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So viele Häuser sind von Starkregen besonders bedroht

10.05.2021

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat vor Kurzem analysiert, wie hoch die Gefahr in den jeweiligen Regionen und den 50 einwohnerstärksten Städten Deutschlands ist, dass die Häuser dort von Starkregen betroffen werden.

(verpd) Auch wenn sich kein Bach oder Fluss in der Nähe einer Immobilie befindet, kann das Gebäude durch eine Überschwemmung aufgrund sehr starker Regenfälle beschädigt werden. Jede achte Wohnadresse hat ein besonders hohes Starkregenrisiko im Vergleich zu den anderen Wohnadressen, wie eine Datenauswertung zeigt. Es gibt jedoch deutliche regionale Unterschiede. Dies zeigt eine gemeinsame Datenanalyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und des Deutschen Wetterdienstes.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) haben aus ihren vorhandenen Daten analysiert, in welchen Regionen Deutschlands die meisten Haushalte von Starkregenschäden betroffen sein könnten. Grundsätzlich kann es überall in Deutschland zu Starkregen kommen. Die Lage eines Gebäudes ist jedoch ausschlaggebend, in welchem Umfang es durch ein solches Ereignis beschädigt werden kann.

„Neben der Intensität des Regens hat die Lage eines Gebäudes einen entscheidenden Einfluss auf das Ausmaß von Starkregenschäden“, betont auch GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der GDV hat daher jede der hierzulande rund 21,9 Millionen Gebäudeadressen in Abhängigkeit ihrer Lage in drei unterschiedlich hohe Gefährdungsklassen für Starkregen eingeordnet.

Hohe Gefährdung durch Starkregen für jede achte Wohnadresse

Die höchste Starkregengefährdungs-Klasse (SKG), nämlich die SKG 3, haben Häuser, die in ein Tal oder in der Nähe eines fließenden Gewässers wie eines Baches oder eines Flusses gebaut wurden. Das sind 11,8 Prozent aller Gebäudeadressen. Das heißt, rund jede achte Wohnadresse ist besonders gefährdet, bei einem Starkregen beschädigt zu werden.

Es gibt jedoch regionale Unterschiede. In Thüringen ist mehr als jede fünfte Gebäudeadresse in SKG 3 eingestuft. In Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Bayern und Niedersachsen entfallen zwischen zehn und unter 20 Prozent der Adressen auf die höchste Starkregengefährdungs-Klasse. Jede zehnte bis zwanzigste Gebäudeadresse hat in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine SKG-3-Einstufung.

Einer mittleren Starkregengefährdung (SKG 2) unterliegen Häuser, die in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hanges stehen. Dieser Gefährdungsklasse werden 65,7 Prozent der Immobilien zugerechnet. Die geringste Gefahr, einen Starkregenschaden zu erleiden, haben Häuser oder Haushalte, die sich auf einer Kuppe oder im oberen Bereich eines Hanges befinden – sie sind vom GDV der Starkregengefährdungs-Klasse SKG 1 zugeordnet. Rund 22,5 Prozent der Gebäudeadressen entfallen auf die SKG 1.

Mehr als die Hälfte der Gebäude nicht ausreichend versichert

„Eine geringere Gefährdung bedeutet jedoch nicht, dass hier kein Starkregenrisiko besteht. Unsere Statistiken zeigen: Starkregen kann überall, auch weitab von Gewässern oder in Tallagen, zu Überschwemmungen führen und immense Schäden anrichten“, so Asmussen. Er erklärt weiter: „Wir wissen nun: Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darinsteht, desto höher ist der Schaden.“ Asmussen warnt zudem: „Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Heftige Regenfälle können Häuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen.“

Nach GDV-Angaben sind jedoch „über die Hälfte der Gebäude bislang nicht gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung versichert“. Zwar besteht für fast alle Wohngebäude eine Wohngebäude-Versicherung. Doch in einer solchen Police sind in der Regel Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser abgesichert, nicht jedoch Starkregenschäden.

Immobilienschäden durch Hochwasser und Starkregen lassen sich aber mit einer Elementarschaden-Versicherung absichern. Zu den weiteren versicherten Risiken einer Elementarschaden-Versicherung gehören beispielsweise Schäden durch Rückstau, Schneeschmelze, Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch. Während in neueren Gebäudeversicherungen eine solche Absicherung gegen Elementarrisiken bereits enthalten sein kann, ist dies in den meisten bestehenden Policen nicht der Fall, kann aber in den meisten Fällen optional mit eingeschlossen werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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