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Änderungen der Gewerbe­ordnung im Bundesrat

21.09.2017

Am Freitag kommt noch einmal der Bundesrat zusammen, um letzte Gesetze der Bundesregierung zu verabschieden. Dabei geht es auch um Berufszulassungs-Regelungen für gewerbliche Immobilienmakler sowie um das Thema Wohneigentum als Altersvorsorge.

Der Bundesrat kommt am Freitag letztmals vor der Bundestagwahl zusammen, um letzte Gesetze der Bundesregierung umzusetzen und eine Reihe von Verordnungen zu verabschieden. Im Mittelpunkt stehen neue Berufszulassungs-Regelungen für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen, dass sich der Bundesrat für Steuererleichterungen beim Erwerb einer privat genutzten Wohnimmobilie einsetzt.

Am Freitag tritt der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. Auf der Agenda steht neben der Verabschiedung zahlreicher Verordnungen unter anderem das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungs-Regelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (Bundesratsdrucksache 610/17).

Nach Einschätzung der Bundesregierung führt die anhaltende Niedrigzinsphase auch dazu, dass Verbraucher mit wenig oder ohne Eigenkapital in Unkenntnis des Immobilienmarktes beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie hohe Risiken eingehen. Sie seien von daher auf sachkundige Immobilienmakler angewiesen.

Deshalb sollen nach dem noch von der Großen Koalition verabschiedeten Gesetz im § 34c GewO die Voraussetzungen für die Erteilung eine gewerberechtlichen Erlaubnis für Immobilienmakler erhöht werden.

Zudem werden gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien in die Erlaubnispflicht nach 34c GewO einbezogen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum, gegen das Gesetz keinen Einspruch einzulegen.

Auch der Immobilienmakler wird zur Weiterbildung verpflichtet

Neben den Erlaubnis-Voraussetzungen der erforderlichen Zuverlässigkeit und dem Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse muss künftig zusätzlich der Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren geführt werden.

Zudem muss künftig der Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung vorliegen. Auf den ursprünglich im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Nachweis der erforderlichen Sachkunde wurde im Gesetzgebungsverfahren verzichtet. Im Gesetz ist auch eine Verordnungsermächtigung erhalten, um weitere Detailregelungen treffen zu können.

Bundesrat soll für Steuervorteile bei selbstgenutzten Immobilien eintreten

Die jetzt CDU-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein wollen Steuervorteile bei der Grunderwerbsteuer bei privat genutzten Wohnimmobilien oder beim Erwerb von Baugrundstücken einführen. Die beiden separaten Anträge sollen zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.

Beide Bundesländer heben in ihren Anträgen hervor, wie wichtig der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für die Altersvorsorge der Menschen ist. „Nach Überzeugung des Bundesrates ist Wohneigentum in der Hand von natürlichen Personen ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung und damit förderungswürdig“, heißt es im Antrag von Nordrhein-Westfahlen.

Ein im Laufe des Erwerbslebens abbezahlter Wohnimmobilienbesitz trage dazu bei, die Kosten für das Wohnen im Alter kalkulierbarer zu machen. Abgezielt wird auf Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer, wobei auch Kinder berücksichtigt werden sollen. Zugleich wollen beide Länder die Umgehung der Grunderwerbsteuer bei der Übertagung von Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen beendet wissen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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