Open Nav Beratung anfordern

Rechte und Pflichten im Praktikum

14.08.2017

Wer ein Praktikum absolvieren will oder muss oder als Arbeitgeber einen Praktikumsplatz anbietet, hat diverse Rechte, aber auch Pflichten und gesetzliche Regelungen, die es einzuhalten gilt.

(verpd) Ein Praktikum kann bei der Suche nach dem passenden Beruf hilfreich sein. In manchen Schulen und Studiengängen gibt es aber auch Pflichtpraktika, damit Schüler oder Studenten neben der Theorie auch praktische Kenntnisse erwerben. Was Arbeitgeber und angehende Praktikanten über dieses besondere Arbeitsverhältnis wissen sollten, zeigen diverse Broschüren und Webportale von offiziellen Institutionen.

Zwar ist ein Praktikant in der Regel nicht einem Arbeitnehmer gleichzusetzen, dennoch hat er diverse Rechte, aber auch Pflichten. Für Praktikanten gelten beispielsweise bei den Themen Arbeitszeit und Unfallschutz am Arbeitsplatz die gleichen allgemeinen arbeitsschutz-rechtlichen Gesetze und Bestimmungen wie für normale Arbeitnehmer.

So dürfen minderjährige Praktikanten gemäß dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutz-Gesetz (JarbSchG) – insbesondere nach Paragraf 8 JarbSchG – nicht mehr als fünf Tage und nicht über 40 Stunden in der Woche arbeiten. Bei der Entlohnung gelten jedoch zum Teil andere Regelungen als bei normalen Arbeitnehmern.

Wann einem Praktikanten ein Lohn zusteht

Alle Praktikanten, die unter 18 Jahre alt sind, haben nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen (Mindest-)Lohn. Das gilt ebenso für Praktikanten, egal wie alt sie sind, wenn das Praktikum laut Vereinbarung kürzer als drei Monate ist. Grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben zudem alle, die ein Pflichtpraktikum, also ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen der Schule, Ausbildung oder Studium, oder ein Praktikum, das zur Einstiegsqualifizierung nötig ist, absolvieren.

Volljährige Praktikanten, die mindestens drei Monate oder länger ein freiwilliges Praktikum absolvieren, haben dagegen Anspruch auf einen Mindestlohn ab dem ersten Arbeitstag. Nähere Informationen zum Thema Praktikum und Mindestlohn enthält unter anderem die herunterladbare Broschüre „Mindestlohn für Studierende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Freiwillige Praktika nach dem Schulabschluss, für die eine Entlohnung bezahlt wird, und vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika bei Studenten können unter Umständen auch der Sozialversicherungs-Pflicht unterliegen. Dies geht unter anderem aus den Webauftritten der IKK-Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, der Minijob-Zentrale und dem Flyer „Beschäftigung von Studenten und Praktikanten“ der Techniker Krankenkasse hervor. Nähere Details dazu, können bei den Krankenkassen erfragt werden.

Gesetzliche Unfallversicherung im Praktikum

Jeder Praktikant ist zudem, unabhängig von seinem Alter, im Rahmen eines Praktikums gesetzlich unfallversichert, ohne dass er selbst einen Antrag stellt oder einen Beitrag dafür bezahlt. Je nach Praktikumsart muss der Praktikant nämlich entweder über den Arbeitgeber oder die Schule beziehungsweise (Fach-)Hochschule beim entsprechenden Unfallversicherungs-Träger angemeldet werden. Die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung sind je nach Praktikumsart entweder vom Arbeitgeber oder von der öffentlichen Hand zu entrichten.

Generell muss ein Praktikant während seines Praktikums die Unfallverhütungs-Vorschriften sowie sonstigen Betriebsordnungen, wie sie für die anderen Arbeitnehmer des Arbeitgebers gelten, einhalten.

Und es gibt noch weitere Regelungen: Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als einen Monat dauert, steht dem Praktikanten unter Umständen zum Beispiel ein anteiliger Urlaub zu. Zudem hat in der Regel jeder Praktikant am Ende des Praktikums einen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis.

Kostenlose Informationsangebote

Weitere Informationen zum Thema Praktikum enthält die downloadbare Broschüre „Rechte und Pflichten im Praktikum“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Informationen rund um Auslandspraktika gibt der Webauftritt der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) sowie deren 130-seitige Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“.

Umfangreiche Hintergrund-Informationen für Arbeitgeber, die jedoch auch für Praktikanten interessant sind, enthält die Website der IHK Hessen und deren Leitfaden „Praktika gestalten“.

Unter anderem gibt es hier eine Suchfunktion nach angebotenen Praktika. Auch im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit kann nach Praktikastellen im In- oder Ausland gesucht werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück