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Gesetzliche Witwenrente im Schnitt unter 660 Euro

12.08.2019

Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung verdeutlichen, wie niedrig die gesetzliche Absicherung der Hinterbliebenen ist. Sie zeigen zudem, wie viele aufgrund eines zusätzlichen Einkommens eine Kürzung der gesetzlichen Hinterbliebenenrente hinnehmen mussten.

(verpd) Letztes Jahr erhielten fast 6,2 Millionen Bürger hierzulande eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Witwen bekamen im Durchschnitt knapp 640 Euro an Witwenrente ausbezahlt. Deutlich niedriger war die Rentenhöhe im Schnitt für Witwer sowie Halb- und Vollwaisen, wie aus einer veröffentlichten Statistik des Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht. Fast 600.000 Hinterbliebene bekamen wegen der Höhe sonstiger Einkünfte gar keine Hinterbliebenenrente ausbezahlt.

Insgesamt gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, verschiedene Arten einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente, nämlich die kleine und große Witwen-/oder Witwerrente, die Erziehungsrente und die Voll- oder Halbwaisenrente. Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hatten in 2018 fast 6,19 Millionen Personen einen Anspruch auf eine solche gesetzliche Hinterbliebenenrente.

Rund 5,62 Millionen Hinterbliebene erhielten eine solche Rente in Höhe von durchschnittlich knapp 592 Euro im Monat vor Steuern – also ohne mögliche Abzüge für eine Einkommenssteuer – ausbezahlt. Die restlichen 567.000 Hinterbliebenen erfüllten zwar die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente, ihnen wurde aber aufgrund der gesetzlichen Anrechnung ihrer sonstigen Einkünfte die Hinterbliebenenrente auf null gekürzt (Nullrenten). Doch auch je nach Art der Hinterbliebenenrente unterscheiden sich die Rentenhöhen deutlich.

Rentenhöhe je Art der Hinterbliebenenrente

Wenn man die Nullrenten unberücksichtigt lässt, erhielten im Schnitt rund 4,62 Millionen Frauen pro Monat eine Witwenrente in Höhe von 656 Euro ausbezahlt. Im Detail waren es 4,62 Millionen Bezieher einer großen Witwenrente mit im Schnitt je 656 Euro und nicht ganz 2.300 Bezieher einer kleinen Witwenrente mit durchschnittlich je 217 Euro Rentenhöhe.

Knapp 687.800 Männer bekamen im Durchschnitt eine Witwerrente in Höhe von 335 Euro. Konkret waren es fast 678.500 Bezieher einer großen Witwerrente mit im Schnitt knapp 335 Euro und nicht ganz 300 Bezieher einer kleinen Witwerrente in Höhe von durchschnittlich 191 Euro. Zudem wurden 2018 über 8.000 Erziehungsrenten mit im Durchschnitt einer monatlichen Höhe von 858 Euro ausbezahlt.

Außerdem bekamen etwas mehr als 297.600 Kinder und junge Erwachsene eine Halbwaisenrente von im Schnitt 189 Euro Rentenhöhe pro Monat. Nicht ganz 6.300 Vollwaisen erhielten eine Vollwaisenrente von durchschnittlich knapp 400 Euro.

Niedrigere Hinterbliebenenrente für Erstbezieher

Deutlich niedriger waren teilweise die Hinterbliebenenrenten für die sogenannten Neurentner, also diejenigen, die 2018 erstmalig einen Anspruch auf eine solche Rente hatten. Insgesamt erhielten letztes Jahr fast 264.300 Frauen eine Witwenrente, rund 76.400 Männer eine Witwerrente, mehr als 55.600 Kinder und junge Erwachsene eine Halbwaisen- und über 700 eine Vollwaisenrente. Nicht ganz 1.200 bekamen 2018 erstmals eine Erziehungsrente.

Die durchschnittliche Hinterbliebenenrente – ohne Nullrenten – der Neurentner betrug 522 Euro und lag damit im Schnitt 70 Euro unter der Rentenhöhe der Hinterbliebenenrente der sogenannten Bestandsrentner, also der Rentenbezieher, die schon vor 2018 eine solche Rente erhalten haben. Witwen, die erstmalig 2018 eine Witwenrente bekamen, erhielten im Schnitt 653 Euro und damit drei Euro weniger als die Witwen, die schon länger eine solche Rente beziehen.

