr­zeu­gen bleibt un­ver­zicht­bar

16.01.2017

Schon seit Jahrzehnten besteht in Deutschland für Pkw- und Lkw-Fahrer sowie Insassen eine Anschnallpflicht. Dennoch sterben jährlich immer noch zahlreiche Menschen, weil sie während der Fahrt nicht angeschnallt waren.

(verpd) Mehr als jeder fünfte tödlich verunglückte Pkw-Insasse war nicht angeschnallt. Dies belegt, dass der Sicherheitsgurt weiterhin zu den wichtigsten Sicherheitssystemen im Auto gehört. Jeder, der nicht oder nicht korrekt angegurtet ist, muss damit rechnen, dass auch die anderen Sicherheitssysteme im Kfz wie zum Beispiel Airbags nicht richtig funktionieren.

Schon seit etwa 40 Jahren besteht für Fahrer und Mitfahrer in Pkws die Gurtpflicht auf allen Sitzen. Einige Jahre später wurde auch die Anschnallpflicht in Lkws und Reisebussen eingeführt. Der Grund: Crashtests belegen, dass es bei Kfz-Insassen, die nicht angeschnallt sind, bereits bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von nur 30 Stundenkilometern schon zu schwersten Verletzungen kommt, mit Gurt ist das Verletzungsrisiko um einiges geringer. Dennoch schnallen sich auch heute noch nicht alle Fahrzeugfahrer und -mitfahrer an.

Wie eine Auswertung der Unfälle in zehn Bundesländern aus dem Jahr 2015 des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) zeigt, waren 21,2 Prozent der im Straßenverkehr getöteten Pkw-Insassen nicht angeschnallt. Jeder fünfte tödlich Verunfallte hatte somit zum Unfallzeitpunkt keinen Gurt um. Bei Nutzfahrzeugen wie Lkws lag der Anteil der tödlich verunfallten Insassen, die nicht angegurtet waren, bei 14,5 Prozent.

Strafe für Gurtmuffel

Nach Angaben des DVR können zudem bei einigen Unfällen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob die Unfallopfer angeschnallt waren. Daher sei davon auszugehen, dass der Anteil derjenigen, die 2015 nicht angeschnallt waren und bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind, noch größer war.

Wer sich nicht anschnallt, riskiert übrigens nicht nur sein Leben. Er kann auch mit einem Bußgeld von 30 Euro bestraft werden. Ist ein Kind falsch gesichert, beispielsweise, weil es nur mit dem im Auto integrierten Gurt und nicht mit einem eventuell für das Alter, die Größe und das Gewicht des Kindes vorgeschriebenen Rückhaltesystem oder Kindersitz gesichert war, kostet dies 30 Euro Bußgeld.

Fährt ein Kind ohne jegliche Sicherung mit, also ohne dass es auch angegurtet ist, kostet dies 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Grundsätzlich hat ein Fahrer, der ein Kind im Alter bis zwölf Jahren und einer Körpergröße von unter 1,50 Metern in seinem Auto mitnimmt, dieses in einem Kindersitz oder einem anderen dafür vorgeschriebenen Rückhaltesystem zu sichern.

Was beim Anschnallen zu beachten ist

Prinzipiell ist zudem zu beachten, dass viele andere Sicherheitssysteme im Auto nur im Zusammenspiel mit dem Sicherheitsgurt optimal funktionieren. Laut der Sachverständigen-Organisation Dekra e.V. können beispielsweise Airbags nur dann richtig wirken, wenn die Insassen korrekt angegurtet sind. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Airbags die Insassen an der richtigen Position treffen und zum Beispiel nicht daran vorbei- oder darüber hinwegrutschen.

Gemäß den Sicherheitsspezialisten der Dekra ist unter anderem darauf zu achten, dass der Gurt nicht unter die Achsel anstatt über die Schulter führt. Zudem muss die Gurthöhe so eingestellt sein, dass der Gurt nicht am Hals, sondern über der Schulter und am Schlüsselbein anliegt. Außerdem sollte der Sicherheitsgurt nicht auf harten Gegenständen wie Mobiltelefon oder Schlüsselbund, die sich in Jacken- oder Hosentaschen befinden, aufliegen.

Grundsätzlich können dicke Jacken, Mäntel und Westen wie ein Luftpolster auf den Gurt wirken und seine Funktion einschränken, weshalb solche Kleidungsstücke vor dem Anschnallen ausgezogen werden solllten. „Kommt es bei niedriger Geschwindigkeit zu einem Unfall, kann es durchaus passieren, dass der Airbag nicht auslöst, weil der Sicherheitsgurt genügen würde“, verdeutlicht ein Dekra-Experte ein weiteres Argument, warum das Anschnallen grundsätzlich unerlässlich ist.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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