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Warum BU-Leis­tungs­an­trä­ge ab­ge­lehnt werden

30.09.2016

Morgen & Morgen hat untersucht, welches die häufigsten Ablehnungsgründe bei beantragter Leistung in der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung sind. In den letzten Jahren zeigen sich dabei deutliche Verschiebungen.

Beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen kommen nach Daten von Morgen & Morgen am häufigsten nicht zur Auszahlung, weil keine Reaktion des Kunden mehr erfolgt. Der Anteil vorvertraglicher Anzeigepflicht-Verletzungen war stark und derjenige von Ausschlussklausel sehr stark rückläufig. Massiv zugenommen hat hingegen der Anteil des Grundes „keine Reaktion des Kunden“.

Zusammen mit dem aktuellen „M&M Rating Berufsunfähigkeit“ hat das Analysehaus Morgen & Morgen GmbH (M&M) auch Daten zur Entwicklung des Marktes mit Berufsunfähigkeits-Versicherungen veröffentlicht.

Demnach hat die Zahl der anerkannten Leistungsfälle im Jahr 2014 mit knapp 46.000 einen neuen Höchststand erreicht. Die Leistungsquote (anerkannte Leistungsfälle in Relation zu gestellten Anträgen – ohne Fälle, in denen der Versicherte seinen Antrag nicht weiterverfolgt hat) liegt nach Angaben des Analysehauses bei knapp drei Vierteln.

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei beantragter BU-Leistung

Auf Nachfrage des VersicherungsJournals nannte Morgen & Morgen aktuelle Daten (Bilanzjahr 2014) zu den Gründen, warum beantragte BU-Leistungen abgelehnt und damit nicht ausgezahlt werden. Dies ist am häufigsten darauf zurückzuführen, dass der Kunde nicht (mehr) reagiert beziehungsweise den Antrag nicht weiterverfolgt. Der Anteil liegt bei mittlerweile bei deutlich über einem Drittel.

Mit einem Anteil von nicht ganz einem Drittel folgt als zweithäufigster Grund, dass der bedingungsmäßig erforderliche BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht wurde.

Etwa jede zwölfte Ablehnung war auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen, während Anfechtungen beziehungsweise Betrugsfälle in jedem 13. Fall der Ablehnungsgrund war. So gut wie gar nicht ins Gewicht fallen Ausschluss- oder Verweisungsklauseln.

Bild: Wichert

Große Verschiebungen

Schaut man sich die Anteile der Ablehnungsgründe in der Zeitreihe an, so zeigen sich hinsichtlich der Ablehnungsgründe mehrere interessante Entwicklungen. So ging etwa 2005 noch fast jede vierte Ablehnung auf das Konto einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, das ist fast drei Mal so hoch wie aktuell.

Noch stärker rückläufig war der Anteil der Ausschlussklauseln an den Leistungsablehnungen. Waren es 2004 und 2005 noch jeweils ein gutes Elftel, so sind es aktuell nicht einmal mehr zwei Prozent – Tendenz zuletzt wieder minimal steigend.

Andersherum wird eine BU-Leistung derzeit um mehr als zwei Drittel häufiger als 2005 abgelehnt, weil der Kunden den Antrag nicht weiterverfolgt. Leicht erhöht hat sich der Anteil für den Ablehnungsgrund „Nichterreichung 50 Prozent BU-Grad“.

Abstrakte und Konkrete Verweisungen sind zusammengenommen aktuell nicht einmal mehr halb so oft Ablehnungsgrund wie 2005. Der Anteil von „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ erreichte zuletzt den niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum – schwankte allerdings in den vergangenen Jahren zwischen knapp acht und gut 13 Prozent.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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