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Worauf beim Parken eines Cabrios zu achten ist

14.08.2017

Mehr als 2,1 Millionen Cabrios sind hierzulande unterwegs. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten die Fahrer dieser Sommerfahrzeuge unter anderem beim Parken bestimmte Verhaltensregeln beachten.

(verpd) Wer mit dem Cabrio unterwegs ist, möchte zumeist nicht nur einfach von A nach B kommen, sondern dabei die Sonnenstrahlen und den Fahrtwind genießen. Mit dem Genuss ist es aber spätestens dann vorbei, wenn beim abgestellten Fahrzeug Gegenstände aus dem Innenraum entwendet, das Dach mutwillig zerstört oder gleich das ganze Fahrzeug gestohlen wurde.

Cabrios haben eine stabile Fangemeinde. Viele, die einmal diesen Platz an der Sonne ausprobiert haben, möchten diese Art der Fortbewegung nicht mehr missen. Doch Cabrios haben leider auch noch andere Fans: Diebe finden diese Fahrzeugart nämlich durchaus interessant – nicht immer wird dabei gleich das ganze Fahrzeug gestohlen.

Schnell sind bei einem offenen Dach nämlich Wertgegenstände aus dem Innenraum entwendet. Zudem bietet selbst ein geschlossenes Stoffdach weniger Schutz vor Dieben als ein Metalldach. Ein scharfes Messer genügt, um ins Wageninnere zu kommen.

Smartphone, Handtasche und Co.

Wird das ganze Fahrzeug oder fest mit dem Pkw verbundene Fahrzeugteile wie ein Radio oder ein Airbag entwendet, ersetzt eine vorhandene Teilkaskoversicherung den Schaden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Das gleiche gilt bei einem Einbruch-Diebstahl, also wenn der Dieb beispielsweise das Stoffverdeck aufschneidet, um ins Innere zu kommen, und einen eingebauten Autoradio klaut.

Wird das Verdeck aufgeschnitten oder beschädigt, ohne dass dabei etwas gestohlen wurde, handelt es sich um einen Vandalismusschaden. Diese Schadensart wird jedoch nicht durch die Teilkasko-, sondern durch eine bestehende Vollkaskoversicherung abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung schließt übrigens automatisch den Teilkaskoschutz mit ein.

Wertvolle, im Auto herumliegende Gegenstände wie ein Smartphone, ein mobiles Navigationsgerät oder auch eine Handtasche sollten grundsätzlich nicht in einem abgestellten Fahrzeug gelassen werden. Das gilt nicht nur für Cabrios – hier ist es bei einem geöffneten Dach besonders einfach, etwas herauszunehmen –, sondern auch für geschlossene Autos. Denn solche offen im Wagen herumliegenden Wertsachen sind zum einen eine Einladung für Diebe und werden zum anderen im Falle eines Diebstahles nicht durch die Kasko ersetzt.

Beim Parken Fenster und Türen zu

Grundsätzlich müssen bei einem Fahrzeug, das abgestellt wird, stets die Fenster und Türen verschlossen werden, damit der Besitzer – wenn es gestohlen wurde – sich nicht dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit machen lassen muss. Dies gilt auch für Cabrios, das heißt, hier müssen Fenster und Türen ebenfalls verschlossen werden, wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Bei Cabrios stellt sich für viele zudem die Frage, ob beim Parken das Dach immer geschlossen werden muss.

Man kann ein Cabrio mit offenem Dach parken und es ist dennoch über die Voll- und Teilkasko geschützt, allerdings nur, so zeigen Gerichtsurteile, wenn der Wagen für eine kurze Zeit abgestellt wird und auch nur an Orten mit einem geringen Diebstahlrisiko. Ein geringeres Diebstahlrisiko besteht beispielsweise, wenn ein Cabrio tagsüber an einer belebten Straße geparkt wird. Anders verhält es sich jedoch, wenn das Fahrzeug an einem wenig belebten Platz oder über viele Stunden hinweg in einem Parkhaus mit offenem Dach abgestellt wird.

Dann kann es sein, dass man sich im Falle eines Diebstahls den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen muss – mit den entsprechenden Folgen. Bei einer groben Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung nämlich die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern. Deshalb die Empfehlung: Dach zu – zumal dies weitere Vorteile hat: So heizen sich beispielsweise die Sitze nicht so sehr auf und auch Hinterlassenschaften von Tauben oder anderen Vögeln sind besser auf dem Dach als auf dem Sitz.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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