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Wie sich als Paar Versicherungsprämien sparen lassen

17.05.2021

Nicht nur mit einer Heirat, sondern auch schon wenn ein Paar zusammenzieht, lässt sich einiges bei den Versicherungsverträgen einsparen, und zwar ohne dass einer von beiden auf einen umfassenden Versicherungsschutz verzichten muss.

(verpd) Wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte sich auch über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn zum einen sollte die Absicherung zur neuen Lebenssituation passen. Zum anderen gibt es in einigen Bereichen Einsparpotenziale, da bei manchen Policen eine Einzelperson wie auch ein Paar mit der gleichen Versicherungsprämie versichert sein kann, und zwar ohne dass sich am Versicherungsschutz etwas ändert.

Zieht ein Paar zusammen, ist es prinzipiell sinnvoll, die Versicherer, bei denen eine oder mehrere Versicherungspolicen bestehen, über die geänderte Lebenssituation zu informieren. Es ist unter anderem wichtig, dass der Versicherer die aktuelle Wohnadresse sowie die entsprechenden Kontaktdaten kennt, um zum Beispiel im Schadenfall mit dem Versicherungskunden ohne Zeitverzug per Post oder Telefon kommunizieren zu können.

Ändert sich nicht nur die Adresse, sondern auch die Bankverbindung, ist dies ebenfalls den Versicherern umgehend mitzuteilen. Denn dies stellt bei einer erteilten Lastschrift sicher, dass die Versicherungsprämien auch pünktlich abgebucht werden können, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Doch neben den formalen Gründen gibt es auch andere Kriterien, warum gerade Paare es den Versicherern melden sollten, wenn sie einen gemeinsamen Hausstand gegründet haben.

Aus zwei Policen wird eine

Nicht selten haben bereits Singles wichtige Versicherungspolicen abgeschlossen. Zieht ein Paar zusammen, existieren manche Versicherungsarten unnötigerweise doppelt. Hat beispielsweise jeder Lebenspartner eine Privathaftpflicht-Versicherung, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch der weniger umfangreiche Vertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer Privatrechtsschutz-Police.

Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsschutz der Police, welche bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss in der Regel der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es eben in der Privathaftpflicht- und Privatrechtsschutz-Versicherung gibt, sind in der Regel günstiger als zwei Einzelpolicen, und das ohne Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Passender Schutz für den gemeinsamen Hausrat

Haben beide Partner jeweils eine Hausratversicherung, könnten diese zwar bei den jeweiligen Versicherern für die neue Wohnung fortgeführt werden. Für den gemeinsamen Haushalt bietet sich jedoch an, dass die Police mit dem besseren Versicherungsschutz bestehen bleibt und die andere aufgrund des Umzugs gekündigt wird. Die verbleibende Hausratversicherung ist dann an die geänderte Wohnsituation anzupassen.

Unter anderem müssen dazu nicht nur der Versicherungsort auf die neue Adresse geändert, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme entsprechend der Größe der gemeinsam genutzten Wohnung beziehungsweise dem Wert des gemeinsamen Hausrates angepasst werden.

Bezugsrecht in der Lebensversicherung überdenken

Bei bestehenden Lebensversicherungen ist gegebenenfalls zu überdenken, wer im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommen soll. Sollte dies beispielsweise der Lebenspartner sein, muss im Vertrag eventuell das Bezugsrecht für die Todesfallleistung schriftlich hinterlegt werden. Ist kein namentliches Bezugsrecht vermerkt, wird die Leistung im Regelfall an die gesetzlichen Erben ausbezahlt.

Wer keine unnötigen Prämien bezahlen und dennoch entsprechend der geänderten Lebenssituation umfassend abgesichert sein möchte, sollte sich am besten noch vor einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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