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BVK at­ta­ckiert öf­fent­li­che Ver­si­che­rer

27.10.2016

Bei der Eröffnung der diesjährigen Fachmesse DKM übte BVK-Präsident Michael H. Heinz scharfe Kritik am Verhalten der öffentlichen Versicherer in Sachen Weiterbildung.

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, kritisierte auf der Eröffnungs-Pressekonferenz der DKM die öffentlichen Versicherer, weil sie die Weiterbildungspflicht im Rahmen von „gut beraten“ für zu teuer und zu zeitaufwendig hielten. Statt der 40-Unterrichtsstunden (30 Zeitstunden) würden die im Richtlinientext vorgesehenen 15 Zeitstunden für ausreichend gehalten. In Sachen Mitgliederentwicklung, IDD und digitaler Konkurrenz zog Heinz insgesamt ein positives Fazit.

1995 fand die Premiere der Fachmesse DKM mit 15 Ausstellern und 350 Besuchern statt, erinnerte Dieter Knörrer, Messechef und Geschäftsführer der Ausrichterin BBG Betriebsberatungs GmbH, gestern bei der Auftaktpressekonferenz zur mittlerweile 20. Auflage der Messe.

Dieter Knörrer (Bild: Wichert)
Dieter Knörrer (Bild: Wichert)

Bei der diesjährigen DKM sind es 297 Aussteller, 15 mehr als im Vorjahr. Dies hängt auch damit zusammen, dass 2016 rund zwei Dutzend Fintechs und Insurtechs zu den Ausstellern gehören.

Diese wurden bewusst „eingeladen“, stellte Knörrer auf Nachfrage heraus. Hierfür habe man einen „Themenpark Insurtechs“ ins Leben gerufen – mit einer „bezahlbaren“ Grundausstattung für den Messestand, so der BBG-Geschäftsführer.

Dieser Raum sei zum Dialog zwischen Vermittlerschaft und den Insurtechs geschaffen worden – als ein Ansporn, auch im klassischen Maklerbüro technischer zu werden.

Themenpark Insurtechs (Bild: Wichert)
Themenpark Insurtechs (Bild: Wichert)

Freund-Feind-Diskussion

Dass Thema Fintechs und Insurtechs beschäftigt auch den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Dies war den Äußerungen von BVK-Präsident Michael H. Heinz und BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer zu entnehmen, die traditionell mit Knörrer auf dem Podium sitzen.

Vollmer berichtete vor dem Hintergrund der verstärkt auf den Markt drängenden Insurtech-Unternehmen von zuletzt vielen Freund-Feind-Diskussionen im BVK.

Andreas Vollmer (Bild: Wichert)
Andreas Vollmer (Bild: Wichert)

Denn die Schwelle zwischen digitalem Service und dem direkten Angriff auf den Kundenbestand der klassischen Makler sei sehr niedrig. Es seien aber Unternehmen dabei, „die wollen Dienstleister sein und uns unterstützen“, so Vollmer.

„Die Guten werden Mitglied im BVK, die Schlechten landen vor Gericht“

Als Beispiel hierfür nannte der BVK-Vizepräsident die Knip (Deutschland) GmbH, die kürzlich Mitglied des Verbands geworden ist. Knip habe schon vor geraumer Zeit einen Mitgliedsantrag eingereicht, aber nicht alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt.

Seit sich Knip im Marktauftritt als digitaler Makler bezeichnet, gebe es keine Vorbehalte mehr. „Ob digital oder nicht – wer die Voraussetzungen erfüllt, darf Mitglied werden“, stellte BVK-Präsident Heinz heraus.

„Die Guten werden Mitglied im BVK, die Schlechten landen vor Gericht“, sagte Heinz in Anspielung auf die Auseinandersetzung mit der Check24 Vergleichsportal GmbH. Diese geht voraussichtlich im kommenden Jahr vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Runde.

Heinz berichtete zudem von einem weiteren Insurtech-Unternehmen, das in den Verband eintreten wolle. In Absprache mit dem zuständigen Bezirksverband wurde dem Mitgliedsantrag aber (noch) nicht zugestimmt. Denn in diesem Fall muss unter anderem erst noch die Frage geklärt werden, was genau es mit Beteiligung eines Versicherungs-Unternehmens auf sich hat.

Positive Mitgliederentwicklung beim BVK

Hinsichtlich der Mitgliederentwicklung insgesamt zog der BVK-Präsident ein positives Fazit: „Wir wachsen gegen den Trend.“ Im vergangenen Jahr hat der Verband rund 2.000 neue Mitglieder gewonnen, in diesem Jahr geht es laut Heinz sogar wohl eher Richtung 3.000.

Michael H. Heinz (Bild: Wichert)
Michael H. Heinz (Bild: Wichert)

Viele Vermittler würden erkennen, dass Vernetzung und das sich (berufsständische) Organisieren angesichts der vielfältigen bereits durchgeführten und noch anstehenden Regulierung notwendig ist, begründete er dies.

In Sachen Versicherungsvertriebs-Richtlinie („Insurance Distribution Directive“ – IDD) fiel das Fazit des BVK-Präsidenten ebenfalls positiv aus. Die IDD löst die derzeit geltende EU-Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie (IMD) ab und muss bis Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

Es sei zufriedenstellend, was da auf europäischer Ebene gemacht wurde. So fielen künftig auch Internetvertriebe in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Und auch die Provision beziehungsweise Courtage als Leitvergütung sei nicht in Frage gestellt worden, hob Heinz in diesem Zusammenhang hervor.

Massive Kritik an öffentlichen Versicherern

Wie der BVK-Präsident weiter berichtete, soll es bei der zukünftigen Weiterbildungspflicht bei den 40 Stunden der Initiative „gut beraten“ bleiben, auch wenn dies über das im europäischen Richtlinientext vorgesehene Maß hinausgeht. Hier wolle man gegenüber der Politik ein klares Zeichen setzen, dass sich die Branche Beratungsqualität auf die Fahnen geschrieben habe.

In diesem Zusammenhang übte Heinz scharfe Kritik an den öffentlichen Versicherern. Denn diese wehrten sich gegen eine 40-Unterrichtsstunden-Pflicht (30 Zeitstunden), weil dies zu teuer und zu zeitaufwendig sei.

Dies wird laut Heinz damit begründet, dass in den Banken nur ab und an vermittelt werde. Deshalb würden auch die im Richtlinientext vorgesehenen 15 Zeitstunden als ausreichend angesehen.

Hierfür zeigte der BVK-Präsident kein Verständnis. Denn schließlich müsse und könne auch der Ein-Mann-Maklerbetrieb die Kosten und den Zeitaufwand stemmen – dies könne dann von den Banken nicht zu viel verlangt sein.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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