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Statistisch hat jeder fünfte Bürger einen Riester-Vertrag

12.02.2018

Die Zahl der bestehenden Riester-Rentenverträge – eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge – ist seit Anfang 2017 weiter angestiegen, wie eine aktuelle Statistik belegt. Eine Variante ist besonders beliebt.

(verpd) Seit nunmehr rund 16 Jahren fördert der Staat die private Altersvorsorge in Form von Riester-Verträgen mit Zulagen und Steuervorteilen. Auch in den ersten drei Quartalen 2017 schlossen zahlreiche Bürger eine entsprechende Riester-Police ab, wie eine Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt. Von den insgesamt 16,53 Millionen bestehenden Riester-Verträgen entfällt ein Großteil auf eine der vier möglichen Fördervarianten.

Da mit der gesetzlichen Rente alleine ein gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer seinen Lebensstandard im Alter nicht halten kann, wird seit dem Jahr 2002 eine zusätzliche private Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages staatlich gefördert. Ende des ersten Quartals 2017 bestanden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 16,14 Millionen Riester-Verträge. Die Zahl stieg durch neu abgeschlossene Verträge bis Ende des dritten Quartals 2017 auf mehr als 16,53 Millionen bestehende Riester-Verträge.

Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 82,52 Millionen Bürgern in Deutschland hatte damit Ende des dritten Quartals 2017 statistisch gesehen rund jeder fünfte Bürger einen bestehenden Riester-Vertrag.

Seit 2018 nun 175 Euro Grundzulage pro Jahr

Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Riester-Sparer förderberechtigt sein. Förderberechtigt sind unter anderem gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte, wenn sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Auch der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig seiner beruflichen Tätigkeit als mittelbar Zulageberechtigter einen Anspruch auf eine Riester-Förderung.

Um eine Förderung zu bekommen, muss der direkte oder mittelbare Förderberechtigte mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr als Eigenanteil in den Riester-Vertrag einzahlen. Um die maximale Förderungshöhe zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens des Förderberechtigten in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Als maximale Förderung erhält ein Riester-Sparer seit 2018 vom Staat eine sogenannte Grundzulage in Höhe von höchstens 175 Euro – bis 2017 waren es noch maximal 154 Euro – pro Jahr dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Je Kind, für das dem Riester-Sparer Kindergeld zusteht, wird zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von bis zu 185 Euro – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jeweils bis zu 300 Euro – jährlich vom Staat auf den Riester-Vertrag einbezahlt.

Die Mehrheit bevorzugt eine von vier möglichen Riester-Formen

Werden mindestens 60 Euro Eigenanteil pro Kalenderjahr, aber weniger als die genannten vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt, wird dem Riester-Vertrag eine sich daraus errechnende anteilige Grund- und Kinderzulagenhöhe gutgeschrieben. Direkt Förderberechtigte können neben den Zulagen auch steuerliche Vorteile nutzen. So sind die in den Riester-Vertrag einbezahlten Prämien bis maximal 2.100 Euro steuerlich absetzbar. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt unter anderem von der Einkommenshöhe ab.

Insgesamt stehen einem Förderberechtigten folgende vier verschiedene Anlageformen für das Riester-Sparen zur Verfügung: Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riester-Verträge. Der größte Anteil, nämlich 65 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge, entfällt auf die Riester-Versicherungsverträge – Ende des dritten Quartals 2017 gab es 10,79 Millionen bestehende Riester-Versicherungsverträge.

3,24 Millionen Verträge und damit knapp 20 Prozent aller Riester-Verträge waren Riester-Investmentfondsverträge. Nicht ganz elf Prozent entfielen auf Wohn-Riester-Verträge (1,75 Millionen Verträge) und weniger als fünf Prozent auf Riester-Banksparverträge (748.000 Verträge). Bei Fragen zur staatlich geförderten Riester-Rente, zum Beispiel welche Riester-Variante die individuell passende ist, aber auch zu den sonstigen privaten Altersvorsorgelösungen hilft ein Versicherungsfachmann weiter.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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