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Was Ver­si­che­rungs­po­li­cen bei ei­nem Ter­ror­an­schlag ab­de­cken

19.06.2017

Terroranschläge, auch in Europa, verunsichern viele. Experten erklären, inwieweit Versicherungskunden im Ernstfall durch bestehende private Versicherungspolicen abgesichert sind.

(verpd) Auch wenn die Gefahr des Einzelnen, hierzulande Opfer eines Terroranschlages zu werden, verhältnismäßig klein ist, kann dies nie ganz ausgeschlossen werden. Viele Schäden, die einen bei einem Terrorakt selbst treffen können, sind jedoch bei zahlreichen privaten Sach-, Unfall- und Lebensversicherungen mit abgesichert.

Auch wenn die Vielzahl der Terrormeldungen etwas anderes suggerieren, ist statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit eines deutschen Bürgers, bei einem Terroranschlag ums Leben zu kommen, sehr gering. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) liegt sie bei nur 0,0000049 Prozent. „Selbst die Gefahr, von einem Blitz getroffen zu werden, ist um ein Vielfaches höher“, wie die Versicherungsexperten des GDV betonen.

Allerdings gibt es keine Garantie, dass man nicht doch selbst davon betroffen wird. Der GDV erklärt diesbezüglich, inwieweit Schäden, die man bei einem Terroranschlag erleidet, wie er sich jüngst in Berlin, London, Brüssel oder Paris ereignet hat, durch bestehende Versicherungspolicen abgedeckt sind.

Schutz durch private Versicherungspolicen

Eine private Unfallversicherung sichert beispielsweise einen bleibenden gesundheitlichen Schaden auch dann ab, wenn der Versicherte Opfer einer Geiselnahme, einer Explosion, eines Schusswechsels oder auch eines, wie in Berlin und London geschehen, durch Terroristen vorsätzlich verursachten Unfalls geworden ist. Auch die Lebensversicherungen bieten bei solchen Terrorakten Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind in der Regel Personenschäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, außer der Versicherte wird bei einer Auslandsreise in ein eigentlich sicheres Land davon überrascht und nimmt daran nicht aktiv teil. In manchen Lebens- und Unfallversicherungs-Policen kann auch vereinbart sein, dass kein Schutz bei einem Terroranschlag mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen besteht. Bei einem solchen Terrorakt zahlt eine Lebensversicherung mit einem solchen Ausschluss maximal den Rückkaufswert der Police.

Sachschäden durch Terroranschläge gelten in privaten Sachversicherungen wie in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mitversichert, wenn eine versicherte Gefahr, wie beispielsweise eine Explosion oder ein Brand, den Schaden verursacht hat. Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, maximal bis 25 Millionen Euro. Dies gilt auch für Sachversicherungen für kleinere und mittlere Betriebe, sofern in den Versicherungs-Bedingungen, die der jeweiligen Firmenversicherung zugrunde liegen, Terrorakte nicht explizit ausgeschlossen sind.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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