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Breit­sei­te der Ar­beit­ge­ber ge­gen Be­triebs­ren­ten­re­form

24.03.2017

Das Signal der Arbeitgeber zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ist eindeutig: So nicht! Ohne deutliche Nachbesserungen werde das Projekt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ins Leere laufen.

Die Arbeitgeber senden Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) in Sachen Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) ein klares Signal: So nicht! Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer stellt in einer Stellungnahme klar, dass das Ziel einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor allem unter kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMUs) mit dieser Gesetzesvorlage klar verfehlt werde. Die Arbeitgeber verbitten sich auch eine Gängelung der Tarifpartner und Vorschriften darüber, was sie zu regeln hätten. Im Hintergrund steht aber auch die Drohung der Politik, dass der Gesetzgeber klar vorgeben kann, wie die notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung als Obligatorium in der bAV auszugestalten ist.

Am Montag findet im Deutschen Bundestag eine Expertenanhörung zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) statt. In dem von Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten Tarifpartnermodell Betriebsrente soll über reine Beitragszusagen des von der Haftung befreiten Arbeitgebers ohne Garantien in der zweiten Säule eine Zielrente erreicht werden.

Dabei kommt Gewerkschaften und Arbeitgebern die zentrale Bedeutung zu, das neue Angebot auch aufzugreifen und umzusetzen. Im Hintergrund steht die – mit Blick auf die Bundestagswahl zu relativierende – Drohung, dass der Gesetzgeber auch ein Obligatorium vorschreiben könne.

Arbeitgeber: Gesetzentwurf läuft ins Leere

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer forderte bei der Vorlage der BDA-Stellungnahme für die Anhörung „deutliche“ Nachbesserungen. Er könne nicht erkennen, wie ohne diese mehr kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) für die betriebliche Altersversorgung gewonnen werden könnten. Die Chancen einer reinen Beitragszusage in der bAV dürften nicht verspielt werden.

Nach Ansicht der Arbeitgeber wird der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung seine Ziele, vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) und Geringverdiener neu für die betriebliche Altersversorgung gewinnen zu können, verfehlen. „Wenn es bei den jetzt geplanten Voraussetzungen bleibt, ist kaum davon auszugehen, dass die neuen Möglichkeiten genutzt werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Wie die Versicherungswirtschaft kritisieren auch die Arbeitgeber die reine Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die Tarifpartner. Zudem müsse bedacht werden, dass weniger als fünf Prozent aller Kleinbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten überhaupt einen Betriebsrat hätten, der eine tarifliche Vorgabe übernehmen könnte. Ermöglicht werden sollten rein betrieblich organisierten Lösungen.

Vorgaben zum Sicherungsbeitrag nicht akzeptabel

Nach dem Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Beitrag als sogenannten Sicherungsbeitrag zur neuen reinen Beitragszusage zu leisten, um Kapitalmarkt-Schwankungen abfedern zu können, da es ja keine Garantien geben soll. Dies stellt für die Arbeitgeber eine „nicht akzeptable Einmischung des Gesetzgebers in die Gestaltungsfreiheit der (Tarif-) Vertragsparteien“ da, heißt es in der Stellungnahme.

Nicht akzeptabel ist für die Arbeitgeber auch, dass gesetzlich vorgegeben werden soll, dass eingesparte Sozialversicherungs-Beiträge „zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss“ an die Versorgungseinrichtung weitergeleitet werden soll.

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem zweiten zentralen Partner, verwies man im Vorfeld der Anhörung auf die Stellungnahme vom Jahresanfang.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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