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Immer mehr sorgen für den Pflege­fall vor

07.08.2017

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Teilabsicherung bezüglich der tatsächlich anfallenden Kosten, wenn jemand zum Pflegefall geworden ist. Daher empfiehlt auch die Bundesregierung eine private Vorsorge, was auch immer mehr befolgen.

(verpd) Die Statistiken belegen, dass mit steigendem Alter auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden, steigt. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Wer vermeiden möchte, dass er seinen Angehörigen im Falle des Falles finanziell zur Last fällt, kann jedoch mit einer privaten Pflegeversicherung, teilweise sogar mit staatlichen Zuschüssen entsprechend vorsorgen.

Seit mehr als 20 Jahren muss jeder Bürger gesetzlich pflegeversichert sein. Diesbezüglich hat jeder gesetzlich Krankenversicherter eine soziale Pflegeversicherung oder jeder privat Krankenversicherte eine private Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Der Mindestversicherungs-Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vorgeschrieben.

Allerdings reicht dieser Mindestversicherungs-Umfang, wie er in der sozialen Pflegeversicherung meist maximal gegeben ist, nicht aus um alle Kosten, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit anfallen, abzudecken. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist daher in seinem Webauftritt darauf hin, dass eine zusätzliche private Vorsorge wichtig ist.

Private Pflegevorsorge

Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich diverse Formen einer privaten Pflegezusatz-Versicherung an. Bei einer privaten Pflegekosten-Police werden nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Vereinbarung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Die Pflegetagegeld-Versicherung wiederum zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente.

Dies gilt auch für die private Pflegezusatz-Versicherung, die der Staat mit Prämienzuschüssen fördert. Jeder Erwachsene, der gesetzlich pflegeversichert ist, also eine soziale oder privaten Pflege(pflicht)-Versicherung hat und keine Pflegeleistungen daraus bezieht oder bezogen hat, kann nämlich eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) abschließen.

Staatlich geförderte Pflegevorsorge

Eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung muss einen bestimmten Versicherungsumfang aufweisen. Zum einen muss eine solche Police bereits ab einer Pflegeeinstufung in Pflegegrad 1 eine Leistung vorsehen und zum anderen ab Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den pflegebedürftigen Versicherten auszahlen.

Die staatliche Förderung für eine solche Police beträgt fünf Euro im Monat, vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jeder Förderberechtigte bekommt also automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro und damit insgesamt 180 Euro im Jahr, für eine entsprechend geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.

Für die Höhe der Versicherungsprämie werden nur das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang berücksichtigt. Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt dagegen keine Rolle – das heißt, wer sich versichern möchte, wird bei der staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherung grundsätzlich keiner Gesundheitsprüfung unterzogen. Selbst wer Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat, muss daher weder mit Risikozuschlägen noch mit Leistungsausschlüssen rechnen.

Zusatzvorsorge für den Pflegefall wird immer beliebter

Wie die Statistik des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. zeigt, gab es 2015 683.600 Personen, die über eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abgesichert waren. In 2016 waren es voraussichtlich bereits 777.200 Personen mit einer derartigen Police, das ist eine Steigerung um fast 14 Prozent zum Vorjahr.

Und auch bei allen nicht staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherungen in Form von Pflegekosten- und Pflegetagegeld-Versicherungen gab es eine Steigerung. Hier lag der Zuwachs bei der Anzahl der Personen, die einen solchen Versicherungsschutz hatten, bei rund vier Prozent. Während nämlich 2015 2,58 Millionen Personen über solche privaten Pflegezusatz-Policen versichert waren, waren es 2016 bereits etwa 2,7 Millionen Versicherte.

Somit waren letztes Jahr insgesamt fast 3,48 Millionen Personen zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeabsicherung über Pflegezusatz-Policen umfassend für den Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit versichert. Experten empfehlen grundsätzlich sich bereits so früh wie möglich eine private Pflegezusatz-Versicherung – egal ob staatlich gefördert oder nicht – aufzubauen. Denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die bezahlte Prämie.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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