Open Nav Beratung anfordern

Auswandern im Renten­alter

09.05.2016

Wer als Rentner seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, muss im Vorfeld einiges berücksichtigen, damit er seine gesetzliche Altersrente weiter ausbezahlt bekommt.

(verpd) Jedem Rentner steht es prinzipiell frei, an welchem Ort er wohnen möchte. Auch ein Umzug ins Ausland ist hinsichtlich des Bezuges einer zustehenden gesetzlichen Alter- oder Hinterbliebenenrente kein Problem. Allerdings gilt es einiges zu beachten, wenn man auswandert oder bereits im Ausland lebt und seine Rentensprüche geltend machen möchte, denn die Rente wird nicht automatisch ins Ausland überwiesen.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird derzeit in über 150 Ländern der Erde eine gesetzliche Rente an Anspruchsberechtigte ausbezahlt. Allerdings muss der zuständige Rentenversicherungs-Träger über einen dauerhaften Auslandsaufenthalt informiert sein, wenn eine Überweisung der Rente ins Ausland gewünscht wird.

Ein Bezieher einer gesetzlichen Alters- oder Hinterbliebenenrente, der ins Ausland umziehen möchte, sollte nach Angaben des DRV spätestens drei Monate vor dem geplanten Umzug den zuständigen Rentenversicherungs-Träger über die Wohnsitzänderung informieren. Denn dies ist in der Regel die Bearbeitungszeit, die benötigt wird, damit die Daten geändert und die Umstellung der Überweisungs-Formalitäten erfolgen kann, um eine nahtlose Rentenzahlung zu ermöglichen.

Beim Umzug ins Ausland

Bei der Meldung des geplanten Wohnortwechsels ist es wichtig, dass der Rentner unter anderem seine persönliche Staatsangehörigkeit, seine neue Anschrift im Ausland und den voraussichtlichen Auswanderungstermin bekannt gibt. In vielen Staaten prüft die DRV nämlich einmal jährlich, ob der Rentner noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann.

Der Rentenbezieher erhält dazu eine sogenannte Lebensbescheinigung zugesandt, die er umgehend ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt an den deutschen Rentenversicherungs-Träger zurücksenden muss. Anderenfalls könnte die Rentenzahlung unterbrochen werden. Außerdem muss bei der Meldung über den geplanten Wohnortwechsel die Bankverbindung, auf welcher nach dem Umzug die Rente überwiesen werden soll, mitgeteilt werden.

Für die Überweisung der Rente ins Ausland ist die Angabe der internationalen Bankleitzahl (Bank Identifier-Code, kurz BIC) und der internationalen Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN) nötig. Selbst wenn die Rente auch nach dem Umzug auf das bisherige Bankkonto weiterhin überwiesen werden soll, sollte die Bankverbindung bei der Meldung über den geplanten Umzug aufgeführt werden.

Rentenantrag im Ausland

Wer bereits im Ausland lebt und aufgrund seiner bisherigen Erwerbstätigkeit Anspruch auf eine gesetzliche Rente in Deutschland hat, muss diese beantragen. Denn die gesetzliche Altersrente wird beispielsweise auch nach Erreichen des Rentenalters – wie alle anderen Rentenarten auch – nicht automatisch ausbezahlt.

Jeder, der zur Zeit der Antragstellung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt oder in einem Land, für das ein Abkommen oder eine Regelung bezüglich der Sozialversicherungen zwischen den Ländern besteht, kann den Antrag beim Versicherungsträger des anderen Staates stellen. Das gilt auch dann, wenn der Antragsteller in diesem Land keine Versicherungszeiten abgeleistet hat.

In allen anderen Ländern kann der Rentenantrag in der Regel bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) gestellt werden, die diesen dann an den zuständigen Träger der DRV weiterleitet. In allen Fällen ist jedoch auch eine direkte Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbezug zu gewährleisten, rät die DRV, den Rentenantrag auf eine gesetzliche Altersrente mindestens drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensalters zu stellen.

Nachteile vermeiden

Grundsätzlich empfiehlt die DRV, sich drei Monate vor einem geplanten Umzug ins Ausland beim zuständigen Rentenversicherungs-Träger beraten lassen, inwieweit der gesetzliche Rentenanspruch und die Rentenhöhe auch nach einem Wohnortwechsel ins Ausland bestehen bleiben. In der Regel gibt es für Auswanderer laut DRV in Bezug auf den Anspruch und die Höhe einer Alters- oder Hinterbliebenenrente normalerweise keine Probleme. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann unter Umständen nach dem Umzug ins Ausland gekürzt werden oder ganz entfallen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Rentenberechtigung nicht allein durch den Gesundheitszustand des Rentners, sondern auch in der deutschen Arbeitsmarktsituation begründet liegt. Weitere Details zum Thema Rente im Ausland gibt es im Internetauftritt des DRV.

Übrigens: Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz dauerhaft innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben, müssen bereits erhaltene staatliche Förderungen wie Zulagen nicht zurückzahlen. Eine private Lebens- oder Rentenversicherung zahlt die vertraglich vereinbarten Leistungen wie eine Kapitalsumme oder eine monatliche Altersrente nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer sogar weltweit aus. Doch auch hier ist es wichtig, dass der jeweilige Versicherer darüber informiert wird, wenn sich der Wohnort und/oder die Bankverbindung ändert.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück