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So können junge Fahrer sorg­los das Auto der Eltern fahren

17.05.2016

Häufig nutzen Führerscheinneulinge das oder die Autos der Familie mit. Was diesbezüglich zu beachten ist.

(verpd) Eltern, die ihren Sohn oder ihre Tochter mit ihrem Auto fahren lassen möchten, sollten dies vorab mit der Kfz-Versicherung abklären, denn in manchen Policen gibt es Einschränkungen, wer das Auto fahren darf.

Oftmals haben Führerscheinneulinge kein eigenes Auto und nutzen deshalb den Wagen der Eltern mit. Bevor man jedoch sein Kind mit dem eigenen Pkw fahren lässt, sollte man vorher bei der Kfz-Versicherung nachfragen, ob dafür nicht eine Vertragsänderung notwendig ist.

In vielen Kfz-Versicherungsverträgen kann nämlich vereinbart sein, dass entweder nur der Versicherungsnehmer, nur der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte oder nur ein Fahrer, der ein bestimmtes Mindestalter hat – beispielsweise mindestens 23 oder 25 Jahre alt ist – das Auto fahren darf. Denn für eine solche Einschränkung des Fahrerkreises räumen die Versicherer häufig beachtliche Prämienrabatte ein.

Auf den Fahrerkreis achten

Wer als Versicherungsnehmer einen Fahrer den Pkw nutzen lässt, der diese vereinbarten Kriterien nicht erfüllt, muss im Schadenfall mit hohen Kosten rechnen. Zwar leistet die Kfz-Haftpflicht- wie auch die eventuell vereinbarte Kaskoversicherung im Schadenfall wie vereinbart, allerdings muss der Versicherungsnehmer mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung rechnen.

In diesem Fall ist ein Kfz-Versicherer nämlich berechtigt, die Beitragsdifferenz zu der Prämie, die der Versicherungsnehmer ohne den gewährten Rabatt für die Fahrerkreis-Einschränkung hätte zahlen müssen, rückwirkend zu verlangen. Je nach den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen können Versicherer für diese Obliegenheitsverletzung außerdem zusätzlich einen kompletten Jahresbeitrag als Vertragsstrafe fordern.

Grundsätzlich ist es daher für Eltern wichtig, bei der Kfz-Versicherung abzuklären, ob der Sprössling vertragsgemäß das Auto mitnutzen darf – egal ob das Kind einen BF-17-Führerschein hat und am Begleiteten Fahren teilnimmt oder bereits 18 Jahre oder älter ist und ohne Begleitung fahren kann. Besteht eine Einschränkung des Fahrerkreises, lässt sich diese bei den meisten Kfz-Verträgen teils gegen einen Prämienaufschlag aufheben, sodass das Auto dann auch von einem Führerscheinneuling gefahren werden kann.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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