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Der pas­sen­de Ver­si­che­rungs­schutz für die ei­ge­ne Im­mo­bi­lie

13.02.2017

Welche Versicherungspolice hilft, wenn das Haus beispielsweise durch Brand, Sturm, Hagel oder Überschwemmung beschädigt oder komplett zerstört wird.

(verpd) Jeder, der ein Haus hat oder sich anschaffen möchte, sollte auch an die möglichen Risiken, die zur Beschädigung oder Zerstörung der Immobilie führen können, denken, und die finanziellen Folgen entsprechend absichern. Anderenfalls kann beispielsweise ein Blitzschlag oder ein sonstiger Unwetterschaden schnell zum finanziellen Ruin führen.

Zahlreiche Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel sowie durch einen Rohrbruch ausgetretenes Leitungswasser können schwere Schäden an einem Haus anrichten. Das finanzielle Risiko solcher Schäden lässt sich mit einer Gebäudeversicherung absichern. Alleine 2015 zahlten die Gebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für mehr als 2,6 Millionen Schadenfälle Entschädigungs-Leistungen in Höhe von 4,7 Milliarden Euro.

In einer Gebäudeversicherung ist das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gebäudebestandteile und -zubehör, also vom Dach über das Mauerwerk bis hin zu fest verklebtem Teppichboden, Einbaumöbeln, Sanitäranlagen und einer Zentralheizung versichert. Erstattet werden nicht nur die Schadens- beziehungsweise Reparaturkosten, die durch ein versichertes Risiko entstanden sind, sondern auch die notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur vereinbarten Höhe.

Schadensersatz zum Neuwert

Wer ausreichend abgesichert sein möchte, sollte sein Gebäude zum Neuwert versichern. Im Schadenfall wird dann die in nahezu allen Fällen eingetretene Wertminderung des versicherten Objektes durch Alter und Abnutzung nicht berücksichtigt. Das heißt, es werden die Kosten übernommen, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.

Bei den meisten Policen ist der sogenannte gleitende Neuwert vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass das Haus trotz steigender Bau- und Materialpreise auch künftig ausreichend versichert ist.

Wichtiger Hinweis vom GDV in der kostenlos herunterladbaren Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“: „Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.“

Weitere Risiken teils optional absicherbar

Neben den genannten Gefahren gibt es weitere Risiken, die zur Beschädigung oder Zerstörung einer Immobilie führen können. Zu nennen sind hier unter anderem sogenannte Elementarschäden, dazu zählen Überschwemmung, zum Beispiel durch Starkregen, Rückstau, Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben und Erdrutsch sowie Vulkanausbruch. Diese Elementargefahren sind zwar in der Regel nicht standardmäßig in einer Gebäudepolice enthalten, können aber meist als Komplettpaket gegen einen kleinen Aufschlag mitversichert werden.

Auch eine Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden im Rahmen der versicherten Risiken ist gegen Aufpreis möglich. Optional versicherbar sind je nach Versicherer außerdem Überspannungs-, Rauch- und Rußschäden, Kosten für Rohrbrüche von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks, Beseitigungskosten von Rohrverstopfungen sowie Vandalismus- und Graffiti-Schäden am Gebäude. Teils versicherbar sind auch Aufräum- und Wiederherstellungs-Arbeiten auf dem Versicherungsgrundstück zum Beispiel nach einem Sturm.

Wer eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe am Gebäude hat, kann bestimmte Risiken wie den Brandfall über die Gebäudeversicherung abdecken oder einen umfassenden Versicherungsschutz über einen speziellen Versicherungsvertrag für solche Anlagen abschließen. Ein Versicherungsexperte erklärt auf Wunsch, welcher Versicherungsschutz für die eigene Immobilie sinnvoll ist und worauf man im Schadenfall achten sollte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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