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Für eine un­fall­freie Ba­de­sai­son

19.06.2017

Mindestens 537 Menschen sind nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) vergangenes Jahr ertrunken. Die Zahl ist damit im Vergleich zu 2015 um 49 Opfer angestiegen und erreichte den höchsten Stand seit zehn Jahren.

(verpd) Das kühle Nass ist für viele eine willkommene Abkühlung an heißen Tagen. Doch egal, ob man in einem See, einem Fluss oder in einem Schwimmbad beziehungsweise im Meer abtaucht, es ist nicht ungefährlich. Viele Badeunfälle lassen sich aber vermeiden, wenn einige Regeln beachtet werden.

Laut den veröffentlichten Informationen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) ertranken im Jahr 2016 allein in den drei Sommermonaten Juni, Juli und August hierzulande 220 Menschen. Im ganzen Jahr 2016 waren es mindestens 537 Menschen. Auffällig ist nicht nur, dass sich die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat, nämlich von 27 auf 64, sondern auch, dass wesentlich mehr Männer als Frauen Badeunfälle haben: Fast 77 Prozent, das waren 411 ertrunkene Personen, waren Männer.

„Unfallschwerpunkt Nummer eins sind nach wie vor die unbewachten Binnengewässer. In Flüssen, Bächen, Seen und Teichen ertranken 406 Menschen, das sind gut 75 Prozent aller Opfer“, erklärt der Vizepräsident der DLRG, Achim Haag, und ergänzt: „Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und Unkenntnis über mögliche Gefahren sind oft Ursache für tödliche Unfälle im Wasser.“ Auch wenn diese unbewachten Binnengewässer besonders gefährlich sind, so besteht das Risiko zu ertrinken natürlich in allen Gewässern.

Die Auswahl des Badeorts

Die Unfallgefahr lässt sich minimieren, wenn man einige Grundsatzregeln beachtet. Da unbewachte Gewässer der Unfallschwerpunkt Nummer eins sind, sollten solche Badegewässer gemieden werden. Zu bevorzugen sind stattdessen jene, die von Rettungsschwimmern überwacht werden. Vorsichtig sollte man vor allem an unbekannten Gewässern sein und deshalb besser ausgewiesene Badezonen nutzen.

Überall dort, wo Schiffe und Boote unterwegs sind, wird es für Schwimmer ebenfalls gefährlich, da diese leicht übersehen werden. Deshalb gilt an vielen solchen Stellen auch ein Badeverbot, das durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht wird. Überhaupt sind Hinweis- und Verbotsschilder zu beachten. Sie erklären, was erlaubt und was verboten ist, also beispielsweise, ob man an einer bestimmten Stelle schwimmen oder ins Wasser springen darf.

Der Sprung ins Wasser ist überhaupt nur dann zu empfehlen, wenn man sich an der betreffenden Stelle gut auskennt und weiß, dass es dort nicht gefährlich ist und man niemand anderen mit seinem Sprung gefährdet. In unbekannte Gewässer sollte man grundsätzlich nicht hineinspringen, denn es könnten beispielsweise große Steine dort liegen, die man von außen nicht sieht.

Risiken richtig einschätzen

Der Anteil der guten Schwimmer ist erstaunlich niedrig. Gerade einmal 14 Prozent schätzten sich als sehr gute und 33 Prozent als gute Schwimmer ein. Damit liegt der Anteil der Nichtschwimmer und unsicheren Schwimmer bei rund 52 Prozent, so die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die der DLRG veröffentlicht hat. Das bedeutet: Viele Personen sind unsicher im Wasser oder kaum in der Lage, sich selbst zu retten – entsprechend groß ist für diese Personengruppe das Risiko zu ertrinken.

Grundsätzlich sollte man nur schwimmen, wenn man gesund ist und sich wohlfühlt, wobei man stets nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen sollte, dass man ohne Probleme wieder zum Ufer zurückschwimmen kann. Und man sollte auch nicht von der Sonne aufgeheizt ohne Abkühlung ins kalte Wasser springen, denn dann können Kreislaufprobleme oder sogar ein Herzinfarkt drohen. Für Nichtschwimmer ist das Nichtschwimmerbecken gedacht, wobei zu bedenken ist, dass auch aufblasbare Schwimmhilfen keine 100-prozentige Sicherheit bieten, dass man nicht doch untergeht.

Wer im Wasser friert, sollte das Wasser verlassen, sonst drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich sein können. Kommt ein Gewitter, muss man das Wasser umgehend verlassen, denn Blitzeinschläge im Wasser sind ebenfalls lebensgefährlich. Gefährlich ist es ferner, mit einem vollen oder ganz leeren Magen beziehungsweise unter Alkoholeinfluss zu schwimmen.

Bereits ein Teich ist für Kinder lebensgefährlich

59 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer, so ein weiteres Ergebnis der bereits zitierten aktuellen Umfrage. „Die Schwimmfähigkeit der Kinder im Grundschulalter ist weiterhin ungenügend. Im Durchschnitt besitzen nur 40 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen ein Jugendschwimmabzeichen“, betont Haag. Die Experten des DLRG raten, Kindern möglichst früh Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten.

Gerade Kleinkinder sind nämlich besonders gefährdet, denn deren Kopf ist im Verhältnis zum Körper ziemlich schwer, sodass die Muskulatur oft nicht stark genug ist, dass das Kind eigenständig seinen Kopf aus dem Wasser heben kann. Deshalb können kleine Kinder bereits bei sehr geringen Wassertiefen, wie zum Beispiel in einem Teich ertrinken. Eltern sollten deshalb darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt ins Wasser gelangen können.

Aber auch ältere Kinder überschätzen oftmals ihr Können beziehungsweise unterschätzen die Gefahren beim Hineinspringen, beim weiten Hinausschwimmen oder einer Strömung. Der Webauftritt des DLRG enthält Tipps, wie sich Unfälle im Hallenbad beziehungsweise in öffentlichen Gewässern verhindern lassen und was Eltern beachten sollten, wenn sie mit Kindern schwimmen gehen. Der Deutsche Feuerwehrverband e.V. hat in der Informationsschrift „Notfallstichwort: Badeunfälle und Beinahe-Ertrinken“ Empfehlungen für das richtige Vorgehen bei Badeunfällen zusammengestellt.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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