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So werden Be­triebs­ren­ten ge­schützt

22.07.2016

Rund 100.000 Unternehmen sind Mitglied des Pensions-Sicherungs-Vereins. Doch was genau sind seine Aufgaben im Falle einer Insolvenz? Kompaktwissen dazu liefert Folge 69 der Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“.

In Folge 69 der VersicherungsJournal-Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ wird ein Thema aus dem Handlungsbereich „Lebensversicherungen und betriebliche Altersversorgung – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ behandelt. Die DIHK-Prüfungsaufgabe für angehende Versicherungsfachwirte dreht sich um Fragen der Insolvenzsicherung von Versorgungen im Rahmen der bAV.

Die knapp 100.000 Mitgliedsunternehmen des Pensions-Sicherungs-Vereins haben für 2015 rund 787 Millionen Euro Beitrag aufgebracht.

Bild: Nikolae, Fotolia.com / VersicherungsJournal
Bild: Nikolae, Fotolia.com / Pieloth

Der Beitragssatz lag bei 2,4 Promille. Fast elf Millionen Versorgungsberechtigte, davon 4,1 Millionen Rentner und 6,8 Millionen Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften, stehen unter Insolvenzschutz.

In Prüfungen werden solche aktuellen Zahlen selten abgefragt. Doch Ziele, rechtliche Grundlagen und Leistungsumfang gehören zum relativ zeitlosen Grundlagenwissen für angehende Versicherungsfachwirte.

Spezialisten im Bereich betriebliche Altersversorgung (bAV) sollten die vier Antworten auf die Prüfungsfrage des Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. in weniger als 20 Minuten notiert haben.

Aufgabe – Ziele und Grundlagen kennen

Sie sind Kundenberater bei der Proximus Versicherung AG und sollen für einen Vortrag in einem Unternehmen auch Informationen zur Insolvenzsicherung von Versorgungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben.

  • a) Nennen Sie die rechtliche Grundlage, den Träger der Insolvenzsicherung sowie dessen Aufgabe.
  • b) Stellen Sie dar, welche Versorgungsansprüche gesichert werden.
  • c) Erläutern Sie das Ziel dieser gesetzlichen Pflichtversicherung.
  • d) Nennen Sie die Durchführungswege, die der Insolvenzsicherungs-Pflicht unterliegen.

Lösungshinweise

Fachwissen aus dem Bereich „Lebensversicherungen und betriebliche Altersversorgung – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“

Aufgabe

Lösung

Quelle: Schriftliche Prüfung zum „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“, Frühjahr 2014, Handlungsbereich „Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“.

© DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn. Die komplette Prüfung ist abgedruckt in „Aufgaben/ Lösungsvorschläge“.

a)

Die Insolvenzsicherung von betrieblichen Versorgungsansprüchen ist im BetrAVG geregelt.

Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG).

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist im Sicherungsfall dazu verpflichtet, die Versorgungsansprüche zu übernehmen.

b)

Gesichert werden bereits laufende Betriebsrenten sowie gesetzlich unverfallbare Ansprüche, soweit nicht anders geschützt (zum Beispiel Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht).

c)

Ziel dieser gesetzlichen Pflichtversicherung ist es, die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, Betriebsrentner sowie deren begünstigte Angehörige vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer Versorgungsansprüche zu schützen.

d)

  • Pensionszusage (auch Direktzusage)
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung bei widerruflichem Bezugsrecht

Frühere Beiträge aus dieser Artikelserie finden sich im Archiv des VersicherungsJournals unter diesem Link.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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