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Mehr Schwer­ver­letz­te bei Schul- und Schul­weg­un­fäl­len

17.10.2016

Laut einer aktuellen Statistik gab es letztes Jahr weniger Schul- oder Schulwegunfälle. Dennoch ist die Anzahl der dabei schwer verletzten oder getöteten Schüler, Studenten oder Kindergartenkinder im Vergleich zum Vorjahr extrem gestiegen.

(verpd) Insgesamt hat nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV die Zahl der Schülerunfälle in 2015 im Vergleich zu 2014 um fast drei Prozent abgenommen. Allerdings erlitten letztes Jahr dabei deutlich mehr Schüler, Studenten und Kindergartenkinder schwere oder tödliche Verletzungen als im Vorjahr. So kamen 2015 bei den Schul- und Schulwegunfällen fast doppelt so viele Kinder und Heranwachsende ums Leben als noch im Vorjahr.

Wird ein Kind im Kindergarten oder einer anderen staatlich anerkannten Tageseinrichtung wie Krippe oder Hort, beziehungsweise auf dem Hin- und Rückweg von zu Hause bis dorthin bei einem Unfall verletzt, steht es unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Gleiche gilt für Schüler und Studenten, die in einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder in einer (Fach-)Hochschule oder auf dem Weg hin oder zurück verunfallen. Diese Unfälle gelten als Schul- oder Schulwegunfälle.

Gemäß der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es 2015 über 1,35 Millionen solcher meldepflichtigen Schülerunfälle. Das waren rund 38.700 Fälle beziehungsweise 2,78 Prozent weniger als in 2014. Bei den Schülerunfällen wurden alle Schul- und Schulwegunfälle von Kindergartenkindern, Schüler und Studenten berücksichtigt.

Weniger Schülerunfälle, aber mehr schwere Unfälle

Insgesamt gab es letztes Jahr 1,24 Millionen Schulunfälle, also Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulunterricht, dem Studium oder der Kinderbetreuung standen, und damit 3,03 Prozent mehr als im Vorjahr. Zudem ereigneten sich 110.200 Schulwegunfälle, das sind Unfälle von oder zur Schule oder Tageseinrichtung, was einer leichten Zunahme von 0,19 Prozent entspricht.

Statistisch gesehen verunfallten letztes Jahr pro 1.000 Schüler, Studenten und Kindergartenkinder 72,48 bei einem Schulunfall, was einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 3,36 Prozent entspricht, und 6,42 bei einem Schulwegunfall, das sind 0,15 Prozent weniger als in 2014. Deutlich zugenommen haben die schweren Schul- und Schulwegunfälle.

Insgesamt verunfallten 2015 789 Kindergartenkinder, Schüler und Studenten so schwer, dass sie Anspruch auf eine Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Das waren 73 Personen beziehungsweise 10,2 Prozent mehr als noch in 2014. Besonders stark war die Zunahme der schweren Schulunfälle, nämlich von 472 betroffenen Kindern und Heranwachsenden in 2014 auf 541 Verunfallte in 2015 und damit um plus 14,62 Prozent. Bei den schweren Schulwegunfällen betrug die Zunahme 1,64 Prozent, das waren 244 Betroffene in 2014, und 248 Verunfallte in 2015.

Extremer Anstieg bei den tödlichen Schülerunfällen

Einen extremen Anstieg gab es bei der Anzahl der tödlichen Schul- und Schulwegunfälle. 61 Kinder, Schüler oder Studenten starben 2015 bei solchen Unfällen, was einem Anstieg um 45,24 Prozent gegenüber 2014 entspricht, denn damals gab es 42 Unfallopfer.

Bei den Schulwegunfällen verloren 2014 36 Kindergartenkinder, Schüler und Studenten ihr Leben, 2015 waren es 40 Kinder und Jugendliche und damit 11,11 Prozent mehr.

Erschreckend hoch war der Anstieg bei den tödlichen Schulunfällen: Letztes Jahr kamen dabei 21 Kinder oder Jugendliche ums Leben – 2014 waren es sechs, was einer Zunahme zu 2015 um 250 Prozent entspricht.

Rundumschutz

Der gesetzliche Unfallschutz reicht jedoch nicht, um das finanzielle Unfallrisiko von Kindern, aber auch von Erwachsenen ausreichend abzusichern. Denn zum einen bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bei Freizeitunfällen, was anteilig die meisten Unfälle sind. Doch selbst, wenn für einen Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz besteht und das Kind so schwer verletzt wird, dass es Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente hat, reicht diese oft nicht aus, um die Mehrkosten, die die unfallbedingte Gesundheitsschädigung mit sich bringt, auszugleichen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch umfassende Absicherungslösungen an, damit ein fehlender oder unzureichender gesetzlicher Versicherungsschutz nicht zum finanziellen Problem wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen bietet eine private Unfallversicherung beispielsweise weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz, also sowohl bei Schul- und Schulwegs- als auch bei Freizeitunfällen.

Die Höhe der mit solchen Policen versicherbaren Leistungen im Invaliditätsfall, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, ist individuell frei wählbar. Mit diesem Geld lassen sich beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen zahlen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern. Welche Absicherungslösung für den individuellen Bedarf die beste ist, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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