Open Nav Beratung anfordern

Millionenschäden durch Graffitis

12.02.2018

Jedes Jahr werden hierzulande rund 100.000 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffitis bei der Polizei angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Hausbesitzer, die im Falle des Falles die zum Teil hohen Reinigungskosten nicht alleine tragen wollen, können sich jedoch absichern.

(verpd) Graffitisprayer, die ohne Auftrag des Hauseigentümers eine Hauswand besprühen, begehen eine Sachbeschädigung und können dafür strafrechtlich verfolgt werden. Zudem sind sie dem Gebäudeinhaber gegenüber schadenersatzpflichtig und müssen beispielsweise die Reinigungskosten, um die Schmierereien zu entfernen, zahlen. Allerdings werden nur wenige erwischt. Die Mehrheit der betroffenen Immobilienbesitzer muss daher die Kosten selbst übernehmen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die dieses Kostenrisiko für einen Hausbesitzer tragen.

Wie aus dem Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 des Bundesministeriums des Inneren hervorgeht, wurden 2016 über 105.000 Sachbeschädigungen in Form von Graffitis polizeilich angezeigt, fast neun Prozent mehr als im Vorjahr. Die Höhe der nicht angezeigten Fälle ist laut Experten sogar deutlich höher. Nach Angaben der Polizei ergab eine Studie des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2002, dass die Schadenhöhe durch Graffitis pro Jahr rund 200 Millionen Euro beträgt. Andere Schätzungen gehen sogar von mehr als dem Doppelten aus.

Gemäß den Paragrafen 303 und 304 StGB (Strafgesetzbuch) stellen Graffitis, die ohne Genehmigung oder Auftrag des Hausbesitzers auf eine Wand gesprayt werden, eine Sachbeschädigung dar, die auch mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft wird. Der Hausbesitzer kann außerdem von dem Sprayer die Kosten für die Entfernung der Schmierereien verlangen. Der Schaden kann sogar als zivilrechtliche Forderung über 30 Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden.

Die Aufklärungsquote ist niedrig

Je nach Größe der Schmierereien und Beschaffenheit der Hauswand oder sonstiger betroffenen Gegenstände wie Türen, Fenster, Zaun oder Gartenmauer können sich die Reinigungskosten auf mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro belaufen. Zudem kommen noch mögliche Kosten für einen Sachverständigen dazu, der eventuell klären muss, wie sich das jeweilige Graffiti wieder entfernen lässt.

Allerdings werden gerade einmal 17 Prozent der polizeilich angezeigten Fälle aufgeklärt. Das heißt, in allen anderen Fällen gehen die Graffitiopfer leer aus und müssen die Schadenskosten aus der eigenen Tasche zahlen – wenn sie keinen passenden Versicherungsschutz haben. Einige Versicherer bieten nämlich einen Kostenschutz für Hausbesitzer gegen solche Graffitischäden über eine Wohngebäude-Versicherung an.

In diesen Policen können neben den üblichen versicherbaren Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel optional weitere Risiken wie eben eine Beschädigung durch unerlaubt angebrachte Graffitis teils gegen Aufpreis mitversichert werden. Wer eine bestehende Wohngebäude-Versicherung hat oder neu abschließt, sollte daher bei seinem Versicherungsvermittler nachfragen, ob in der Police bereits Graffitischäden abgesichert sind beziehungsweise inwieweit dieses Risiko gegen Aufpreis mitversichert werden kann.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück