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Ein­bruch­ri­si­ko mi­ni­mie­ren – mit staat­li­cher Hil­fe

24.04.2017

Viele Immobilienbesitzer und Mieter machen es den Dieben zu einfach. Dabei lässt sich eine Immobilie mit überschaubarem Aufwand so schützen, dass Einbrecher häufig nicht ihr Ziel erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich sogar der Staat finanziell an derartigen Maßnahmen.

(verpd) Früher wurde der Einbau von Einbruchschutz-Maßnahmen nur dann staatlich gefördert, wenn gleichzeitig eine energetische Sanierung beziehungsweise ein seniorengerechter Umbau vorgenommen wurde. Mittlerweile werden aber auch Einzelmaßnahmen unterstützt und zwar entweder durch einen Zuschuss oder durch einen zinsgünstigen Kredit.

Wer Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden ist, hat neben dem zum Teil hohen finanziellen Schaden häufig auch mit psychischen Problemen wie Schock oder Ekelgefühlen zu kämpfen. Laut Untersuchungen leidet fast jeder fünfte Betroffene auch an längerfristigen Beschwerden wie Angst- und Panikzustände, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Damit es erst gar nicht so weit kommt, können Immobilienbesitzer und Mieter die Einbruchsicherheit ihres Hauses oder ihrer Wohnung optimieren.

Den Dieben einen Riegel vorschieben

Dies unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entweder mit Zuschüssen oder mit zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro. Gut zu wissen: Wurden früher Einbruchschutz-Maßnahmen nur im Rahmen einer energetischen Sanierung beziehungsweise bei altersgerechten Umbauten mit einem Zuschuss gefördert, werden nun auch bestimmte Einzelmaßnahmen gefördert.

Dabei werden die KfW-Förderprogramme für Einbruchschutz-Maßnahmen im Förderprodukt „Altersgerechtes Umbauen“ geführt. Pro Wohneinheit können bis zu 5.000 Euro Zuschuss beantragt werden, allerdings nur bei Maßnahmen, die sowohl der Barrierereduzierung in und an der Immobilie als auch einem verbesserten Einbruchschutz nützen. Die maximale Förderhöhe liegt hier bei zehn Prozent der förderfähigen Kosten.

Für Maßnahmen, die nur dem Einbruchschutz dienen, beträgt der Zuschuss pro Wohneinheit maximal 1.500 Euro, höchstens jedoch zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird unter anderem der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Finanzielle Unterstützung gibt es auch für das Installieren von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, Türspionen, Türzusatzschlössern und Mehrfach-Verriegelungssystemen mit Sperrbügel sowie von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und/oder Videokamerasystemen.

Vorher aktiv werden

Grundsätzlich muss ein Antrag auf Förderung gestellt werden, bevor mit den Baumaßnahmen zum Einbruchschutz begonnen wird. Neben den Angeboten der KfW gibt es zudem noch andere, zum Teil von den Bundesländern unterstützte Varianten. Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Programme liefert hier die Webseite www.k-einbruch.de von der Polizeilichen Kriminalprävention. Außerdem informiert beziehungsweise listet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entsprechende Angebote auf.

Und es gibt noch mehr Unterstützung beziehungsweise finanzielle Hilfen für derartige Maßnahmen: So können unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitskosten für den notwendigen Handwerker nach Paragraf 35a Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) von der Steuer abgesetzt werden. Und so mancher Versicherer bietet sogar Rabatte bei der Hausratversicherung an, wenn bestimmte Sicherheits-Einrichtungen installiert sind.

Noch mehr Tipps zum Thema liefert beispielsweise die Website der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des GDV, und auch das Webportal des GDV.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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