Open Nav Beratung anfordern

Betriebliche Alters­vorsorge unab­hängig von der Betriebs­größe

02.10.2017

Nicht alle Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge an. Allerdings kann jeder Arbeitnehmer auch selbst aktiv werden, damit er diese Art der Altersvorsorge, auf die er auch einen gesetzlichen Anspruch hat, bekommt.

(verpd) Wie eine offizielle Statistik zeigt, haben anteilig weit mehr Arbeitnehmer in großen als in kleinen Betrieben eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Und das, obwohl jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer ein Recht auf diese Art der Altersversorgung hat. Doch auch wenn ein Arbeitgeber nicht aktiv seinen Arbeitnehmern eine bAV-Lösung anbietet, muss der einzelne Arbeitnehmer nicht auf eine solche Altersvorsorgelösung und die damit verbundenen Vorteile verzichten.

Alle rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die 2017 veröffentlichte Studie „Verbreitung der Altersvorsorge 2015“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich über eine bAV zusätzlich für das Alter finanziell abgesichert sind. Zudem wurde untersucht, ob es bei der Verbreitung der bAV auch Unterschiede zwischen großen und kleinen Betrieben gibt.

Die Studie basiert auf einer Umfrage von fast 11.000 Personen, welche vom Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des BMAS durchgeführt wurde. Insgesamt haben rund 57 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren eine bAV-Lösung. Die Verbreitung der bAV bei sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, die keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) haben, liegt jedoch bei nur 47 Prozent.

Deutliche Unterschiede je nach Betriebsgröße

Bei den sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten in rein privatwirtschaftlichen Betrieben liegt der Anteil derjenigen, die eine bAV haben, sogar bei nur 40 Prozent. Das heißt, knapp 60 Prozent der sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben keine bAV. Ein weiteres Studienergebnis ist, dass der prozentuale Anteil der Arbeitnehmer eines privatwirtschaftlichen Betriebes, die eine betriebliche Altersvorsorge (ohne ZÖD) haben, in kleinen Firmen deutlich niedriger ist als in großen Unternehmen.

Konkret liegt der Anteil der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, die über eine bAV verfügen, bei kleinen Betrieben mit unter zehn Mitarbeitern bei nur 25 Prozent. Bei Firmen mit zehn bis unter 50 Mitarbeitern liegt die bAV-Verbreitung bei 30 Prozent, bei Betrieben mit 50 bis unter 250 Mitarbeitern bei 35 Prozent, bei Unternehmen mit 250 bis unter 500 Mitarbeitern bei 38 Prozent und bei Firmen mit 500 bis unter 1.000 Mitarbeitern bei 41 Prozent. Dagegen haben bei großen Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitern 55 Prozent der sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer eine bAV.

Ein Grund dafür ist, wie Umfragen bestätigen, dass anteilig im Vergleich zu allen Betriebsgrößen hauptsächlich große Firmen aktiv eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Dabei haben alle rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer hat demnach das Recht, Teile seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen entsprechenden bAV-Vertrag einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen. In 2017 können Arbeitnehmer bis zu 3.048 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – das sind jährlich vier Prozent von der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung (2017: vier Prozent von 76.200 Euro) – sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen.

Der Arbeitgeber kann über die Form einer von der Firma ganz oder zum Teil finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, die er dem Arbeitnehmer anbietet, entscheiden. Im Detail stehen hier folgende fünf Lösungswege zur Verfügung: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direkt- oder Pensionszusage oder die Unterstützungskasse.

Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, hat der Arbeitnehmer mindestens ein gesetzliches Anrecht auf eine bAV per Entgeltumwandlung beispielsweise in Form einer Direktversicherung. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine konkrete bAV-Lösung anbieten, können sich diesbezüglich von einem Versicherungsexperten beraten lassen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück