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Gleiches Ren­ten­recht für alle

22.07.2016

Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will bis 2020 die Renteneinheit vollziehen. Wie aus Regierungskreisen verlautete, sind zur Rentenangleichung Ost/West zwei Schritte vorgesehen.

Nach den Plänen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) soll die Renteneinheit zwischen den alten und neuen Bundesländern in zwei Schritten geschehen und 2020 vollzogen sein. Bei gleich hohem Einkommen wird heute im Osten durch die Höherwertung eine um acht Prozent höhere Rentenanwartschaft als im Westen erzielt. Es gibt aber auch Branchen im Osten, in denen geringere Löhne als im Westen gezahlt werden. Über die Jahre hinweg gibt es heute schon Millionen von „Mischrentnern“, die Entgeltpunkte im Osten und im Westen erworben haben.

Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Bericht zum Fortschritt des Angleichungsprozesses der Renten in Ost- und Westdeutschland sowie einen Entwurf für ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz an das Bundeskanzleramt übermittelt, wie gestern aus Regierungskreisen verlautete.

Das Ziel einer Rentenangleichung hatten CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommt nun die Aufgabe zu, eine entsprechende Umsetzung im Kabinett verabschieden zu lassen, um dann das parlamentarische Verfahren einzuleiten.

Angleichung ein Stück vorangekommen

Die Rentenangleichung ist zwar in diesem Jahr ein gutes Stück vorangekommen. Zum 1. Juli 2016 waren die Renten in den alten Ländern um 4,25 und in den neuen um 5,95 Prozent angehoben worden.

Die Entwicklung folgt (verlangsamt) den Löhnen, wobei sich den Kreisen zufolge die flächendeckende Einführung des Mindestlohns in den neuen Bundesländern besonders stark ausgewirkt habe.

Entsprechend erhöhten sich die Werte der Entgeltpunkte auf 30,45 Euro (West) und 27,05 Euro (Ost). Das Durchschnittsentgelt beträgt im Jahr 2016 in Westdeutschland 36.267 Euro und in Ostdeutschland 31.593 Euro. Daraus errechnet sich ein Hochwertungsfaktor von 1,1479, mit dem das Westniveau erreicht wird.

Renteneinheit wird in zwei Schritten vollzogen

Nach den jetzt bekannt gewordenen Plänen des BMAS sollen zum 1. Januar 2018 alle bis dahin noch bestehenden Differenzen bei den Rechengrößen halbiert werden. Daraus folgt unter anderem, dass der Unterschied zwischen den Rentenwerten um 50 Prozent reduziert wird. Entsprechend wird auch der Hochwertungsfaktor abgesenkt.

Zum 1. Januar 2020 werden dann alle Werte auf Westniveau angepasst und der Hochwertungsfaktor abgeschafft. Damit wäre nach 30 Jahren die vollständige Renteneinheit fertig gestellt. Die ostdeutschen Rentnern bis Ende 2020 gutgeschriebenen Höherbewertungen bleiben erhalten.

Wie aus Regierungskreisen in Berlin gestern weiter verlautete, kostet die Angleichung der Rentenwerte im ersten Schritt ab 2018 rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr und ab 2020 rund 3,9 Milliarden Euro, mit später dann abnehmender Tendenz.

Regionale Unterschiede spielen im Rentenrecht keine Rolle mehr

In den Regierungskreisen wurde darauf hingewiesen, dass in einigen Brachen in Ostdeutschland, wie etwa im Kredit- und Versicherungsgewerbe, eine Einkommensgleichheit bereits vollzogen worden sei. Dies führe bei gleichem Einkommen in den neuen Bundesländern zu einer um acht Prozent höheren Rentenanwartschaft.

Man müsse aber sehen, dass es auch in Westdeutschland regionale Unterschiede im Lohnniveau gebe, was nicht zuletzt auf Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sei. Mit der jetzt geplanten Rentenangleichung werde es künftig keine rein regional basierte Ungleichbehandlung im Rentenrecht mehr geben.

Die Linksfraktion kritisierte insbesondere die Abschaffung des Hochwertungsfaktors, der viele der sechs Millionen ostdeutschen Beschäftigten in die Altersarmut treiben werde. Dies sei völlig inakzeptabel, erklärte Fraktionschef Dietmar Bartsch.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund konnte auf Nachfrage über die inzwischen durch Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel entstandenen Mischrentner beziehungsweise Mischrenten-Anwartschaften keine näheren Angaben machen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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