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Mo­no­pol­kom­mis­si­on: Be­stands­wett­be­werb in der PKV stär­ken

25.04.2017

In einem Sondergutachten hat die Monopolkommission die Wettbewerbssituation im deutschen Krankenversicherungs-System untersucht. Was die Kommission in Sachen privater Krankenversicherung (PKV) vorschlägt.

Die Monopolkommission hat sich in einem Sondergutachten, das jetzt im Gesundheitsausschuss des Bundesrates beraten wird, für mehr Wettbewerb im deutschen Gesundheitssystem ausgesprochen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) kritisiert das Gutachten, dass es zwar einen Preiswettbewerb um Neukunden gebe. Ein Wettbewerb um Bestandskunden finde aber praktisch nicht statt. Zudem wollen die Gutachter die Position der PKV gegenüber den Leistungserbringern gestärkt sehen, in dem etwa Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) geschaffen werden.

Die Monopolkommission hält in ihrem neuen Sondergutachten zum Wettbewerb im Gesundheitssystem (Bundestagsdrucksache 18/11490) fest, dass es unter den 49 privaten Krankenversicherungs-Unternehmen zwar einen Preiswettbewerb um Neukunden gebe. Hingegen sei „der Bestandskunden-Wettbewerb nahezu inexistent“.

Hier regt die Monopolkommission, deren fünf Mitglieder durch die Bundesregierung bestimmt werden, vor allem an, dass bei einem Wechsel innerhalb der PKV ein größerer Anteil an den Alterungsrückstellungen mitgenommen werden kann.

Wechselmöglichkeiten für Bestandskunden erleichtern

Nach Einschätzung der Monopolkommission sollte der Wettbewerb um die knapp neun Millionen Bestandskunden in der PKV in Gang gebracht werden. Dies soll durch die Mitgabe von „individuell auf das Risiko der Versicherten abgestimmten Alterungsrückstellungen“ ermöglicht werden. Zur Kalkulation der Rückstellungshöhe sollten die gesamten Rückstellungen nach der sogenannten Summenregel vom Versicherer auf die Versicherten verteilt werden.

Eine einfache gesetzlich verordnete höhere Mitnahmemöglichkeit von Alterungsrückstellungen würde nach Einschätzung der Monopolkommission Selektionsprobleme nach sich ziehen, da tendenziell eher Menschen mit guter Gesundheit das Versicherungs-Unternehmen wechseln würden. „Eine Risikoentmischung und die damit verbundenen Prämienanpassungen wären versicherungstechnisch und ökonomisch nicht wünschenswert.“

Schließlich sollten die privaten Krankenversicherer ihre Versicherten einmal jährlich über die Wechselmöglichkeit, die dabei mitzugebenden Rückstellungen und alternativ die Wechselmöglichkeit nach Abgabe einer Gesundheitsprüfung informieren.

Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen zulassen

Kritisch sieht die Monopolkommission in dem Gutachten ferner, dass Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und der PKV-Anbietern nur in einigen Leistungsbereichen möglich seien. „Um ein höheres Maß an Wettbewerb und Effizienz zu erzeugen, wären Eingriffe in die Vergütung von Leistungen, zum Beispiel in die Gebührenordnungen, notwendig“, schreiben die Gutachter.

Eine Kostengröße, bei der Verhandlungen zu besonders spürbaren Vorteilen in Form von Einsparungen führen könnten, seien ambulante Behandlungen inklusive zahnärztlicher Behandlungen.

In den betroffenen Leistungsbereichen würden die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ) bislang keinen Preiswettbewerb vorsehen. Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen würden dagegen die Wettbewerbssituation verbessern helfen.

Morgen im Bundesrat

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates wird sich morgen mit dem Sondergutachten befassen. Dann steht auch der Antrag des Landes Berlin auf der Tagesordnung, die Bundesregierung aufzufordern, erste Schritte in Richtung Bürger-Krankenversicherung einzuleiten.

Die Monopolkommission zeigt sich in der Frage einer einheitlichen Bürger-Krankenversicherung eher reserviert. Die mit den Modellvorschlägen verbundenen Eingriffe in gewachsene Organisations- und Finanzierungsformen seien mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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