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Sinnvoller Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

13.08.2018

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Risiko, dass Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken, deutlich reduzieren.

(verpd) Das richtige Verhalten und die Beachtung der Vorgaben durch den Arbeitnehmer einerseits sowie die Erstellung von entsprechenden Verhaltensregeln, Vorgaben und Anweisungen durch den Arbeitgeber andererseits, sind beim Arbeitsschutz besonders wichtig. Worauf im Detail zu achten ist, fassen unter anderem die Spezialisten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammen.

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während der Berufsausübung nicht gefährdet wird. Damit die Arbeitgeber beziehungsweise die Verantwortlichen in den Unternehmen aber überhaupt wissen, wo und welche Gefahren im Betrieb vorhanden sind, müssen in den Firmen gemäß Paragraf 5 ArbSchG regelmäßig sogenannte Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.

Was dabei zu beachten ist sowie entsprechende Tipps, Hilfen und Anleitungen, wie diese Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind, liefert beispielsweise das Webportal www.gefaehrdungsbeurteilung.de, das von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betrieben wird. Aber auch die Berufsgenossenschaften und der Webauftritt der BAuA sind empfehlenswerte Anlaufstellen für die Verantwortlichen in den Firmen.

Gemeinsam an einem Strang ziehen

Doch mit den entsprechenden Vorgaben, Anweisungen und der Bereitstellung eventuell notwendiger Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist es alleine nicht getan. Denn nur wenn diese auch von den Mitarbeitern beachtet und die PSA entsprechend getragen wird – und hierzu sind die Arbeitnehmer gemäß Paragraf 15 ArbSchG auch verpflichtet –, können die Präventionsmaßnahmen auch ihren Zweck erfüllen. Das heißt, nur dann kann damit das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verringert werden.

Weitere Tipps für einen verbesserten Arbeits- beziehungsweise Gesundheitsschutz stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in Form von Erläuterungen, Publikationen und interessanten Weblinks online bereit. Zudem sind in der Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (MAG) unter www.arbeitsschutzfilm.de mehr als 512 Videofilme kostenlos abrufbar, die in verständlicher Form erklären, wie sich Arbeitsunfälle und typische Berufskrankheiten vermeiden lassen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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