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In welchem Alter die Bürger in Rente gehen

12.08.2019

Im Durchschnitt steigt das Alter, ab wann die Deutschen eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Die Statistik belegt auch, wie viel Rentenabschläge im Schnitt die Bürger für einen früheren Renteneintritt in Kauf nehmen.

(verpd) 2018 haben fast 785.000 Bundesbürger erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhalten. Nach den Daten der Deutschen Rentenversicherung betrug das Renteneintrittsalter dieser Neurentner durchschnittlich 64,1 Jahre. Das ist fast zwei Jahre später als noch vor zwei Jahrzehnten. Fast jeder Vierte ging aber vor dem gesetzlichen Eintrittsalter für eine normale Altersrente in Rente und musste dafür im Schnitt 26 Abschlagsmonate in Kauf nehmen.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt fast 784.400 Bundesbürger erstmals eine Rente wegen Alters bezogen. Dies zeigen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wie aus dem statistischen Datenmaterial weiter hervorgeht, lag das durchschnittliche Alter, ab wann diese Neurentner in 2018 eine gesetzliche Altersrente bezogen haben, wie auch bereits in 2017 unverändert bei 64,1 Jahren. Weiterhin gibt es beim Renteneintrittsalter kaum Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Auffällig ist zudem, dass es in den vergangenen sechs Jahren nur zu minimalen Schwankungen gekommen ist. Im Vergleich zu 2010 ist eine Zunahme des Renteneintrittsalters um rund ein halbes Jahr zu beobachten, im Vergleich zu 2005 ein Plus von fast elf Monaten. Zur Jahrtausendwende lag der Wert noch um fast ein Jahr und zehn Monate Jahre niedriger – im Jahr 2000 haben die damaligen Neurentner nämlich im Schnitt im Alter von 62 Jahren und vier Monaten erstmalig eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen.

Jeder vierte Neurentner hat Rentenabschläge

Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter für eine normale Altersrente, beispielsweise im Rahmen einer Altersrente für langjährig Versicherte in Rente geht und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllt, muss mit einem Abschlag bei der Rentenhöhe rechnen. Die Höhe des Rentenabschlags berechnet sich aus der Anzahl der Monate (Abschlagsmonate), die man vor Erreichen einer abschlagsfreien Altersrente in Rente geht.

Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der abschlagsfreien Altersrente ausbezahlt worden wäre, gekürzt. Maximal ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter für eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, entspricht. Der Abschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers gültig.

Bei über 773.600 Neurentnern in 2018 wurde statistisch erfasst, wie viele Rentenbezieher vor dem Renteneintrittsalter für eine abschlagsfreie Altersrente in den Ruhestand getreten sind und eine entsprechende Minderung der Versorgungsbezüge in Kauf nehmen mussten. Dies traf wie auch bereits im Vorjahr auf fast jeden vierten Neurentner, konkret auf rund 179.800 Personen zu.

Rentenabschlag im Schnitt 7,8 Prozent

Am häufigsten gab es Rentenabschläge bei den rund 143.500 Neurentnern mit einer Altersrente für langjährig Versicherte – hier war dies bei über 98 Prozent der Bezieher einer solchen Rente der Fall, im Detail bei über 140.900 Neurentnern. Bei den 53.600 Neurentnern, die erstmals eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezogen, betrug der Anteil fast 70 Prozent, konkret hatten knapp 37.400 Rentenbezieher einer solchen Rente Rentenabschläge.

Bundesweit kamen die Neurentner, die erstmalig eine Altersrente mit Abschlägen erhielten, in 2018 auf durchschnittlich 26,04 Abschlagsmonate. Das bedeutet im Schnitt einen Rentenabschlag von 7,8 Prozent, nämlich 26,04 x 0,3 Prozent pro Abschlagsmonat. In 2017 waren es noch 25,7 Abschlagsmonate und zwischen 2004 und 2011 sogar zwischen 36,3 und 39,4 Abschlagsmonate.

Nachdem die Höhe der gesetzlichen Altersrente selbst ohne Abschläge weit unter der Hälfte des bisherigen Arbeitseinkommens liegt, ist es wichtig, bereits während des Erwerbslebens frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter seinen Lebensstandard zu halten. Wie hoch die voraussichtliche persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich ist und welche individuell sinnvollen Altersvorsorgeformen, teils mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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