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Sturz auf einem Feld­weg

17.05.2016

Wer auf landwirtschaftlichen Wegen zu Fuß unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein, wie ein Gerichtsurteil belegt.

(verpd) Rutscht ein Fußgänger auf einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg wegen einer Verschmutzung aus, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Coburg in einem Urteil entschieden (Az.: 22 O 169/13).

Eine Fußgängerin war auf einem Flurbereinigungsweg unterwegs, als sie auf dort verstreutem Rapssamen ausrutschte. Für ihren Sturz machte sie den Landwirt verantwortlich, dem das am Weg angrenzende Feld gehört. Denn dieser habe den Weg während der kurz zuvor stattgefundenen Rapsernte ganz offenkundig verunreinigt. Wegen ihrer bei dem Unfall erlittenen Verletzungen verklagte sie den Bauern daher wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungs-Pflicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Vor Gericht verteidigte sich der Beschuldigte mit dem Argument, dass auch ein anderer Landwirt den Weg mit Rapssamen hätte verschmutzen können. Denn er würde auch von weiteren Bauern und Lohnunternehmen genutzt. Den Beweis, dass ausgerechnet er für ihren Sturz verantwortlich sei, sei die Klägerin schuldig geblieben.

Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?

Nach einer Ortsbesichtigung schloss sich das Coburger Landgericht der Argumentation des Landwirts an. Denn wie sich herausstellte, befanden sich in der Umgebung der Unfallstelle etliche Rapsfelder, die von anderen Landwirten bewirtschaftet wurden. Nach Ansicht der Richter ist es daher unmöglich festzustellen, wer für die Verschmutzung des Weges verantwortlich war.

Unabhängig davon hätte der Landwirt selbst dann, wenn er den Weg verschmutzt hätte, nicht zur Verantwortung gezogen werden können. „Denn auf Wirtschaftswegen sind die Anlieger, anders als auf anderen Straßen, nicht dazu verpflichtet, den Weg von ortsüblichen, auch stärkeren Verschmutzungen freizuhalten. Nur außergewöhnliche Hindernisse sind zu beseitigen“, so das Gericht.

Daher muss ein Fußgänger auf derartigen Wegen mit Ernteabfällen rechnen. Denn diese sind in ländlichen Gegenden zu erwarten. In dem entschiedenen Fall kommt hinzu, dass die Verunreinigung in der Größe von etwa zwei Quadratmetern, welche der Klägerin zum Verhängnis wurde, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gut erkennbar gewesen war.

Finanzielle Absicherung nach einem Unfall

Das Urteil belegt, dass nicht immer ein anderer für einen erlittenen Schaden voll und ganz haftet. Daher ist eine individuelle Absicherung empfehlenswert, die auch für solche und andere Fälle zumindest die finanziellen Folgen einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt.

Eine private Unfallversicherung bietet beispielsweise rund um die Uhr einen weltweiten Schutz. Es kann eine für die persönliche Situation angemessene Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden.

Einkommenseinbußen sind trotz einer eventuellen Leistung aus der gesetzlichen Kranken- und/oder Rentenversicherung möglich, da diese, wenn überhaupt, nur einen Teil des bisherigen Erwerbseinkommens bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit ersetzen. Ausgleichen lassen sich solche fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Absicherungen zum Beispiel durch eine private Krankentagegeld-Versicherung und/oder eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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