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Welche Ri­si­ken beim Ein­satz ei­nes Mäh­ro­bo­ters be­ste­hen

06.06.2017

Robomäher mähen und fahren selbstständig über das Grundstück – welche Risiken bei der Nutzung von diesen Geräten entstehen können und welche Absicherungs-Möglichkeiten es gibt.

(verpd) Um sich das Rasenmähen zu erleichtern, setzen einige Gartenbesitzer bereits auf einen Robomäher. Meist unbeaufsichtigt mäht er das Gras. Doch das birgt auch Risiken: Verlässt er beispielsweise das Grundstück, kann er Schäden anrichten. Für Diebe wiederum ist so ein meist hochpreisiger Serviceroboter eine begehrte Beute. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die solche Gefahren finanziell absichern können.

Der Absatz von Haushaltsrobotern steigt an, fand die Statistikabteilung des IFR International Federation of Robotics in der Studie „World Robotics 2014 – Serviceroboter” heraus. Demnach sollen weltweit zwischen 2014 und 2017 circa 31 Millionen Serviceroboter in private Haushalte verkauft worden sein. Das seien neben Assistenzrobotern für Senioren, für Haushaltsaufgaben und zur Unterhaltung auch Staubsaug- und Mähroboter.

Robomäher fahren selbstständig über das Grundstück und mähen ganz autonom den Rasen auf die einprogrammierte Höhe. Neigt sich die Akkuleistung dem Ende zu, fahren sie eigenständig in ihre Ladestation und „tanken Energie“ für ihren nächsten Einsatz.

Arbeitserleichterung, aber auch Risiken

Die Roboter erleichtern im besten Fall die Gartenarbeit, die Verwendung derartiger Helfer ist aber auch mit Risiken verbunden. So kann es, wie bei normalen Rasenmähern, die gelenkt, geschoben oder gefahren werden, auch bei den Robomähern vorkommen, dass zum Beispiel Steine durch die Schneidblätter hochgeschleudert werden und beispielsweise einen vorbeikommenden Passanten verletzen und/oder ein geparktes Auto beschädigen.

Zudem könnten Robomäher über die programmierten Grenzen hinausfahren und zum Beispiel das Gemüse- oder Blumenbeet des Nachbarn niedermähen oder auch auf die Straße fahren und einen Verkehrsunfall verursachen. Dafür müsste der Benutzer bei Verschulden haften.

Zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt

Dass etwaige Schäden nicht auszuschließen sind, bestätigte auch die Marktüberwachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Frühsommer vergangenen Jahres. Die Marktüberwachung untersuchte zwölf Geräte nach eigens entwickelten Testverfahren und auf gesetzliche Kennzeichnungs-Vorschriften hin. Zehn der zwölf Mäher wiesen demnach Mängel bei der Kennzeichnung oder den Sicherheits-Einrichtungen auf.

Bei drei Mähern gab es erhebliche Sicherheitsmängel. Unter anderem hätten Füße oder Hände von den Messern verletzt werden können, weil Sicherheitsvorkehrungen fehlten. „Die Hebe- oder Hindernissensoren, die das Schneidwerkzeug abschalten sollen, wenn der Roboter gegen ein Hindernis fährt oder wenn er angehoben wird, funktionierten bei sieben Geräten nicht richtig“, so das Ministerium zum Test. Grundsätzlich ist unbedingt darauf zu achten, dass weder Kinder noch Haustiere im Garten sind, wenn das Gerät seinen Dienst erledigt.

Der passende Versicherungsschutz

Insgesamt gesehen geht ein nicht unerhebliches Gefahrenpotenzial von einem Mähroboter aus. Je nach Umstand muss der Besitzer des Serviceroboters für die entstandenen Sach- und Personenschäden haften. Daher sollte sich jeder vor der Verwendung eines solchem Mähers bei seinem Versicherer erkundigen, ob und in welcher Höhe Schäden, die ein Robomäher verursacht, in einer bestehenden Privathaftpflicht-Police mitversichert sind oder eventuell optional eingeschlossen werden können.

Robomäher kosten meist mehrere Hundert Euro und sind aufgrund ihrer Verwendung – in der Regel befinden sie sich die meiste Zeit unbewacht im Garten – eine leichte Beute für Diebe. In einigen Hausratpolicen lässt sich jedoch die Gefahr eines einfachen Diebstahls zum Teil gegen Aufpreis mitversichern. Um sicherzugehen, dass die bestehende Hausratpolice den finanziellen Diebstahlschaden ersetzt, ist es auch hier ratsam beim Versicherer oder Vermittler nachzufragen, ob das Diebstahlrisiko in der bestehenden Hausratpolice inkludiert ist oder eingeschlossen werden kann.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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