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Wenn man als Unternehmer längere Zeit krank ist

14.05.2018

Ein Freiberufler oder Unternehmer, der unfall- oder krankheitsbedingt mehrere Wochen arbeitsunfähig ist, muss ohne eine passende Absicherung oftmals mit hohen Einnahmeausfällen rechnen. Da jedoch die Fixkosten weiterlaufen, kann dies für die eigene Firma existenzgefährdend sein.

(verpd) Bei vielen kleinen Firmen und Freiberuflern werden die Betriebseinnahmen fast ausschließlich vom Chef erwirtschaftet. Kann der Unternehmensleiter aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles über Wochen oder Monate nicht arbeiten, können unter anderem die fortlaufenden Fixkosten wie Büromiete oder bestehende Kreditbelastungen schnell zum Liquiditätsproblem für die Firma werden.

Auch ein Geschäftsführer oder Firmeninhaber ist den gleichen Lebensrisiken, wie sie alle andere haben, ausgesetzt. Er kann einen schweren Unfall haben oder krank werden und deswegen für längere Zeit nicht mehr arbeitsfähig sein. Führt jedoch der Chef die meisten der umsatzrelevanten Tätigkeiten in seiner Firma hauptsächlich oder sogar als Einziger durch, wie dies bei kleinen Firmen oder bei Freiberuflern häufig der Fall ist, kann auch der vorübergehende Wegfall seiner Arbeitskraft die Firma finanziell in Bedrängnis bringen

Denn auch wenn die Einnahmen einer Firma aufgrund des Ausfalls des Chefs längere Zeit stark zurückgehen oder sogar ganz entfallen, laufen die zu bezahlenden Fixkosten für das Unternehmen wie die Kosten für Personal, Miete, Leasing, Kredite und/oder Firmenversicherungen weiter. Damit ein solches Szenario nicht die Existenz einer Firma gefährdet, ist eine entsprechende Absicherung des Unternehmens – Lösungen dazu werden von der privaten Versicherungswirtschaft angeboten – wichtig.

Kostenschutz, wenn nichts mehr geht

So zahlt zum Beispiel eine Krankentagegeld-Versicherung einem Selbstständigen bei einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit ein im Vertrag vereinbartes Krankentagegeld, dessen Höhe jedoch in der Regel nicht höher sein darf als das entfallene Nettoeinkommen (Gewinn). Damit auch die laufenden betrieblichen Fixkosten wie Personalkosten und Büromiete mit abgedeckt sind, bieten einige Versicherer für Freiberufler, Kleinbetriebe oder Ein-Mann-Firmen spezielle Betriebsunterbrechungs-Versicherungen mit Absicherung des Arbeitsunfähigkeits-Risikos an.

Je nach Versicherer und Zielgruppe werden diese speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherungen auch unter den Bezeichnungen Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder Betriebskosten-Versicherung offeriert. In manchen dieser Policen kann optional zusätzlich zu den Fixkosten auch der entgangene Betriebsgewinn abgesichert werden.

Welche Versicherungslösungen letztendlich sinnvoll sind, um den Ausfall des Firmenchefs finanziell abzusichern, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art und Größe des Unternehmens ab. Eine entsprechende Beratung und Risikoanalyse bietet ein Versicherungsfachmann.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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