Open Nav Beratung anfordern

Wenn das Au­to ge­klaut oder be­schä­digt wird

12.06.2017

Wird das eigene Auto gestohlen oder bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt, erhält man nur dann einen finanziellen Schadenersatz, um den geklauten Wagen ersetzen oder die Unfallschäden reparieren zu können, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

(verpd) Der Preis für einen neuen Pkw liegt meist bei rund ein bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners. Und auch ein guter Gebrauchter kostet in der Regel mehrere Tausend Euro. Für viele Autobesitzer wäre es daher ein finanzielles Problem, wenn sie nach einem Kfz-Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall selbst für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen müssten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht wurden. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab. Wenn jedoch der eigene Wagen gestohlen wird, erhält der Bestohlene keinen Cent, wenn nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Auch wenn der Wagen durch Hagel, Sturm, Brand oder Überschwemmung beschädigt wird oder ein Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, weil er unerkannt flüchtete, bleibt der Pkw-Besitzer ohne eine passende Kaskoabsicherung auf den Schadenkosten sitzen. Das Gleiche gilt, wenn der Autobesitzer oder ein anderer berechtigter Fahrer selbst fahrlässig einen Unfall verursacht und dabei das eigene Auto zu Schaden kommt.

Bei einem Unfall oder einem Diebstahl

Wer sich einen fabrikneuen oder auch teuren gebrauchten Pkw anschafft, sollte daher eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Diese deckt unter anderem Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall entstanden sind, ab.

Auch Kfz-Schäden durch Dritte, die nicht zur Haftung herangezogen werden können, wie dies zum Beispiel bei unbekannten Unfallflüchtigen der Fall ist, oder bei Vandalismusschäden durch Unbekannte, übernimmt eine bestehende Vollkasko.

Zudem ist in einer solchen Police automatisch auch die Teilkasko-Versicherung enthalten. Eine Teilkaskoversicherung tritt beispielsweise ein, wenn das eigene Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung sowie bei einem Unfall mit Haarwild beschädigt wurde oder Glasbruchschäden vorliegen.

Was Neuwagenbesitzer beachten sollten

Besonders zu beachten für Neuwagenbesitzer: Durch die Kaskoversicherung wird je nach Vereinbarung bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder der Marktwert, also der Wert des Wagens bei Schadeneintritt, oder der Neuwert des Autos erstattet. Neufahrzeuge verlieren jedoch oftmals bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Wird nur der Marktwert erstattet, müsste der Besitzer eines Neuwagens schon innerhalb eines Jahres nach dem Autokauf wegen des hohen Wertverlustes mit erheblichen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Kaufpreis rechnen. Wer einen Neuwagen hat, sollte daher darauf achten, dass in der Vollkaskoversicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel miteingeschlossen ist.

Je nach Vertragsvereinbarung erhält dann der Kfz-Besitzer nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls den Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis innerhalb sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monaten nach dem Kauf eingetreten ist. Zusätzlich kann in vielen Kaskotarifen vereinbart werden, dass der Neupreis selbst dann erstattet wird, wenn die Reparaturkosten nach einem versicherten Schaden innerhalb der festgelegten Zeitspanne bereits eine gewisse Höhe wie zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Neupreises überschreiten.

Die Prämie ist nicht immer ein Argument

Auch für ältere Wagen lohnt sich zum Teil ein Prämienvergleich zwischen einer Voll- oder einer reinen Teilkaskoversicherung: Denn eine reine Teilkaskoversicherung ist nicht immer wesentlich günstiger als eine Vollkaskoversicherung, bei der der Teilkaskoschutz automatisch enthalten ist.

Der Grund: Nur die Prämie der Voll-, nicht jedoch die der Teilkaskoversicherung hängt vom Schadenfreiheitsrabatt ab. Je besser der Schadenfreiheitsrabatt, also je mehr schadenfreie Jahre, desto niedriger ist die Prämie für die Vollkaskoversicherung.

Bei einer Kfz-Versicherung mit einem guten Schadenfreiheitsrabatt kann es daher durchaus sein, dass die Vollkaskoversicherung in etwa das Gleiche kostet wie die Teilkaskoversicherung, obwohl sie wesentlich mehr Versicherungsschutz bietet.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück