Der Durchschnittsschaden für Wildschäden ist im vergangenen Jahr nach aktuellen GDV-Zahlen auf fast 2.500 Euro gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Wildschäden hat sich um über zehn Prozent erhöht, die Versicherungsleistungen der Kaskoversicherer sogar um knapp 14 Prozent. Insbesondere riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer unterlassen, weil dadurch oft viel schlimmere Schäden als durch den Wildunfall entstehen.
Die Zahl der Wildunfälle ist im vergangenen Jahr nach der gestern vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten, aktuellen Wildschadenbilanz für die Teil- und Vollkaskoversicherung kräftig angestiegen – und zwar um fast elf Prozent auf 263.000.
Schäden und Leistungen haben 2015 kräftig gestiegen
Dies ist der höchste Wert in den zurückliegenden zehn Jahren. Lediglich 2011 waren es mit 258.000 nur unwesentlich weniger. Im Vergleich zu 2006 ist eine Steigerung um fast ein Drittel beziehungsweise gemeldete 60.000 Unfälle zu verzeichnen.
Ebenfalls auf ein neues Rekordhoch angestiegen sind die Versicherungsleistungen, die die Voll- und Teilkaskoversicherer 2015 für Wildunfälle an ihre Kunden bezahlt haben. Hier gab es den GDV-Daten zufolge einen Zuwachs um fast 14 Prozent auf 653 Millionen Euro.
Der bisherige Höchststand im vergangenen Jahrzehnt wurde 2012 mit über 580 Millionen Euro erzielt. Im Beobachtungszeitraum sind die Schadenzahlungen bis auf wenige Ausnahmen kontinuierlich gestiegen. Der aktuelle Wert liegt um fast zwei Drittel höher als noch 2006.
- Bild: GDV
Durchschnittlicher Schaden kräftig angestiegen
In der Folge dieser Entwicklung ist auch der durchschnittliche Schaden pro Wildunfall ein weiteres Mal größer geworden – im vergangenen Jahr waren es der aktuellen Wildschadenbilanz der Versicherer zufolge fast 2.500 Euro.
Auch hier ist in Beobachtungszeitraum eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten: Auf Zehnjahressicht – 2006 waren es noch knapp unter 2.000 Euro – gab es eine Zunahme um über ein Viertel.
Weitere Daten zu Wildunfällen
Glücklicherweise ziehen Wildunfälle nur relativ selten Personenschäden nach sich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr 2.580 Wildunfälle, bei denen 13 Personen getötet und 3.054 Personen verletzt wurden, 2.433 davon leicht und 603 davon schwer.
Allerdings sind die Unfallfolgen bei einem Zusammenstoß mit einem großen Wildtier nach Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) besonders dramatisch. Erfasst ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so ergibt sich ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen. Hirsche können sogar bis zu 180 Kilogramm wiegen, was zu entsprechend höheren Werten führt.
Wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausgefunden hat, kollidiert ein Kraftfahrzeugfahrer bei etwa vier von fünf Wildunfällen mit einem Reh und jedes zehnte Mal mit einem Wildschwein.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit für Wildunfälle zwischen fünf und acht Uhr morgens sowie zwischen 17 Uhr nachmittags und Mitternacht am größten – hier passierten die meisten Unfälle dieser Art. Häufiger kommt es im Mai sowie im Oktober und November zu Wildunfällen, allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Monaten laut UDV relativ gering.
Sicherheitstipps der Versicherer
Autofahrer sollten im Fall der Fälle riskante Ausweichmanöver zu vermeiden, raten die Versicherer. Denn der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum berge meist noch größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Generell sollten die Warnschilder vor Wildwechsel beachtet werden. Vor allem am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern und insbesondere in der Dämmerung sollte die Geschwindigkeit verringert und vorausschauend gefahren werden – die Fahrweise also der Situation angepasst werden.
Taucht Wild am Straßenrand auf, so könne es oft durch Hupen verscheucht werden. Das Blenden mit dem Fernlicht hingegen verwirre die Tiere, so dass sie die Orientierung verlören und oft instinktiv auf die Lichtquelle zu liefen, erläutert der Versichererverband.
Verhalten nach einem Wildunfall
Bei einer Kollision verletzte oder getötete Tiere sollte man zudem wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen, so ein weiterer Tipp. Dies sei Sache des Försters oder Jagdpächters.
Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer zunächst das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen sowie die Polizei benachrichtigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs sollte die Warnweste angelegt werden, die seit einiger Zeit verpflichtend mitzuführen ist.
Allerdings sollte man das Fahrzeug besser nicht verlassen, wenn man beispielsweise ein Wildschwein angefahren hat, dieses durch die Kollision aber nicht getötet wurde. Denn verletzte Wildschweine sind unberechenbar und können sehr gefährlich werden.