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Teure Folgen einer falschen Versicherungssumme

16.04.2018

Wer glaubt, dass er Geld sparen kann, wenn er bei Sachversicherungen wie einer Hausrat-Police eine niedrigere Versicherungssumme angibt, als es der Wert der versicherten Sachen tatsächlich ist, kann sich gründlich irren.

(verpd) Liegt bei einer Hausrat-, einer Wohngebäude- oder auch bei einer anderen Sachversicherungs-Police die Versicherungssumme unter dem Wert der versicherten Gegenstände, kann es im Schadenfall zu einem teuren Erwachen kommen. Bei einem Totalschaden könnte diese Untertreibung dem Versicherungskunden sogar mehrere Zehntausend Euro kosten.

Bei einer Schaden- beziehungsweise Sachversicherung wie einer Hausrat- und einer Gebäudeversicherung übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall unter anderem die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur einer versicherten Sache. Die Prämie für eine Sachversicherung berechnet sich in der Regel unter anderem aus der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme jedoch so hoch sein, dass bei einem Totalschaden die Versicherungsleistung ausreicht, um alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände zu ersetzen. Ist die Versicherungssumme unter dem Wert der versicherten Gegenstände, spart man sich zwar ein paar Euro Prämie, im Schadenfall wird der Schaden jedoch nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzt. Der Geschädigte muss den Rest des Schadens aus seiner eigenen Tasche begleichen, was je nachdem die Prämienersparnis um ein X-Faches übersteigt.

Kostspielige Unterversicherung

Bei einer sogenannten Unterversicherung, also wenn die in der Police vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen liegt, berechnet sich der Schaden entsprechend dem Anteil der Versicherungssumme zum tatsächlichen Gesamtwert. Das heißt, es wird nicht der komplette Schaden ersetzt.

Beispiel: In einer Hausrat-Police ist eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt jedoch 125.000 Euro. Es liegt somit eine Unterversicherung vor. Der prozentuale Anteil der Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Gesamtwert liegt bei 40 Prozent. Werden bei einem Brand Einrichtungsgegenstände im Wert von 50.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der Unterversicherung nur 40 Prozent, also 20.000 Euro vom Versicherer ersetzt, nicht jedoch die restlichen 30.000 Euro.

Am höchsten ist das finanzielle Risiko einer Unterversicherung bei einem Totalschaden. Wenn in dem genannten Beispiel der gesamte Hausrat bei einem Brand zerstört wird, muss der Versicherer nämlich maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro leisten. Um einen gleichwertigen Hausrat anzuschaffen, müsste der Versicherte somit noch 75.000 Euro selbst bezahlen. Im Vergleich dazu würde die Prämienersparnis zwischen dem tatsächlichen Wert und der vereinbarten niedrigeren Versicherungssumme meist weit weniger als 100 Euro pro Jahr einbringen.

Unterversicherungs-Verzicht …

Einige Versicherer bieten in ihren Wohngebäude- und/oder Hausratversicherungs-Verträgen einen Unterversicherungs-Verzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme an, wenn die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel berechnet wird. Manche Versicherer gewähren zum Beispiel in der Hausrat-Police einen Unterversicherungs-Verzicht, wenn die Versicherungssumme 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.

Bei einer einer 100 Quadratmeter großen Wohnung und bei einer vorgegebenen Versicherungssumme von 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche müsste als Versicherungssumme mindestens 75.000 Euro vereinbart werden. Tritt hier ein Teilschaden bis 75.000 Euro ein, bekäme der Versicherte im Rahmen eines solchen Unterversicherungs-Verzichts den tatsächlichen Schadenswert ausbezahlt, auch wenn der Wert des Hausrates höher ist als die Versicherungssumme, also wenn eine Unterversicherung besteht.

Anders dagegen bei einem Schaden, der höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, denn dann wird auch bei einem solchen Unterversicherungs-Verzicht maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

… mit Tücken

Liegt nämlich wie in dem genannten Beispiel der tatsächliche Wert des Hausrates bei 125.000 Euro, die im Rahmen des Unterversicherungs-Verzichts vereinbarte Versicherungssumme bei 75.000 Euro, bekäme der Versicherte bei einem Totalschaden maximal die vereinbarten 75.000 Euro ausbezahlt. Das wären also 50.000 Euro weniger als die tatsächliche Schadenhöhe.

Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen zu ermitteln und die entsprechende Versicherungssumme zu vereinbaren. Besonders bei hochwertig ausgestatteten Wohnungen kann es nämlich durchaus vorkommen, dass die nach einer Faustformel berechnete Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Totalschaden ausreichend abgesichert zu sein.

Zudem sollte der Wert der versicherten Sachen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme der Hausrat-Police angepasst werden. Denn durch Neuanschaffungen sowie den Ersatz von älteren Einrichtungs-Gegenständen durch neue ändert sich häufig auch der Wert des gesamten Hausrates.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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