Open Nav Beratung anfordern

Wichtige Kontrolle für einen zeitge­mäßen Haft­pflicht­schutz

14.08.2017

Eine seit Jahren bestehende Privathaftpflicht-Police bietet unter Umständen nicht die Sicherheit, die bei einer Aktualisierung des Vertrages möglich und je nach Veränderungen im persönlichen Bereich eventuell auch notwendig wäre.

(verpd) Wurde die private Haftpflichtversicherung schon lange nicht mehr auf einen zeitgemäßen und den aktuellen Lebensumständen passenden Versicherungsumfang hin überprüft, wiegt sich der Versicherte unter Umständen in einer trügerischen Sicherheit. Ein Check hilft, gefährliche Absicherungslücken zu erkennen.

Keiner kann sich sicher sein, dass ihm nicht doch ein Missgeschick passiert, bei dem andere verletzt oder deren Sachen beschädigt werden. Gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss jedoch jeder für Schäden, die er anderen zufügt, unbegrenzt haften. Daher gehört eine Privathaftpflicht-Police zu den wichtigsten Versicherungsverträgen. Denn eine solche Police übernimmt die Kosten für derartige fahrlässig verursachte Schäden. Zudem wehrt sie auch zu hohe oder falsche Forderungen Dritter ab.

Doch eine schon länger bestehende private Haftpflichtpolice sollte hinsichtlich der Versicherungssummen und des Versicherungsumfangs hin und wieder angepasst werden. Zum einen können sich die persönlichen Lebensumstände und damit auch die abzusichernden Risiken im Laufe der Zeit ändern. Zum anderen konnte vieles, was heute versicherbar ist, vor einigen Jahren noch nicht mit einer solchen Police abgesichert werden.

Damit der gesamte Schaden versichert ist

Viele ältere Policen haben Versicherungssummen mit maximal einer Million Euro oder noch weniger für Personen- und Sachschäden, die vor zehn oder zwanzig Jahren noch zeitgemäß waren, aber es jetzt aufgrund der steigenden Preise nicht mehr sind.

Im Schadenfall muss der Schädiger unbegrenzt für seinen angerichteten Schaden haften. Insbesondere Personenschäden können jedoch schnell in die Millionen gehen, sodass die Versicherungssummen in vielen älteren Policen nicht mehr ausreichen. Der Versicherte müsste dann die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen.

Aktuell werden Policen mit fünf, zehn oder mehr Millionen Euro Deckungssumme angeboten. Grundsätzlich gilt: je höher die Versicherungssumme, desto besser.

Neue Policen bieten besseren Versicherungsumfang

In einigen alten Policen sind zudem diverse Risiken noch nicht mit abgedeckt, die in aktuell angebotenen Verträgen zum Teil sogar kostenlos zum Versicherungsumfang gehören oder in bestehende Policen zumindest gegen Aufpreis mitversichert werden können. Solche Risiken sind beispielsweise Schäden, die der Versicherte mit motorbetriebenen Kleinfahrzeugen wie Aufsitzrasenmähern, an geliehenen Sachen oder durch unentgeltlich geleistete Gefälligkeiten wie Nachbarschaftshilfe verursacht.

Es gibt zudem Risiken, die es vor einigen Jahren noch gar nicht gab, wie zum Beispiel das Risiko, dass der Versicherte durch eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage oder die Nutzung eines Fahrrades mit Elektromotor (Pedelec, E-Bike) oder einer Spielzeugdrohne einen anderen schädigt. Solche Risiken sind in neueren Policen zum Teil mitversichert oder können gegen eine Mehrprämie in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Zudem ist vieles mittlerweile absicherbar, was vor einigen Jahren noch nicht möglich war.

Darunter zählen zum Beispiel Schäden, die man anrichtet, wenn man einem Bekannten eine E-Mail zusendet, die, ohne dass man es wusste, Computerviren enthält, und deswegen Daten auf dem PC des Empfängers zerstört. Auch eine Ausfalldeckung ist heute versicherbar. Wird der Versicherte selbst von einem anderen geschädigt, ist jedoch der Schadenverursacher selbst nicht versichert und kann den Schaden auch nicht zahlen, leistet die eigene Haftpflicht-Police des Versicherten für den selbst erlittenen Schaden im Rahmen einer vereinbarten Ausfalldeckung.

