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Auch in diesem Jahr fahren zu viele unter Alkoholeinfluss

23.11.2020

Trotzdem in der Corona-Krise weniger Personen mit dem Auto unterwegs sind, ereignen sich immer noch zwischen 34 und 305 Alkoholunfälle am Tag. Und selbst wenn man keinen Unfall verursacht, kann schon eine geringe Blutalkohol-Konzentration für den Betroffenen teure Folgen haben.

(verpd) Insgesamt gab es in der ersten Jahreshälfte weniger Verkehrsunfälle als im gleichen Zeitraum des letzten Jahres. Auch die Unfälle, die auf einen übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind, gingen gegenüber dem Vorjahr zurück. Allerdings ereigneten sich am Vatertag sogar mehr dieser sogenannten Alkoholunfälle. Daher ist es als Kfz-Fahrer wichtig zu wissen, welcher Alkoholgenuss bereits zu viel ist.

Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wirken sich auch auf das Unfallgeschehen aus, denn Lockdown, Homeoffice und Kontaktbeschränkungen haben die Mobilität reduziert – und in der Folge sind auch die Anzahl der Kfz-Unfälle zurückgegangen. So gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts in diesem Jahr von März bis Juni 26 Prozent weniger Unfälle als im Vergleichszeitraum 2019. Doch es lohnt sich genauer hinzusehen. So sind zwar auch die Zahlen für Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss im ersten Halbjahr zurückgegangen.

Dennoch registrierte die Polizei in den ersten sechs Monaten 2020 zwischen 34 und 305 Alkoholunfälle am Tag. 2019 waren es täglich zwischen 33 und 264 derartige Unfälle – allerdings gab es 2019 deutlich mehr Tage mit mehr als 100 Alkoholunfällen als 2020. Die meisten Unfälle ereigneten sich jedoch am „Vatertag“ (Christi Himmelfahrt) dieses Jahres: Die Polizei registrierte an diesem Tag, den 21. Mai 2020, 305 Alkoholunfälle; das waren sogar 41 mehr als am Vatertag in 2019 und teils auch deutlich mehr als an diesem Feiertag in manch anderen Vorjahren.

Fahrtüchtigkeit mindert sich bereits ab 0,1 Promille

Dabei sollten die meisten eigentlich die Alkoholgrenze von 0,5 Promille kennen, denn wer mit dieser Blutalkohol-Konzentration (BAK) erwischt wird, muss mit einer (hohen) Strafe rechnen. Doch bereits bei einer deutlich niedrigeren BAK, nämlich ab 0,1 Promille, sind deutliche Auswirkungen, die die Fahrtüchtigkeit mindern können, zu erkennen.

So werden beispielsweise Entfernungen nicht mehr korrekt abgeschätzt. Ab 0,3 Promille kommt dann noch eine Reduktion der Sehleistung und der Reaktions-Geschwindigkeit hinzu – gleichzeitig steigt aber die Risikobereitschaft.

Und das wirkt sich aus: So ist das Unfallrisiko bei 0,5 Promille doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille liegt dies bei Faktor fünf und bei 1,0 Promille bei Faktor sieben. Kein Wunder also, dass es strenge Regeln in Bezug auf Alkohol im Verkehr gibt. Für manche gilt sogar die Null-Promille-Grenze. Dann ist selbst ein Glas Bier oder Glühwein zu viel.

Schon ein Glas Bier oder Glühwein kann zum Problem werden

Für Fahranfänger gilt nämlich in der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr die Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar vorgeschrieben werden. Egal ob Fahranfänger oder langjähriger Kfz-Fahrer, wer mit einer BAK von 0,3 Promille unterwegs ist und Fahrauffälligkeiten zeigt oder gar einen Unfall verursacht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Neben Punkten im FAER drohen eine hohe Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und unter Umständen sogar eine Gefängnisstrafe. Ab 0,5 Promille und unter 1,1 Promille (BAK) drohen mindestens 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte im FAER und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat – und zwar unabhängig davon, ob Fahrunsicherheiten aufgetreten sind oder nicht.

Bei mehr als 1,1 Promille sieht das Gesetz mindestens drei Punkte im FAER, den Entzug des Führerscheins – unter Umständen sogar dauerhaft – sowie eine Geld- und eventuell sogar eine Haftstrafe vor. Bei einem BAK von 1,6 Promille und mehr wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Diese muss dann bestanden werden, wenn man überhaupt irgendwann die Fahrerlaubnis wiederhaben möchte.

Folgen für den Versicherungsschutz

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall hat, muss zudem damit rechnen, dass eine bestehende Voll- und Teilkaskoversicherung ihre Entschädigungsleistung kürzt – und zwar wegen grober Fahrlässigkeit. Man bekommt in diesem Fall den Schaden am eigenen Fahrzeug von der Kasko-Versicherung nur anteilig ersetzt.

Für den Unfallgegner hat es zunächst keine Folgen, wenn der Unfallverursacher betrunken war. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Beseitigung des Schadens – allerdings kann diese den alkoholisierten Kfz-Fahrer, der am Unfall schuld war, zur Rechenschaft ziehen und bis zu 5.000 Euro vom ihm zurückfordern (Regress).

Mehr Informationen zum Thema liefert unter anderem das Webportal www.kenn-dein-limit.info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das mit einem Online-Promillerechner, einem Alkoholselbsttest sowie zahlreichen weiteren Informationen aufwartet.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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