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Wenn Schätze zu Hause aufbe­wahrt werden

02.10.2017

Wer in seinem Haushalt nicht nur normales Inventar, sondern auch Wertgegenstände hat, sollte prüfen, inwieweit diese Kostbarkeiten im Schadenfall abgesichert sind. Eine normale Hausratversicherung bietet für manche Wertsachen nämlich oft nur einen begrenzten Schutz.

(verpd) Das Inventar einer Wohnung wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Vorräte ist in einer Hausratversicherung im Versicherungsfall, also zum Beispiel bei einem Brand, bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Für bestimmte Wertsachen wie teuren Schmuck, wertvolle Münzsammlungen und Antiquitäten besteht ein Versicherungsschutz durch die Hausrat-Police meist nur bis zu einer bestimmten Höhe. Allerdings können auch solche Kostbarkeiten umfassend abgesichert werden.

Eine Hausratversicherung leistet, wenn die Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Lebens, die im Haushalt zu finden sind, wie Möbel, Teppiche, IT- und Elektrogeräte, Kleidung, Lebensmittel, Bücher und Geschirr durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört werden. Versicherte Risiken sind in der Regel Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren oder neu zu kaufen, vorausgesetzt die vereinbarte Versicherungssumme der Police entspricht mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats. Für bestimmte Wertgegenstände gilt jedoch in vielen Hausrat-Policen eine andere Regelung.

Wertsachen mit eigenen Entschädigungsgrenzen

Für Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind, sind mit Ausnahme von Möbeln in den meisten Hausrat-Policen jeweils Entschädigungsgrenzen festgelegt. Dabei ist die jeweilige Entschädigungsgrenze unabhängig vom tatsächlichen Wert des Wertgegenstandes. Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer maximal die in der Police genannte Entschädigungsgrenze, das heißt, der Schaden kann höher sein als der Betrag, den man im Schadenfall dafür bekommt.

Die genaue Höhe der jeweiligen Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen ist der Versicherungspolice beziehungsweise den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. In vielen Hausratversicherungs-Verträgen sind zum Beispiel Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert.

Der maximale Erstattungsbetrag im Versicherungsfall für Bargeld beträgt oftmals 1.000 Euro und für Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher häufig 5.000 Euro. Dabei können sich die Entschädigungsgrenzen auch nach der Art der Aufbewahrung unterscheiden. Wurden Wertsachen zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines in der Police vorgeschriebenen Safes aufbewahrt, gelten oftmals noch niedrigere Entschädigungsgrenzen, wie zum Beispiel 500 Euro für Bargeld, 2.000 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck.

Spezialpolicen ermöglichen eine umfassende Absicherung

Allerdings lassen sich in vielen Hausrat-Policen die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachenarten gegen einen Aufpreis bei der Versicherungsprämie erhöhen.

Alternativ können Wertsachen wie wertvoller Schmuck, Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände über spezielle Policen nicht nur in Bezug auf die Entschädigungssumme, sondern auch hinsichtlich der versicherten Risiken umfassender abgesichert werden, als dies über eine Hausrat-Police möglich ist. Eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Police ersetzt zum Beispiel im Versicherungsfall den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert.

Versicherbar sind in einer solchen Spezialpolice nicht nur die in der Hausratversicherung üblichen Risiken, sondern oft auch andere Schadenereignisse, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können. Solche Spezialversicherungs-Verträge gibt es unter anderem für Antiquitäten, Pelze sowie für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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