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  • Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
  • Welche Bausteine wünschen Sie?
    Brille & Kontaktlinsen

    Seit Januar 2004 übernehmen die Gesetzlichen Kassen die Kosten für Brillen und Sehhilfen nicht mehr. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und sehbehinderte Menschen.

    Die Krankenzusatzversicherung erstattet, abhängig vom gewählten Tarif, bis zu 90% bzw. 300 € pro Jahr für Brillen, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen.

    Heilpraktiker & Akupunktur

    Alternativen zur Schulmedizin finden bei Patienten immer mehr Zuspruch. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen die hierfür entstehenden Kosten nicht.

    Abhängig vom gewählten Tarif, übernimmt die private Krankenzusatzversicherung die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, Akupunktur und andere Naturheilverfahren bis zu 70% bzw. 600 € pro Jahr.

    Heil- & Hilfsmittel

    Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr bis zu 2% ihres Einkommens für Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln selbst aufkommen.

    Bei einigen Krankenzusatzversicherungstarifen werden von diesen Kosten bis zu 80% oder 1.100 € pro Jahr erstattet.

    Krankentagegeld

    Arbeitgeber bezahlen Arbeitnehmern im Krankheitsfall nur bis zu 6 Wochen ihren ohn bzw. ihr Gehalt weiter. Danach gibt es kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Freiberufler und Selbstständige haben bereits ab dem 1. Krankheitstag keine Einkünfte mehr.

    Eine Krankentagegeldversicherung bezahlt bei längerer Krankheitsdauer ein Krankentagegeld das den Entfall der Gehaltszahlungen bzw. Einkünfte kompensiert.

    Auslandsschutz

    Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bei Krankheit im Ausland nur soviel wie sie bei einer Behandlung in Deutschland erstatten würde. Oftmals sind die Kosten für eine Behandlung im Ausland deutlich höher.

    Die Krankenzusatzversicherung schützt Sie vor diesem Risiko und übernimmt die Kosten für Arzt und Krankenhaus im Ausland. Auch ein Krankenrücktransport wird erstattet.

  • Wie möchten Sie im Krankenhaus versorgt sein?
    Ein- / Zweibettzimmer

    Für eine schnelle Genesung ist vor allem viel Ruhe wichtig. Der Leistungskatalog der GKV nimmt darauf keine Rücksicht und sieht nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer vor.

    Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung haben Sie die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer. Bei einigen Tarifen wird bei Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer ein Tagegeld ausbezahlt.

    Chefarztbehandlung

    Gesetzlich Versicherte werden im Krankenhaus in den meisten Fällen vom Stationsarzt und den Assistenzärzten behandelt. Nur wenn dies medizinisch erforderlich ist, wird der Chefarzt hinzugezogen.

    Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht die privatärztliche Behandlung. Alle Untersuchungen, Visiten und Operationen werden dann vom Chefarzt durchgeführt.

  • Wünschen Sie weitere Leistungen im Krankenhaus?
    freie Krankenhauswahl

    Gesetzliche Versicherte müssen zur Behandlung das nächstliegende geeignete Krankenhaus aufsuchen. Wollen Sie selbst ein Krankenhaus auswählen, müssen sie eventuelle Mehrkosten selbst tragen.

    Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen die von der GKV nicht erstattete Kostendifferenz.

    Krankenhaustagegeld

    Meist sind Krankenhausaufenthalte mit weiteren Kosten verbunden, z.B. Extrakosten für Fernseher und Telefon auf dem Zimmer, Babysitter etc., die GKV-Versicherte selbst tragen müssen.

    Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung haben Sie die Möglichkeit sich an jedem Tag des Krankenhausaufenthalts ein Tagegeld ausbezahlen zu lassen, um diese zusätzlichen Kosten zu bestreiten.

  • Welche Leistungen wünschen Sie sich für Ihre Zähne?
    Zahnersatz & Implantate

    Beim Verlust eines Zahns erhalten Gesetzlich Versicherte Kronen oder Brücken, bei größeren Lücken im Gebiss Teil- oder Vollprothesen.

    Alternativ dazu gibt es fest im Kiefer verankerte Implantate, die dieselbe Belastbarkeit und Pflegeleichtigkeit echter Zähne aufweisen.

    Professionelle Zahnreinigung

    Die meisten Zahnärzte empfehlen zwei Mal pro Jahr eine PZR durchführen zu lassen, für die die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten von ca. 100 € je PZR in der Regel nicht übernimmt.

    Kieferorthopädie

    Die kieferorthopädische Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen, mit geringer Ausprägung wird von der GKV nicht mehr bezahlt.

    Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten anteilig. Die Höhe der Erstattungen variiert je nach Tarif zwischen 0% und 80% der Kosten.

  • Welche Prioritäten bevorzugen Sie?
    Prioritäten

    Wählen Sie hier ganz allgemein Ihre Priorität für die Private Krankenversicherung aus. Bei der Vergleichserstellung werden wir dann Tarife bevorzugen, die dieser Grundtendenz entsprechen.

    • optimales Preis-Leistungsverhältnis
      Tarife in diesem Bereich bieten sehr gute Leistungen im mittleren Preissegment. Dies ist die richtige Wahl für über 85% aller PKV-Versicherten.
    • Testsieger
      Es gibt viele verschiedene Institute, die die private Krankenversicherung regelmäßig und intensiv vergleichen. Das bekannteste ist die Stiftung Warentest und das von ihr veröffentlichte Magazin Finanztest. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Testsieger.
    • möglichst preisgünstig
      An den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich Tarife, die möglichst wenig kosten dürfen. Dies ist die richtige Wahl für Personen, die gesund sind, Risikofaktoren meiden und im Falle einer Erkrankung mit Hilfe einer Grundversorgung schnell wieder auf die Beine kommen.
  • Ihr Geburtsdatum
    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Alter ist ausschlaggebend für die Berechnung des Beitrages.

  • In welcher Region wohnen Sie?
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Sind Sie unzufrieden mit den Leistungen Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse? Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen werden von Jahr zu Jahr immer weiter gekürzt, Leistungslücken entstehen. Gesetzlich Versicherte sind deshalb häufig von den Fortschritten in der Medizin ausgeschlossen. Eine private Zusatzversicherung garantiert die bestmögliche medizinische Versorgung. Ob Zahnersatz, Sehhilfe oder Heilpraktikerleistungen - schon ab 2,50 € im Monat genießen Sie die Annehmlichkeiten der Behandlung als Privatpatient.

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