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Mit not­wen­di­gen Me­di­ka­men­ten ver­rei­sen

19.06.2017

Nicht nur chronisch Kranke benötigen auf Reisen Arzneimittel. Auch alle anderen sollten eine vernünftig ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen. Welche Medikamente ins Urlaubsgepäck gehören und worauf chronisch Kranke bei bestimmten Arzneien vorab achten müssen.

(verpd) Die richtigen Arzneimittel im Reisegepäck sorgen dafür, dass der Urlaub nicht wegen gesundheitlicher Beschwerden wie Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafter Insektenstiche längerfristig beeinträchtigt wird. Chronisch Kranke sollten außerdem sicherstellen, dass sie ihre notwendigen Medikamente in ausreichender Menge mitführen. Allerdings können manche rezeptpflichtigen Arzneimittel nur mit einer speziellen Bescheinigung in bestimmte Urlaubsländer eingeführt werden.

Viele Urlauber müssen gleich am Anfang ihrer Reise zum Beispiel aufgrund einer langen Anreise mit dem Auto, dem Schiff oder dem Flugzeug, ungewohnten Nahrungsmitteln oder klimatischen Bedingungen mit typischen Reisekrankheiten wie Durchfall oder Übelkeit kämpfen. Doch auch gewöhnliche Unpässlichkeiten wie Kopfschmerzen, Sonnenbrand oder Erkältung sowie kleinere Verletzungen, zum Beispiel Schnittverletzungen, Insektenstiche oder Wunden durch Stürze können im Urlaub auftreten. Mit den richtigen Medikamenten im Reisegepäck ist oft eine rasche Hilfe möglich.

Entsprechende Hinweise, welche Arzneimittel auf Reisen sinnvoll sind, gibt es als kostenlos herunterladbare Checkliste von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und als Merkblatt vom Auswärtigen Amt. Das Centrum für Reisemedizin bietet auf seinem Webportal zudem eine downloadbare Checkliste für eine kindgerechte Reiseapotheke.

Für eine sinnvoll ausgestattete Reiseapotheke

So gehören zum Beispiel neben Erkältungs- und Schmerzmitteln, zum Beispiel gegen Kopf-, Hals-, Ohren- oder Zahnweh, auch Medikamente gegen Reiseübelkeit, Durchfall, Verstopfung, Magenkrämpfe, Lippenherpes, Husten, Fieber und Insektenstiche ins Reisegepäck. Wichtig sind zudem Verbandsmaterialien wie Mullbinden, Pflaster, Wundkompressen sowie ein Wunddesinfektionsmittel.

Sinnvoll sind auch ein abschwellendes Nasenspray, Augentropfen gegen trockene oder entzündete Augen, ein Insektenabwehrmittel, eine Arznei gegen Sodbrennen und Allergien sowie Wund- und Heilsalben für Verbrennungen, Verstauchungen und Sonnenbrand. Hilfreiche Dienste leisten zudem eine Schere, Einmalhandschuhe, ein Fieberthermometer und eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken. In südlichen Ländern sollte man laut Gesundheitsexperten statt Zäpfchen lieber Medikamente in Form von Tabletten, Pulver oder Tropfen mitnehmen.

Grundsätzlich wird chronisch Kranken von Gesundheitsexperten empfohlen, stets einen ausgefüllten Europäischen Notfallausweis mitzuführen. Hier können wichtige Daten wie Adresse, Angehörige, regelmäßig einzunehmende Medikamente, Blutgruppe, Impfungen, Allergien und bekannte Erkrankungen eingetragen werden, damit im Notfall eine schnelle individuell passende Hilfe möglich ist. Ein solcher Ausweis ist zum Teil bei Ärzten oder Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse, IKK Südwest oder der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) erhältlich.

Wenn eine dauerhafte Medikamenteneinnahme notwendig ist

Wer täglich bestimmte Medikamente einnimmt oder einnehmen muss, wie beispielsweise viele Frauen die Antibabypille einnehmen oder auch chronisch Kranke Arzneimittel benötigen zum Beispiel Diabetiker Insulin, sollte eine für die Urlaubsdauer ausreichende Menge dieser Präparate mitführen. Denn in vielen Reiseländern sind nicht die gleichen Arzneimittel verfügbar wie hierzulande. Daher ist es ratsam, ausreichend viel davon im Handgepäck mitzunehmen, falls der aufgegebene Koffer verloren geht.

Das Auswärtige Amt empfiehlt diesbezüglich: „… sprechen Sie sich hierzu mit Ihrem Hausarzt ab. Nicht überall ist die uneingeschränkte Einfuhr von Medikamenten gestattet.“ Dies trifft insbesondere auf die Mitnahme von großen Mengen an Medikamenten, aber auch auf Betäubungsmittel zu.

Wer damit verreisen will, sollte sich die Gründe dafür vor der Reise von seinem (Haus-)Arzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen lassen, um Schwierigkeiten bei der Zollkontrolle zu vermeiden. Was zum Beispiel bei der Reise ins Ausland mit Betäubungsmitteln zu beachten ist, wird im Webportal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beschrieben.

Verreisen mit Betäubungsmitteln

Reisende, die ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigen, können bis zu 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens bleiben, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen. Die Bescheinigung, die im Webauftritt des BfArM kostenlos downloadbar ist, muss vor Reiseantritt durch die zuständige Landesgesundheits-Behörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden.

Wer in ein Land außerhalb des Schengener Abkommens verreisen will, zum Beispiel in einen afrikanischen, amerikanischen oder asiatischen Staat oder nach Russland, muss die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Denn in einigen Ländern darf nur eine begrenzte Menge von Medikamenten eingeführt werden. Für die Einführung mancher Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel wird zum Teil eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt. Es kann aber auch ein generelles Einfuhrverbot für bestimmte Medikamente wie Betäubungsmittel bestehen.

Auskunft darüber, was bei der Mitnahme von Medikamenten in das jeweilige Land zu beachten ist, kann die jeweilige diplomatische Vertretung des entsprechenden Reiselandes in Deutschland geben. Laut dem BfArM ist es bei der Mitnahme von notwendigen Betäubungsmitteln immer ratsam, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen und von der obersten Landesgesundheits-Behörde beglaubigen zu lassen. Diese sollte Angaben zum enthaltenen Wirkstoff des Medikamentes, zu Dosierungen und zur Reisedauer enthalten.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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