Die Checkliste, um Absicherungslücken aufzudecken

Oftmals waren vor einigen Jahren beim Vertragsabschluss bestimmte persönliche Risiken noch gar nicht vorhanden und man achtete daher auch nicht darauf, ob diese durch die Police abgesichert sind. Ein Beispiel dazu ist die mögliche Mitversicherung volljähriger Kinder im Vertrag der Eltern oder die Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils, der im Haushalt des Versicherten lebt.

Auch ein Einfamilienhaus, das erst während der Vertragslaufzeit des Privathaftpflicht-Vertrages erworben wurde, zählt dazu. Solche und andere Risiken sind heute teils optional versicherbar oder sogar automatisch in den neuen Policen mitversichert. Damit solche vermeidbaren Lücken im Versicherungsschutz nicht existenzgefährdend werden, sollte hin und wieder der bestehende Versicherungsschutz kontrolliert und, wenn nötig, erweitert werden. Folgende Fragen helfen, eventuelle Lücken im bisherigen Versicherungsschutz zu erkennen:

  • Ist die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ausreichend und beträgt mindestens fünf, besser zehn oder mehr Millionen Euro für Personen- und Sachschäden?
  • War man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ledig und hat später geheiratet und/oder Kinder bekommen?
  • Sind die Kinder inzwischen volljährig?
  • Nutzt man das Internet und versendet E-Mails?
  • Lebt ein alleinstehendes Elternteil oder Großelternteil mit im Haushalt?
  • Ist man als Tagesmutter/-vater tätig?
  • Hat man sich größere Haustiere, zum Beispiel Hunde oder Pferde angeschafft?
  • Besitzt man ein Terrarium mit gefährlichen Reptilien oder Insekten (Spinnen)?
  • Passt man ab und zu auf fremde Hunde auf beziehungsweise reitet man auf fremden Pferden?
  • Wird die Jagd ausgeübt?
  • Werden Modellfahrzeuge (Modellauto, Modellflugzeug, Drohnen) benutzt?
  • Werden motorbetriebene Kleinfahrzeuge wie E-Bikes, Aufsitzrasenmäher oder alleinfahrende Rasenmäher verwendet?
  • Befinden sich Wasserfahrzeuge wie ein Surfbrett, Motor- oder ein Segelboot im Besitz beziehungsweise werden sie von den Versicherten benutzt?
  • Sind ehrenamtliche oder berufliche Risiken dazugekommen?
  • Leiht man sich manchmal Dinge aus?
  • Übernachtet man zeitweise in Hotels oder Ferienwohnungen?
  • Hilft man gelegentlich bei Freunden oder Nachbarn unentgeltlich?
  • Ist man im Besitz von Schlüsseln, die zu einer Schließanlage an der Mietwohnung oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers gehören?
  • Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant?
  • Besteht Versicherungsschutz, wenn man von einem anderen geschädigt wurde, der keine Privathaftpflicht-Police hat und aus seinem Vermögen den Schaden nicht begleichen kann (Ausfalldeckung)?
  • Wurde ein Öltank angeschafft?
  • Besitzt man ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung?
  • Ist ein Hausbau oder Umbau geplant?
  • Werden Wohnräume oder eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietet?
  • Hat man eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus errichten lassen?
  • Wurde eine Immobilie im Ausland erworben?

Mehrere Varianten zum bedarfsgerechten Versicherungsschutz

Inwieweit die genannten Risiken im Einzelfall im vorhandenen Vertrag bereits mitversichert sind oder miteingeschlossen werden können, hängt von dem vereinbarten Tarif ab. Ein detaillierter Abgleich des persönlichen Bedarfs mit dem vorhandenen Versicherungsvertrag und den zugrundeliegenden Bedingungen schafft hier Klarheit.

Einfacher ist es sich diesbezüglich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um dabei nichts zu übersehen. Und auch wenn sich herausstellt, dass Absicherungslücken bestehen, die sich in den bisherigen Tarif auch nicht mit einer Zusatzprämie einschließen lassen, muss man dennoch nicht auf eine umfassende Absicherung verzichten.

Viele Versicherer bieten hierzu eine Umstellung auf einen aktuellen Tarif und damit einen zeitgemäßen Versicherungsschutz an, der die vorhandenen Absicherungslücken behebt. Die Prämie für einen umfassenderen Versicherungsumfang mit hohen Versicherungssummen ist immer noch vergleichsweise günstig.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück