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Gesund­heit­li­che Pro­ble­me kön­nen im Aus­land teu­er wer­den

18.04.2017

Eine Krankheit oder ein Unfall kann beim Auslandsurlaub zum finanziellen Problem werden, denn wer ausschließlich gesetzlich krankenversichert ist, erhält in anderen Ländern je nach Umstand nur eine anteilige oder gar keine Erstattung der Rettungs-, Krankenhaus- und/oder Arztkosten.

(verpd) Zwar besteht für gesetzlich Krankenversicherte zumindest innerhalb bestimmter Länder eine gewisse Grundabsicherung. Allerdings kommt die heimische gesetzliche Krankenversicherung bei einer notwendigen medizinischen Behandlung während einer Auslandsreise für vieles nur anteilig oder gar nicht auf. Außerdem behandeln im Ausland zahlreiche Ärzte und Kliniken einen Patienten oft nur gegen Vorkasse. Für Reisende gehört daher eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu den wichtigsten privaten Zusatzversicherungen.

Prinzipiell haben Reisende durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, einen gewissen Krankenschutz. Allerdings wird im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC), die normalerweise alle gesetzlich Krankenversicherte haben, von der GKV nur eine Grundversorgung bezahlt, die meist um einiges niedriger ist als in Deutschland.

Zahlreiche Kosten, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles anfallen, muss der Reisende anteilig oder auch komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Wer in Länder ohne derartige Abkommen reist, muss in der Regel sogar alle anfallenden Rettungs-, Arzt- und Krankenhauskosten selbst übernehmen. Es gibt jedoch eine Absicherungsmöglichkeit, um dieses hohe Kostenrisiko zu vermeiden.

Gesetzliche Krankenversicherung reicht im Ausland nicht

Gesetzlich Krankenversicherte haben in den EU-Ländern und den Ländern mit einem Sozialabkommen durch die GKV nur Anspruch auf solche Leistungen, die auch die Bürger des jeweiligen Landes durch eine dort bestehende gesetzliche Krankenversicherung erhalten würden. So sind in einigen dieser Länder hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt und/oder im Krankenhaus vorgeschrieben.

Das heißt, Patienten müssen diese Kosten selbst tragen. Dies gilt aufgrund der gesetzlichen Regelungen auch für gesetzlich Krankenversicherte, die in solche Länder reisen, da die deutsche GKV hier maximal nur die Leistungen erbringt wie die GKV des jeweiligen Landes. Zu beachten ist: Im Ausland muss ein Patient häufig diverse Kosten für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen, selbst wenn er die heimische Krankenversicherungs-Karte und damit die auf der Rückseite integrierte Europäische Krankenversicherungs-Karte (EHIC) vorzeigt.

Wer in Länder außerhalb der EU reist, mit denen hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, wie zum Beispiel Australien, Brasilien, China, Chile, Indien, Japan, Kanada und USA, der muss alle Krankheitskosten selbst bezahlen. Wichtig: Generell gilt für alle Länder, auch die der EU, dass die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Was in den einzelnen Ländern gilt

Detaillierte Informationen, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung für Reisende im Ausland übernimmt und welche nicht, zeigen die kostenlos herunterladbaren Merkblätter zum Thema Urlaub im Ausland des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband erklärte zudem vor Kurzem, dass gesetzlich Krankenversicherte, die nach Großbritannien reisen, sich zumindest bis zum 29. März 2019 weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungs-Karte behandeln lassen können.

Aufgrund des hohen Kostenrisikos im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung im Ausland empfiehlt der GKV-Spitzenverband in allen Merkblättern den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist als Einzel- oder als Ganzjahrespolice und für Privat-, aber auch optional für Geschäftsreisen erhältlich und bietet einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz als die gesetzliche Krankenversicherung.

Eine solche Police schließt je nach Vereinbarung bei unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen beispielsweise die Übernahmen der Arzt-, Krankenhaus- und Rettungskosten im Ausland sowie bei medizinischer Notwendigkeit die Rücktransportkosten nach Deutschland mit ein.

Kostenschutz in der ganzen Welt

Damit die während einer Auslandsreise anfallenden Krankheitskosten von der Auslandsreise-Krankenversicherung zurückerstattet werden, hat der Versicherte in der Regel die entsprechenden Quittungen dem Versicherer einzureichen. Oftmals ist es aber auch möglich, dass Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit dem privaten Krankenversicherer abrechnen.

Meist erhalten die Versicherten dazu vom Versicherer für jedes Land entsprechende Anlaufstellen und Telefonnummern genannt, um eine schnelle Behandlung unbürokratisch und ohne Vorauszahlung zu gewährleisten. Dies ist besonders bei notwendigen teuren Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten, die leicht einen fünf- bis sechsstelligen Betrag kosten können, von Vorteil.

Für alle, die regelmäßig ins Ausland reisen, empfiehlt sich eine Ganzjahres-Police. Damit sind alle Reisen, sofern die einzelne Reise je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel nicht länger als sechs oder acht Wochen dauert und der Reisepreis unter der im Vertrag vereinbarten Summe liegt, automatisch versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss. Bei sehr langen oder teuren Reisen empfiehlt sich eine Einzelpolice, die genau auf die Reise abgestimmt ist.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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