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Renten­lücke von Frauen schließt sich nur lang­sam

07.08.2017

Die seit Jahrzehnten bestehende gravierende Rentenlücke von Frauen gegenüber Männern hat sich zwar zuletzt kontinuierlich verringert, aber bis jetzt noch nicht geschlossen. In 2015 hatten Männer im Durchschnitt mehr als doppelt so hohe Altersbezüge wie Frauen.

(verpd) Männer haben statistisch gesehen nicht nur ein höheres Erwerbseinkommen, sondern auch deutlich höhere Altersbezüge aus der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorge, wie Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen.

In einer Kleinen Anfrage hat sich eine Oppositionspartei bei der Bundesregierung nach der Entwicklung der sogenannten Rentenlücke von Frauen gegenüber Männern erkundigt. Dabei ging es um die unterschiedliche Höhe der durchschnittlichen Altersbezüge, dazu zählen alle im Rentenalter ausbezahlten gesetzlichen, betrieblichen oder auch privaten Altersvorsorge-Leistungen, zwischen Männern und Frauen.

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass sich seit 1995 die relative Rentenlücke aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen kontinuierlich verringert hat. „Es ist davon auszugehen, dass sich der Trend in Zukunft fortsetzen wird“, so eine Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dennoch betrug die Rentenlücke in 2015 immer noch 53 Prozent. Das heißt, eine Frau hatte nur 47 Prozent der Altersbezüge eines Mannes und damit weniger als die Hälfte. 1995 belief sich die Rentenlücke sogar noch auf 69 Prozent.

Die Rentenlücke von Frauen je Altersvorsorge

Zudem belegen die Daten des BMAS, dass die Altersbezüge in allen Arten, also bei den gesetzlichen Altersrenten, bei den Betriebsrenten, aber auch bei den privaten Altersvorsorgelösungen geschlechterspezifische Unterschiede aufweisen.

Nach den Daten des Ministeriums war die Rentenlücke in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit 60 Prozent am höchsten ausgeprägt. Frauen hatten im Vergleich zu Männern somit eine Betriebsrentenhöhe von nur 40 Prozent.

In der gesetzlichen Rentenversicherung betrug die Rentenlücke 45 Prozent, das heißt, eine Frau erhielt im Durchschnitt 45 Prozent weniger Altersrente als ein Mann. Die Rentenlücke bei der Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes betrug dagegen „nur“ 37 Prozent. In der privaten Altersvorsorge ist die Lücke bei Frauen mit 14 Prozent vergleichsweise gering.

Altersbezüge- und Einkommensunterschiede in Ost und West

Betrachtet man die Alterssicherungs-Leistungen wieder insgesamt, dann ist die Rentenlücke von Frauen in den alten Bundesländern mit 58 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den Frauen in den neuen Bundesländern (28 Prozent).

Der sogenannte „Gender Pay Gap“, mit dem der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit dem von Männern verglichen wird, lag in Deutschland 2016 bei 21 Prozent. Hier sind die Unterschiede zwischen West und Ost noch gravierender. Im vergangenen Jahr betrug der Verdienstabstand im Westen 23 Prozent und im Osten Deutschlands nur sieben Prozent.

Wie die Zahlen zeigen, ist es insbesondere als Frau wichtig, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen, um auch im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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