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Intrans­pa­ren­te Un­fall-Klau­sel: Volks­wohl Bund vom BdV ver­klagt

23.09.2016

Der Bund der Versicherten (BdV) hat Klage gegen den Volkswohl Bund eingereicht. Stein des Anstoßes ist eine vorgebliche intransparente Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung in der privaten Unfallversicherung.

Der Bund der Versicherten (BdV) hält die von der Volkswohl Bund Sachversicherung verwendete Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung für intransparent. Da der Versicherer eine Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wollte, hat der BdV Klage vor dem Landgericht Dortmund eingereicht. Der Volkswohl Bund wollte derzeit noch keine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgeben.

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hat Klage gegen die Volkswohl Bund Sachversicherung AG vor dem Landgericht Dortmund eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherschutz-Organisation verstößt die in den „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) – Fassung Juni 2013“ verwendete Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB.

Dort heißt es unter „Der Versicherungsumfang […] 1. Was ist versichert? […] 1.4: Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden […]“, erläuterte der BdV auf Nachfrage.

Wann ist eine Kraftanstrengung (nicht) versichert?

Hieran moniert der Bund der Versicherten, dass der Versicherungsnehmer nicht erkennen könne, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und wann nicht. „Das kann man besser machen, wie es andere Versicherer vormachen. Man muss es nur tun“, lässt sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein in einer Pressemitteilung zitieren.

Unter „besser machen“ versteht die Verbraucherschutz-Organisation zumindest die Anwendung der Musterbedingungen des GDV (AUB 2014), erläutert Bianca Boss vom BdV auf Nachfrage des VersicherungsJournals. In diesen würden ergänzend zum Text Regelbeispiele genannt.

Bild: GDV, Screenshot AUB 2014, Musterbedingungen
Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: GDV, Screenshot AUB 2014, Musterbedingungen)

„Auch wenn dies natürlich immer noch nicht optimal ist, so ist diese Erläuterung in den Musterbedingungen immer noch besser als die des Volkswohl Bundes – und die Beispiele sind auf jeden Fall dazu geeignet, die Transparenz zu erhöhen“, so Boss weiter.

BdV gibt sich zuversichtlich

Der Klage-Einreichung vorausgegangen war eine Aufforderung des Bundes der Versicherten zu einer Unterlassungserklärung. Eine solche habe der Volkswohl Bund allerdings nicht abgegeben, teilte die Verbraucherschutz-Organisation weiter mit.

Der BdV gibt sich zuversichtlich, dass das Landgericht Dortmund – dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 O 259/16 geführt – der Klage stattgeben wird. Die Verbraucherschutz-Organisation verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Dezember 2014 (IV ZR 289/13).

In diesem Fall habe der BGH die in der Ratenschutzversicherung gebrauchte Klausel „ernstliche Erkrankung“ als intransparent und damit unwirksam bewertet. Die dort angesetzten Bewertungsmaßstäbe sind nach Ansicht des BdV auf die nun angegriffene Unfall-Klausel für übertragbar.

Derzeit keine Stellungnahme vom Volkswohl Bund

Der Volkswohl Bund wollte sich „zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens“ nicht zu dem Sachverhalt äußern, sagte Pressesprecherin Simone Szydlak auf Nachfrage des VersicherungsJournals. Deshalb kann an dieser Stelle nicht näher erläutert werden, wie viele Unfallversicherungs-Policen davon betroffen sind.

Im vergangenen Jahr kam die Volkswohl Bund Sachversicherung AG laut Geschäftsbericht 2015 auf 78,8 Millionen Euro gebuchte Bruttoprämie, 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Bild: Screenshot Geschäftsbericht 2015 Volkswohl Bund Sachversicherung AG
Bild: Screenshot Geschäftsbericht 2015 Volkswohl Bund Sachversicherung AG

Die private Unfallversicherung ist mit 30,4 Millionen Euro – dies entspricht einem Anteil von 38,6 Prozent – der größte Versicherungszweig in Schaden/Unfall. Der versicherungstechnische Gewinn für eigene Rechnung lag hier bei 10,5 Millionen Euro (plus 56 Prozent).

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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