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Online­hil­fe für Ar­beit­ge­ber zum The­ma So­zi­al­ver­si­che­run­gen

27.02.2017

Firmen, die Arbeitnehmer einstellen möchten oder bereits beschäftigen, müssen diverse Formalitäten hinsichtlich der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beachten. Ein neues Webportal unterstützt diesbezüglich Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung.

(verpd) Ein neues Informationsportal, aufgebaut vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, will Firmen, die bereits Mitarbeiter haben oder erstmalig Mitarbeiter einstellen möchten, helfen, grundlegende Fragen zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung zu beantworten.

Wer als Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt oder erstmalig einen Mitarbeiter einstellt, sieht sich mit vielen Fragen im Bereich der Sozialversicherungen konfrontiert. So gibt es diverse Vorgaben und Formalitäten zu beachten, wenn eine Firma erstmalig einen Mitarbeiter einstellen möchte. Das Gleiche gilt bei Änderungen von bestehenden Beschäftigungs-Verhältnissen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer krank oder schwanger wird, eine Elternzeit beantragt, in Rente gehen möchte oder sich der Lohn oder die Arbeitszeit ändern soll.

In diesen und anderen Situationen stellt sich für ein Unternehmen die Frage, was, wann, wie und wo zu beantragen ist, beziehungsweise was es zu beachten gibt, damit die Firma entsprechend den rechtlichen Vorgaben korrekt handelt. Eine Onlinehilfe bietet diesbezüglich seit Kurzem das „Informationsportal für Arbeitgeber“ unter www.informationsportal.de an. Aufgebaut wurde das Portal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Weiter verantwortlich für das Informationsportal ist der GKV-Spitzenverband.

Schneller Weg zu hilfreichen Checklisten

Die Bedienung der Onlinehilfe ist einfach. Der Unternehmer wird per Auswahlfragen durch das Programm geführt und erfährt, was er in der jeweiligen Situation zu beachten hat. Als Ergebnis zeigt eine Checkliste auf, welche Formalitäten situationsbedingt notwendig sind und was es im Einzelnen zu bedenken gibt.

Abgerundet wird das Informationsportal mit Grundlagen-Informationen zu bestimmten sozialversicherungs-rechtlichen Themen und einem Glossar zu Fachbegriffen rund um die Sozialversicherung.

Bei der Vorstellung des neuen Informationsportals erklärte die BMAS-Staatssekretärin Yasmin Fahimi: „Mit dem neuen gemeinsamen Informationsportal bündeln wir Informationen und Beratungsangebote zu allen Zweigen der Sozialversicherung und schaffen eine gemeinsame erste Anlaufstelle für Arbeitgeber. Das kann gerade für neue und kleinere Unternehmen eine echte Hilfestellung bei Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht sein und zwar unbürokratisch, einfach und verständlich.“

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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