Die durchschnittliche Rentenhöhe der Neurentner, die eine Witwerrente ausbezahlt bekamen, lag bei 312 Euro und damit 23 Euro unter der Rentenhöhe der Bestandsrentner. Bei den Erziehungsrenten hatten die Neurentner im Durchschnitt eine Rentenhöhe von 791 Euro und damit fast 67 Euro weniger als die Bestandsrentner. Im Schnitt belief sich die Höhe der Halbwaisenrente für alle, die in 2018 erstmalig eine solche Rente erhielten, auf 185 Euro und die der Vollwaisenrente auf 368 Euro – Letztere lag damit rund 31 Euro unter der durchschnittlichen Vollwaisenrente eines Bestandsrentners.

Voraussetzungen für eine Witwen-, Witwerrente …

Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente hat der verbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit in der GRV von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen hat. In wenigen Ausnahmen wie bei einem tödlichen Arbeitsunfall gilt die geforderte Wartezeit auch als vorzeitig erfüllt.

Außerdem muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, mindestens ein Jahr bestanden haben. Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen, darunter wenn der Ehepartner infolge eines Unfalles stirbt.

Eine große Witwen- oder Witwerrente erhält nur der überlebende Ehepartner, der je nach Todesjahr des Versicherten entweder das 45. bis 47. Lebensjahr vollendet hat oder vermindert erwerbsfähig ist oder ein Kind, das nicht älter als 18 Jahre oder behindert ist, erzieht. Alle anderen bekommen eine kleine Witwen- oder Witwerrente, die maximal für die Dauer von 24 Monaten nach dem Tod des Ehepartners gewährt wird.

… Erziehungsrente oder Waisenrente

Geschiedene, deren Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und deren geschiedener Ehepartner verstorben ist, können Anspruch auf eine Erziehungsrente haben, sofern sie selbst gesetzlich rentenversichert sind und ein minderjähriges Kind erziehen. Außerdem muss der Hinterbliebene unverheiratet sein und zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehepartners die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der GRV erfüllt haben.

Wenn ein gesetzlich rentenversichertes Elternteil stirbt, und die allgemeine Wartezeit der GRV von fünf Jahren erfüllt hat, steht seinem Kind eine Halbwaisenrente zu, sind beide Elternteile verstorben ist es eine Vollwaisenrente. Kinder, die noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, erhalten maximal eine Waisenrente bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres.

Kann ein volljähriges Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen, hat es im Falle des Ablebens eines Elternteils ebenfalls Anspruch auf eine Waisenrente.

Wann die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Ein Hinterbliebener erhält nur dann eine gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente ohne Abzüge, wenn bestimmte sonstige Einkünfte, die er hat, unter einem gesetzlich festgelegten Freibetrag liegen. Liegen die Einkünfte des Hinterbliebenen darüber, wird die Hinterbliebnenrente gekürzt. Je nach Einkunftsart und -höhe kann das dazu führen, dass keine Hinterbliebenenrente mehr ausbezahlt wird (Nullrente), weil die Abzüge die Rentenhöhe übersteigen.

Seit 2015 gibt es für Waisen keine Einkommensanrechnung mehr – sie können unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings kann auch hier zum Beispiel wegen einem gleichzeitigen Bezug einer gesetzlichen Unfallrente, die Rentenleistung gekürzt werden. Einen Überblick zu den Hinzuverdienst-Regelungen bietet das Webportal des DRV und die kostenlos downloadbare DRV-Broschüre „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“.

2018 wurden rund 28 Prozent der eigentlich wegen eines Todesfalles zustehenden Witwenrenten, 35 Prozent der Erziehungsrenten und sogar 87 Prozent der Witwerrenten aufgrund eines gleichzeitigen Einkommens neben der Rente ganz oder teilweise gekürzt. 566.700 Hinterbliebene hatten deswegen eine Nullrente und damit neun Prozent aller Anspruchsberechtigten einer Hinterbliebenenrente. Während bei den Witwen-, Erziehungs- und Waisenrenten davon jeweils nur zwei Prozent betroffen waren, lag der Anteil der Nullrenten bei den Witwerrenten bei 39 Prozent.

Finanzielle Absicherung der Angehörigen

Weitere Details zur Hinterbliebenenrente gibt es in der kostenlos herunterladbaren Broschüre des DRV „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, sowie online beim DRV und im Webportal www.ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Rentenversicherungs-Träger.

Die DRV-Statistiken zeigen allerdings, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Regel nicht ausreicht. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen für eine optimale Hinterbliebenen-Absicherung an.

Selbst wer denkt, derzeit finanziell nicht in der Lage zu sein, sinnvoll für seine Angehörigen vorzusorgen, sollte einen Experten zurate ziehen, denn manche Möglichkeiten und finanzielle Spielräume werden erst durch eine gründliche Analyse erkannt.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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