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Wo deutsche Rentner am häufigsten im Ausland leben

21.10.2019

Die Deutsche Rentenversicherung hat vor Kurzem Zahlen herausgegeben, die zeigen, wie viele Deutsche ihre Altersrente im Ausland beziehen und in welchen Ländern die meisten davon leben.

(verpd) Fast 240.500 deutsche Bürger, die letztes Jahr eine Rente von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, leben dauerhaft im Ausland. Dies belegt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die Daten zeigen auch, dass die Mehrheit dieser Rentner in deutschsprachigen Nachbarländern wohnt.

Der Rentenatlas 2019, herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), zeigt unter anderem, dass Ende 2018 fast 240.500 Bürger mit einer deutschen Staatsangehörigkeit dauerhaft im Ausland lebten und dort eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezogen haben.

Davon hatten über 171.640 und damit rund 71 Prozent eine gesetzliche Altersrente. Etwa 61.170 Personen, und damit rund 25 Prozent der deutschen Rentenbezieher im Ausland, erhielten eine gesetzliche Hinterbliebenenrente wie eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente von einem Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt.

In diesen Ländern wohnen viele deutsche Altersrentner

Insgesamt lebten 115.860 Deutsche, die eine gesetzliche Altersrente aus Deutschland bekommen, im europäischen Ausland, davon circa 90.720 in einem Land der Europäischen Union. Anteilig die meisten deutschen Bezieher einer Altersrente im europäischen Ausland wohnten in der Schweiz – hier waren es Ende 2018 knapp 21.180 Personen. Danach folgen die Länder Österreich mit rund 16.710, Spanien mit über 15.750 und Frankreich mit fast 13.240 deutschen Altersrentnern. In Italien, Großbritannien und Niederlande lebten je zwischen 5.430 und 7.240 deutsche Altersrentenbezieher.

In Amerika wohnten 34.900 deutsche Altersrentner, davon alleine fast 20.000 in den USA und knapp 7.400 in Kanada, sowie rund 2.120 in Brasilien. Australien ist mit über 7.710 deutschen Rentnern der drittbeliebteste Kontinent zum Wohnen für deutsche Altersrentenbezieher. Danach folgen Asien mit 6.930 und Afrika mit knapp 6.240 deutschen Altersrentnern.

Die fünf beliebtesten Länder, in denen deutsche Rentner leben, die eine gesetzliche Altersrente aus Deutschland beziehen, sind demnach die Schweiz, die USA, Österreich, Spanien und Frankreich.

Deutsche Rente im Ausland: Was es zu beachten gibt

Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und einen Rentenanspruch auf eine gesetzliche Alters- oder Hinterbliebenenrente hat, kann sich seine Monatsrente auch auf eine ausländische Bankverbindung auszahlen lassen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) muss der Rentenbezieher jedoch die Kosten dafür wie Bankspesen oder auch Kursverluste bei der Auszahlung der Rente in einer Fremdwährung selbst tragen.

Grundsätzlich ist es wichtig, den zuständigen Rentenversicherungs-Träger frühzeitig über den geplanten Umzug ins Ausland zu informieren, damit es nicht zu einer Verzögerung oder gar zum Ausbleiben der Rentenauszahlung kommt. Die Bearbeitungszeit, die die DRV benötigt wird, um die Adresse und die Überweisungs-Formalitäten entsprechend zu ändern, beträgt rund zwei Monate.

Nach Angaben der DRV sollte der Rentenbezieher daher spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wohnortwechsel dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger die notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

Das sollte bei einem Auslandsumzug gemeldet werden

Die entsprechende Meldung sollte neben dem Namen und der Staatsangehörigkeit des Rentners die neue Anschrift im Ausland sowie die Bankverbindung, auf die die Rente künftig überwiesen werden soll, enthalten.

Prinzipiell muss bei einem Auslandsumzug die Bankverbindung, also die internationale Bankleitzahl (Bank Identifier-Code, kurz BIC) und Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN) immer mitangegeben werden – selbst wenn die Rente weiterhin auf das bisherige Konto gehen soll. Die Umzugsmeldung kann in Verbindung mit dem Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion oder einer Signaturkarte auch online beim DRV erfolgen.

Die genaue Anschrift im Ausland ist wichtig, da die DRV in vielen Staaten zum Teil jedes Jahr prüft, ob der Rentenbezieher noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann. Dazu wird dem Rentner eine sogenannte Lebensbescheinigung zugesandt, die er zeitnah ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt an den deutschen Rentenversicherungs-Träger zurücksenden muss. Wer diese Aufforderung des DRV ignoriert, riskiert, dass die Rentenzahlung ausgesetzt oder sogar ganz eingestellt wird.

Auslandsbezug von Riester-Rente und privater Rente

Die DRV rät, sich rund drei Monate vor einer geplanten Auswanderung beim zuständigen Rentenversicherungs-Träger beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Weitere Details zum Thema Rente im Ausland, zum Beispiel wie man eine deutsche Rente beantragt, wenn man bereits vor dem Renteneintritt ins Ausland verzogen ist, enthält der Webauftritt des DRV. Abgeklärt werden sollte zudem der Kranken- und Pflegeversicherungs-Schutz im Ausland.

Übrigens, auch wer eine Riester-Rente bezieht und innerhalb der Europäischen Union oder in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umzieht, erhält laut DRV seine Riester-Rente weiter, ohne die bereits erhaltenen staatlichen Förderungen wie Zulagen zurückzahlen zu müssen. Unabhängig vom Wohnort zahlt eine private Lebens- oder Rentenversicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen wie eine Kapitalsumme oder eine monatliche Altersrente immer ungekürzt aus – und zwar in der Regel weltweit.

Grundsätzlich ist es jedoch auch bei einer Riester-Rente und einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung wichtig, den jeweiligen Versicherer über eine Wohnort- oder Bankverbindungs-Änderung frühzeitig zu informieren, damit die Überweisungen lückenlos erfolgen können.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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